8
Suchen gestern den letzten Brief von Mohrharb, welchen er beilege, gefunden und nun bald alle zur Rechnungsablage nöthigen Papiere beisammen habe. Die Sache sey also nun erst zur Vorlage reif und von der Directivn hierbei nicht das Geringste versäumt worden, erst vor Kurzem habe er selbst Gelegenheit gehabt, den Herrn Dr. Rüppell vom Stand dieser Sache zu unterrichten.
Nach Anhörung dieser Mittheilungen wurde die geeignete Bcschlußnahme bis zur nächsten Sitzung verschoben, in welcher man die Rechnungsablage des Herrn Dr. Cretzschmar erwarte.
§. 13. In der Berathung darüber, ob man die Gesellschaftsstatuten einer prüfenden Durchsicht unterwerfen solle, sprach sich Niemand dagegen aus, daher diese auch einstimmig und zwar zu alsbaldiger, aber nicht übereilter Vornahme beschlossen wurde.
Die Wahl einer mit diesem Geschäfte zu beauftragenden Commission, vertagte man wegen schon weit vorgerückter Zeit auf die nächste Sitzung.
Sitzung vom 7. November 1840.
In Gegenwart der wirklichen Mitglieder Herren: A. Bansa, Dr. Bansa, Dr. de Vary, Berg, Dr. Bögner, Dr. Buch, Dr. Cretzschmar, Dr. Creve, Dr. Eder, Dr. Emden, Dr. Fresenius, Gerlach, Schöff von Heyden, Dr. Kestner, Keßler, Dr. Lorey, Dr. Mappes, Phil. Meyer, Dr. Müller,.Dr. Nceff, Dr. Pfefferkorn, Dr. Schmidt vertreten laut schriftlicher Vollmacht durch Herrn Dr. Bogner, Dr. Sömmerung, Dr. Varrentrapp sen., Voigt.
§. I. Nach Verlesung und Genehmigung des Protokollcs der vorigen Sitzung verlas Herr Schöff von Heyden eine in seinem und der übrigen Directionsgliedcr Namen abgegebene Erklärung (Anlage 4).
Hierauf bekannte sich Herr Dr. Bögner als Verfasser jener anonymen „Erörterung" und fügte unter Zustimmung des Herrn Dr. Fresenius noch bei, daß er die öffentliche Erklärung der Directionsglieder doch nur für eine amtliche ansehen könne, welche sie ohne Auftrag der Gesellschaft nicht hätten erlassen dürfen. Herr Dr. Varrentrapp, welchem sich Herr Dr. Lorey anschloß, bemerkte hierauf: er müsse der Gerechtigkeit wegen und damit man nicht sagen könne, er spreche sich draußen anders aus, als in dieser Versammlung, erklären: er bcdaure lebhaft den von den Herren Directionsmitgliedern gethanen Schritt einer öffentlichen Bekanntmachung, er bedaure diesen Schritt theils an sich, thcils wegen dem unangenehmen Eindruck, den er im Publikum hcrvorgebracht habe und wegen den nur zu leicht daraus entstehenden nachtheiligen Folgen für das Wohl der Gesellschaft. So wie es die Pflicht der Gesellschaft sey, ihr selbst gewähltes Directorium in allen Fällen, so weit dieses möglich, zu vertreten, so hätte auch die Gesellschaft erwarten dürfen, das Directorium werde vor der Ausführung eines solchen Schrittes sich an die Gesellschaft wenden und diese von ihrem Vorhaben in Kenntniß setzen. Wenn diese denn auch kein Recht gehabt hätte, ihre Directivn von einem persönlich erachteten Schritte abzuhalten, so würde sie solche gebeten und ersucht haben, von diesem Vorhaben abzustehen, wodurch sicher dieser Schritt verniieden worden wäre. Er wolle freilich von sich selbst nicht behaupten, wie er in einem solchen Falle in der ersten Aufregung gehandelt haben würde, dennoch aber müsse er über das Geschehene sein Bedauern ausdrücken.
