Palmsomitag-Stiftung zu Frankfurt ä. M,

Bericht des Verwaltungsrats über Aufgabe und Thätigkeit der Stiftung 1899, erstattet in öffentlicher Sitzung am 30. Dezember 1899.

Die von dem Gutsbesitzer zu ITertershofen und Bürger zu Wiesbaden, Wilhelm A 1 b r e c h t, ge­boren 1785, gestorben 1869 errichtete Palmsonntag- Stiftung hat die Aufgabe, arme Knaben und Jünglinge (von 1416 Jahren, unter Umständen auch jüngere und altere), welche für irgend ein Gewerbe, eine Lebensstellung, Kunst oder Wissen­schaft entschiedene Neigung und ange­borenes hervorragendes Talent oder G e s c h i e k haben, auf so lange nach Massgabe des ge­wählten Lebensbeiufes zu unterstützen, bis sie sich mit Anstrengung aller Kräfte selbst weiter fortzu­helfen vermögen. Die Unterstützungen werden geflis­sentlich, wie der Stifter sagt, nicht als Almosen, son­dern als unverzinsliches D arlehen, als Ehren­schuld betrachtet, welche zwar dem ungeratenen aus der Stiftung zu entlassenden Zögling erlassen, von dem wohlgeratenen Schüler aber aus dessen Erübrigungen, aus seinem späteren Verdienste in von ihm selbst zu be­stimmenden kleinen Abschlagszahlungen dankbar zurück­genommen wird. Geburtsort, kirchliches Bekenntnis, bürgerliche Verhältnisse der Eltern haben auf die Auf­nahme keinen Einfluss, vielmehr sind alle in irgend einem deutschen Lande auch der deutschen Schweiz in oder ausser der Ehe geborene talentvolle arme Knaben und J tinglinge jeglichen Glaubens­bekenntnisses zur Aufnahme gleich berechtigt. Gesuche um solche sind mit wahrheitsgetreuem Zeugnisse über die näheren Verhältnisse und das Benehmen des Aufzuneh­menden alljährlich an den Verwaltungsrat der Palmsonn­tag-Stiftung, welcher im Goethehause am Hirschgraben in Frankfurt a. M. seinen Sitz hat, zur Prüfung und Ent­scheidung einzureichen.

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