13

, prüfen i. d. M.

Mission,

Anzahl

mg, in , dieser ist diese »virend,

daß ein n, und Angabe

ieses ist gelnden en stets naoäus kommen

Küppell

gegebene

unission ehörden hört zu e ganze Sinnes ivendige Schritt

. Nun müssen, so gut s Recht aäßigen r »unten >andeln, s kann mg des

oagegen ellschaft Studien ast hat v kann egs als

Aber das Honorar wird für zu groß gehalten! Zugegeben und wahr, wenn auch vielleicht nicht an sich, doch bei den Mitteln der Gesellschaft. Gehen wir aber auf den historischen Grund und Boden zurück, so wird uns auch hier Belehrung und Befriedigung.

Bei der Gründung der Gesellschaft widmete Herr Dr. Cretzschmar eine lange Reihe von Jahren, beinahe ausschließlich, seine Zeit dem Gedeihen der Gesellschaft; er that aber mehr. Die Gesellschaft war dazumal noch nicht im Stande, Ausstopfer, Conservatorcn zu bezahlen. Er nah»: diese zu sich ins Haus, an seinen Tisch, sorgte für Wohnung, Nahrung und Kleidung. Dazumal kam beinahe mit jedem Posttag eine neue Sendung aus allen Weltgegenden an, es trafen die überaus reichen Sendungen ein, womit Rüppell unser Haus füllte. Wer erhielt sie? wer sorgte für die Auspackung? das Ausstopfen, das Erhalten? Damals gingen diese beiden, um die Gesellschaft so hochverdienten Männer Hand in Hand. O möchte es immer so geblieben seyn! O möchte diese schöne Zeit wiederkehrcn! An diesem Bund hangt alles Heil der Gesellschaft. Wer dazu beitragen kann und es nicht thut, der begeht einen Derrath an der Gesellschaft. Doch zur Sache zurück. Die Gesellschaft war dem Manne, der sich so ganz ihr aufgeopfert, seine übrige bürgerliche Stellung so ganz dem Wohl der Gesellschaft geopfert hatte, eine Indemnität schuldig. Sie hat diese durch die großgünstige Unterstützung unserer Behörden, zu unserem und seinem Wohl geleistet. Die seitdem gehaltenen Vorlesungen belebten die starren wenn auch noch so zweckmäßig und anmüthig ausgestellten Sammlungen. Die Thiere bewegten sich.

Und während wir sinnen, wie die verschiedenen Ansichten und Wünsche zu schlichten seyen, erhalten wir (den 8. Abends) von Herrn Dr. Cretzschmar eine Zuschrift, worin er sein Verhältniß zur Gesellschaft als Lehrer genau auseinander setzt und sich erbietet, von der ihm vertragsmäßig bestimmten Besoldung von fl. 1000, fl. 250 schwinden zu lassen, und zugleich darauf anlrägt, daß die andere Hälfte der uns hoffentlich von den Hohen Staatsbehörden fort bewilligt werdenden fl. 1500 zur Tilgung der Capital- schuld verwendet werde. Wir sind demnach, wenn wir den Antrag des Herrn I)r. Cretzschmar annehmcn wozu Ihre Commission nur rathen kann im Stande, die Bestimmung zu erlassen, daß jährlich von der uns großgünstig von unfern verehrten Behörden bewilligten Summe die eine Hälfte für die Wissenschaft, die Vorlesungen, und die andere Hälfte zur Tilgung des Capitals verwendet werde. Daß dieses wirklich geschehe, darf die Gesellschaft nach dem geschehenen Anerbieten von Herrn Dr. Cretzschmar nur fest bestimmen, und wir haben dann

1) Vorlesungen, wie sie die früheren Beschlüsse der Gesellschaft anordneten, und wie sie auch jetzt noch der größte Theil der Gesellschaft wünscht, und

2) einen Tilgungsfond, der wenn auch nicht so rasch als Herr Dr. Rüppell, doch für eine öffentliche fortbestchende Anstalt in der kurzen Zeit von 26 Jahren zum verlangten Ziele führt (s. Anl. 1).

Ob es nicht noch zweckmäßiger sep, die gänzliche Tilgung auf 42 Jahre hinauszuschieben, so zwar, daß jährlich die bestimmten fl. 750 zur Capital-Tilgung verwandt würden, dagegen von der Gesellschaft nur die Interessen der wirklich bestehenden Capitalschuld und nicht jährlich fl. 1110 hierzu verwandt würden, dieses wollen wir späterer Discussion anheimgeben.