In ähnlichem Sinne sprach Herr Dr. Buch. Herr Dr. Neeff äußerte, wenn etwas zu tadeln, so sey es die in der Sache eigentlich nichts entgegnende Erörterung, den mit Namen Unterzeichneten und die Verantwortung auf sich nehmenden offen Auftretenden gegenüber; daß hier sich der Verfasser nenne, hebe die öffentlich fortwährend dastehende Anonymität nicht auf, ohnehin nenne sich ja auch nur Einer und dort stehe „mehrere Mitglieder". Auf die von mehreren Seiten geschehene Mißbilligung der Wabl hiesiger Zeitungen zu jener öffentlichen Erklärung wurde entgegnet, daß es der Schrift des Herrn Dr. Rüppell ja auch nicht an Oeffentlichkcit fehle. Herr Dr. Mappes fügte noch Namens der übrigen Unterzeichner bei: über eine allerdings auch noth- wendige Erwiederung auf das die Gesellschaft als solche Betreffende habe diese allein zu entscheiden, die Abwehr persönlicher Beleidigungen aber gehe die betreffenden Personen auch allein an; dadurch, daß sie diese laut ihrer öffentlichen Erklärung mit der bereitwilligen Verantwortung jedes Wortes derselben, selbst auf sich genommen, hätte die Gesellschaft nicht weiter für ihre Dircctions- gliedcr, sondern rein nur in ihrer eigenen Angelegenheit aufzutreten, was sowohl ihren Interessen als ihrer Würde das angemessenste sey.
Die Frage, ob man über diesen Gegenstand noch weitere Verhandlungen wolle, wurde hierauf allgemein verneint.
8- 2. Vorgelesen wurde ein an die Directivn gerichtetes Schreiben des wirklichen Mitgliedes Herrn Dr. Römer vom 30. October d. I., worin er am Schlüsse ersucht: „den verehrten Gesellschaftsmitgliedern zur Kenntniß zu bringen, daß es eine nicht zu duldende Anmaßung des Herrn Dr. Rüppell ist, wenn derselbe in seiner Druckschrift behauptet, ich würde muthmaßlich seinen Ansichten beigestimmt haben."
Herr Dr. Mappes theilte ein an ihn als Secretär gerichtetes Schreiben des wirklichen Mitgliedes, Herrn Dr. Fricdleben, vom 6. November d. I. mit, worin dieser um authentische Interpretation über sein Mitgliedschaftsrecht bittet, welches von Herrn Dr. Rüppell auf beleidigende Weise öffentlich angefochten worden sey, und eine bei ihm in ähnlichem Sinne geschehene mündliche Beschwerde des wirklichen Mitgliedes, Herrn Gerlach, welcher ihn zugleich ermächtigt habe zu erklären, „daß nicht die ungerechte und kränkende Aeußerung des Herrn Dr. Rüppell, sondern lediglich sein eigner Wunsch sich der ihm werthen Gesellschaft in jeder Weise nützlich zu bezeigen, ihn bestimme, künftig auch die regelmäßige» Jahresbeiträge zu entrichten."
Hierauf gab Herr Dr. Mappes folgende Erläuterung: Schon in den ersten Jahren des Bestehens der Gesellschaft sey ein um sie sehr verdientes, nun verstorbenes, arbeitendes und stiftendes Mitglied bei ungünstig gewordenen ökonomischen Verhältnissen durch die jährlichen Geldbeiträge in Verlegenheit gesetzt worden, und habe deßwegen austreten wollen. Der damalige Director,
Herr D jener Pj eines tü die reg« dispcnsi die Sa« Dr. Rü eine Ve ohnehin Mitglied Bewegn Aufstell c beschäfti Zimmer Fällen ' davon c der bei so mehr entziehe: £
stellte d Entricht Mitglie 8 .
belegter
Prüfun«
I
die Ges lung ei Anträge Vorthei des Her tige For sich dock fremde waltnn; betracht Brasilie E
ersuchen
8
Dr. Rü lassen, s vollkom:
I
Dr. Fr schriftli« nt erring §
(Anlag
Sitzung
§
welches