hauptsächlich weil durch die uie aufhörende gereizte Stimmung und die ewigen Zerwürfnisse einiger der thätigsten Mitglieder, und zwar mit vieler Schuld von seiner des Herrn Dr. Rüppell Seite, ein ihm unheimlicher, finsterer Geist bitterer Anfeindungen, Miß­trauens und unfreundlichster Begegnungen an die Stelle des früheren heiteren, einträchtigen Zusammenwirkens eingedrungen und ihm sein sonst mit Lust und Liebe vollführtes Amt dadurch zur unangenehmen Last geworden sey. Wie sich damals Herr Di-. Rüppell über diesen Entschluß und über ihn selbst geäußert, wolle er nicht weiter erwähnen, es stehe mit dessen jetziger Sinnesäußerung nicht im Einklang. An jene Mitthcilung habe er ihn nun damals wieder erinnert, mit dem Beifügen, wie er große Lust habe, seinen Vorsatz statt Ende Dezember schon gleich auszuführen, um nicht die abermals drohenden Kämpfe noch mit durchmachen zu müssen; persöülich angegriffen, sehe er sich nun leider genöthigt, bis zum Ende des neu erhobenen Streites aus seinem Platze aus­zuhalten, aber er müsse diese Mittheilung machen, damit er nicht am Schluffe einer nun gerade 20jährigen Amtsthätigkeit in dem falschen Schein einer ihm ganz fremden lächerlichen Anmaßung, als halte er sich für unentbehrlich und drohe mit dem Abgang seiner Person, von dieser ihm sonst werth gewesenen Stelle scheide.

Herr Dr. Rüppell bestätigte es hierauf ausdrücklich, daß Herr Dr. Mappes nur in der angegebenen Beziehung von seiner Abdankung gesprochen.

§. 7. Es wird bemerkt, daß dem Verlangen des Herrn Dr. Rüppell, von seiner Eingabe an hohen Senat die wirklichen Mitglieder officiell in Kenntniß zu setzen, durch die von ihm geschehene Vertheilung von Abdrücken und Beilegung eines Eremplars zu seinem im Archiv hinterlegten Schreiben an die Gesellschaft, bereits entsprochen worden sey.

§. 8. lieber das in den §.4, 5, 6 der Schrift de-s Herrn Dr. Rüppell enthaltene Anerbieten desselben zu unentgeldlichen Vorträgen berichtete die Commission: nothwendig müßten Vorlesungen gehalten werden, aber sie glaube, man könne ein festes Honorar dafür nicht umgehen, weil man nur dann mit Erfolg auf genaue Vollziehung darüber getroffener Bestimmungen dringen dürfe. Diese regelmäßig und systematisch zu haltenden übersichtlichen Vorlesungen schlössen aber freiwillige Vorträge einzelner Mit­glieder über beliebige Gegenstände nicht aus; gerne würde man diese mit allen der Gesellschaft zu Gebote stehenden Hülfsmitteln, jedoch als freigewähltc ohne Leistung eines Honorars, zu fördern bemüht sein. Kein genügender Grund, also auch kein Recht sey vorhanden, den seit 15 Jahren mit jenen pflicbtmäßig zu haltenden Vorlesungen beauftragten Lehrer von dieser Stelle zu entfernen. Die Einwendungen gegen zu hohe Besoldung dieses Lehrers, obgleich sie von historischem Grund und Boden aus betrachtet, als unkräftig dastünden, würden aber mit einmal beseitigt durch das Erbieten des Herrn Dr. Cretzschmar, zu Gunsten der Gesell­schaftskaffe statt bisheriger fl. 1000 künftig um-fl. 750 sein Lehramt verwalten zu wollen. Man könnte dann, was man späterer Bcrathung anheim gäbe, die ganze Kapitalschuld entweder nach einem vorgelcgtcn Plane in 26 Jahren oder in 42 Jahren tilgen.

Bei der Bcrathnng wurde zunächst erörtert, daß cs zwar sehr wünschenswerth wäre, keine verzinsliche Kapitalschuld auf den Gebäulichkeiten stehen zu haben, daß man diesen Wunsch aber nicbt so hoch stellen müsse, um seiner schnellen Erfüllung viele Jahre lang die Erreichung der übrigen wichtigen Zwecke rücksichtslos untcrzuordnen. Herr Dr. Mappes bemerkte dann weiter: Der Vertrag mit dem Hypothekargläubiger, der Senckenbergischen Stiftungsadministration, bestimme, es solle jährlich 1 % abgetragen werden; so lange aber Herr Dr. Rüppell auf seinen wissenschaftlichen Reisen gewesen und die großen Sendungen von ihm so bedeutende Summen zur Bestreitung der Kosten des Transports, der Zubereitung und Aufstellung derselben erforderten, daß man sogar um außerordentliche Beiträge zu diesem Zwecke unsere Mitbürger ersuchen und neue Bauten unternehmen mußte, sey jene vertragsmäßige Tilgung von der Gesellschaft nicht geleistet, auch wohlwvllenderweise von der Stiftungsadministration nicht gefordert worden; hätte man vielleicht die anderen hochwichtigen Aufgaben vernachlässigen sollen, um nur immerfort die Hypothek zu ver­mindern? Uebrigens habe man seit drei Jahren fl. 1500 abgetragen, werde auch in diesem Jahre noch einige hundert Gulden abtragen und könne ohne Zweifel mit größeren Summen fortfahren, wenn die öffentliche Gunst gegen die Gesellschaft fort- daure und nicht unerwartete Ausgaben unabweisbar nothwendig würden. Ob aber die jährliche Abtragungssumme immer groß seyn könne und müsse, wie Herr Dr. Rüppell wolle, sey eine andere Frage, wenn nicht Geschenke und Legate uns zukämen, welche, wenn ohne vorgeschriebene Bestimmung gegeben, vertragsmäßig zur Tilgung der Hypothekarschuld zu verwenden wären.

Herr Dr. Stiebel erwähnte, wenn davon die Rede sey, nach dem Anträge des Herrn Dr. Rüppell, dem bisherigen Lehrer sein Amt abzunehmen und es jenem selbst, obgleich ohne Vergütung, zu übertragen, so müsse doch auch vorher geprüft werden, ob damit die schuldige Leistung der Gesellschaft genügend erfüllt werden könne. Auf eine so delikate, die Persönlichkeit berübrende Frage solle man vor der Zeit noch nicht eingehen, meinten Viele und man kam überein, die Frage zu stellen, ob, im Falle der Gesellschaft auf die bisherige Weise die Staatsunterstützung ferner gewährt werde, man dem Herrn Di. Cretzschmar künftig einen Lchrcrgehalt von jährlich fl. 750 aussetzcn wolle mit Beibehaltung aller übrigen bei Ereirung dieser Lehrstelle am 12. April 1826 beschlossenen Bestimmungen*), namentlich auch derjenigen, daß alle zu den Vorlesungen nöthigen Erfordernisse, als Heizung,

*) Auszug Protokolles vom 12. April 1828.

Nach vernommenen Anträgen des ständigen Ausschusses, wegen Verwendung der vom Staate bewilligten Unterstützung und Errichtung einer naturgeschichtlichen Lehranstalt, hat die Gesellschaft folgende Beschlüsse gefaßt:

a) Die Gesellschaft ernennt einen Lehrer der Naturgeschichte, welcher mit Ausnahme der Botanik, die gefammte Naturgeschichte in fortlaufenden Halbjahrskursen vorzutragen hat.