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Eine solche radicale Hülfe scheint uns auch eine Prüfung der Statuten zu erheischen, wobei die Majorität der Commission aus folgende beiden Punkte besonders aufmerksam zu machen sich gedrungen fühlt: . . . »
1) Daß die Direktoren, die Secrctaire und Cassirer in der Art wechselten, daß jeder zwei Jahre im Amt stunde und folglich jedes Jahr ein Direktor, Secretair und Cassirer abginge, die für das nächstfolgende Jahr nicht wieder gewählt werden könnten, wohl aber in dem darauf folgenden Jahre.
2) Daß erklärt würde, ein besoldeter Lehrer könne weder Director, noch Secretair, noch Cassirer seyn. Die Sache spricht für sich, indem Niemand sich selbst controlliren kann, das Directorium aber verbunden ist, alle Angestellten in ihrer Pflicht-Erfüllung zu
überwachen. Auch ist es ein hier allgemein eingeführter und zweckmäßiger Gebrauch; so waren die Doctoren Neef und Varrentrapp Mklk
Mitglieder des Verwaltungsrathes des Bürger- und des Fremdenhospitales, so wie sie die Anstellung als Arzt annahmen, verpflichtet auszutreten. So lange Herr Dr. Cretzschmar Lehrer der Anatomie bleiben wollte, konnte er nicht in die Administration der Dr. Senckenbergischen Stiftung erwählt werden. Das hier Gesagte, wird ausdrücklich wiederholt, soll nur als Motiv des Antrags gelten.
An ;
Unsere finalen Anträge wären sonach
1) Ueber die bei Hohem Senat eingereichte Bittschrift nochmals ahstimmen zu lassen, und zwar in der Art: ob deren Inhalt pure genehmigt werde.
2) Den wie es uns scheint höchst dankenswcrthen Vorschlag des Herrn Dr. Cretzschmar zu verlesen und zur Abstimmung zu bringen.
3) Den Herren Doctoren Cretzschmar und Rüppell die Beschlüsse der Versammlung mitzutheilen und diesen zu ersuchen, Hohen Senat oder den Wohlregierenden Herrn Bürgermeister von Erledigung der Sache in Kenntniß zu setzen.
4) Endlich darüber abstimmen zu lassen: ob eine Commission zur Revision der Statuten jetzt schon zu erwählen, oder dieser Gegenstand auf gelegenere Zeit zu verschieben sey.
Frankfurt a. M. den 8. October 1840. Dr. Varrentrapp. Dr. Ne eff.
Dr. Lorep. Dr. Strebet.
Dr. med. Müller.
Tabelle der Abtragung der Hypothekenfchuld
der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft, welche anjetzt st. 32,000 im fl. 24 Fuß k 3% % per Jahr verzinslich beträgt, vorausgesetzt, daß während 26 Jahren das gleiche Capital wie gegenwärtig aus der Gesellschaft verzinst werde und außerdem
alljährlich fl. 750 im fl. 24 Fuß getilgt werden:
Im Jahr
Total der Tilgungbsninme im fl. 2» Futz.
Zinsen derselben
a 3Vi.
Im Jahr
Total der TilanngKsumme im fl. 24 Filtz.
Zinsen derselben
ä 3 '/>.
1841
fl-
750
kr.
fl-
26
kr.
15
1854
fl-
'13257
kr.
38
fl-
464
kr.
1842
1526
15
53
26
1855
14471
38
506
29
1843
2329
41
81
32
1856
15728
07
550
29
1844
3161
13
110
39
1857
17028
36
596
—
1845
4021
52
140
44
1858
18374
36
643
06
1846
4912
36
171
56
1859
19767
42
691
52
1847
5834
32
204
12
1860
21209
34
742
20
1848
6788
44
237
36
1861
22701
54
794
34
1849
7776
20
272
10
1862
24246
28
848
37
1850
8798
30
307
56
1863
25845
05
904
34
1851
9856
26
344
58
1864
27499
39
962
28
1852
10951
24
383
17
1865
29212
07
1022
25
1853
12084
41
422
57
! 1866
30984
32
1084
26
Zusammen im 26. Jahr fl. 32,068.
58 kr.; mithin fl.
68. 58 kr. zuviel.
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