Können sich auf diesem Wege alle Interessen, alle Ansichten vereinigen, werden hiermit alle Wünsche und Hoffnungen, wenn auch nicht befriedigt, doch beruhigt; kehrt hiermit Innigkeit und aufrichtiges, herzliches Zusammenwirken in unsere Reihen zurück, so wird es uns auch an freundlicher und gewichtiger Theilnahmc bei unfern Mitbürgern nicht fehlen; wir bedürfen dann keiner erneuten Vorstellung bei Hohem Senate, wir dürfen um eine Geldbewilligung ohne Clausel ansuchen. Wir selbst werden das uns Bewilligte zweckmäßig und zugleich im Sinne der Hohen Staatsbehörden zu verwenden wissen. Auf diesem Wege allein wird der Anstand der Gesellschaft gewahrt, den kein Privatmann ohne Nachthcil aufgiebt, am wenigsten aber eine Gesammthcit.

Herr Dr. Rüppell hat nur nöthig, mit ein paar Worten an Hohen Senat, oder auch nur mündlich, bei dem Wohlregierenden Herrn Bürgermeister zu erklären,daß er bitte: seinem Anträge keine weitere Folge zu geben, indem die Anstände zu allgemeiner Befriedigung erledigt sepen."

§. 7. Enthält den Antrag zu einer allgemeinen Versammlung aller Ehren-Mitglieder. Dieser Antrag ist gegen die Statuten, die deßfalls erst geändert werden müßten. Er dürfte aber auch an sich unzulässig seyn, indem er eher den Ruin als das Gedeihen der Gesellschaft Hervorrufen würde. In einer Commission zur Revision der Gesetze, worauf wir wie gesagt antragen werden, kann dieser Vorschlag für zukünftige Fälle eingebracht und discutirt werden, hier muß er als unzulässig erklärt werden.

§. 8. Verlangt Herr Dr. Rüppell die Einsicht eines Protokolls, das er persönlich gegen sich gerichtet glaubt. Obgleich Ihre Commission wohl weiß, daß dieser §. ganz allgemein gefaßt ist, so wünscht sie dennoch in einer der nächsten Sitzungen die Vorlage desselben. Für heute könnte solche nur abwegig seyn. Daß Herr Dr. Rüppell die Einsicht der Protocolle jeder Zeit erhalten könne, versteht sich von selbst, es bedarf also von seiner Seite nur eines Verlangens; wir hoffen aber, daß Herr Dr. Rüppell für heute darauf verzichtet, damit nicht Fremdartiges die Beschlußnahme aufhält.

§. 9 u. 10. Herr Dr. Rüppell hat beim Beginne und im Verlauf der Sitzung am 6. d. M. wiederholt und mit edler Auftichtigkeit gestanden, seine Eingabe enthalte mehrere Gegenstände und Ausdrücke, die er in der ersten Aufwallung niedergeschrieben und die er jetzt schon mißbillige und zurücknehme, und bitte diese Ausdrücke mit der drängenden Zeit zu entschuldigen. Dahin gehört ohne Zweifel der ganze §. 9, der die Gesellschaft durchaus nicht berührt. Die Erklärung des Herrn Dr. Rirypcjl war mit so tief bewegter Stimme vorgebracht, so wiederholt worden, daß wir hoffen und wünschen, es werden Alle, die durch ein Wort, einen Aus­druck, eine Anklage sich verletzt fühlten, nach dieser unumwundenen Erklärung des Herrn Dr. Rüppell befriediget seyn und jede weitere Discussion mit edler Resignation im Busen zurückhalten.

Ueber den Inhalt des §. 10 wird Herr Dr. Eder demnächst Bericht erstatten. Die Sachlage ließ dieses bisher nicht zu.

Wir sind in dem Vorgetragenen Herrn Dr. Rüppell's Beschwerdcschrift Schritt vor Schritt gefolgt. Möge es uns gelungen seyn, wenn auch nicht erschöpfend und befriedigend, doch so genügend den Gegenstand beleuchtet zu haben, daß von allen Seiten eine weitere Erörterung und Discussion des Einzelnen für nicht nothwendig erkannt wird.

Eins hat sich im Laufe der Discussion und bei Prüfung des vorliegenden Actcnstückes ergeben, nämlich: daß es uns nützlich und wunschenswerth erscheint, die Statuten einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen, wozu dann eine Commission zu erwählen tväre.

Wir sind einstimmig der Meinung, daß die Gesellschaft in dem Zustand, in welchen sie durch die letzte Erschütterung gcrathen, auch nach dessen Beseitigung reiflich und genau prüfen solle, auf welche Weise künftig ähnlichen Erschütterungen vorzubeugen sey.