Palmsomitag-Stiftung zu Frankfurt ä. M,
Bericht des Verwaltungsrats über Aufgabe und Thätigkeit der Stiftung 1899, erstattet in öffentlicher Sitzung am 30. Dezember 1899.
Die von dem Gutsbesitzer zu ITertershofen und Bürger zu Wiesbaden, Wilhelm A 1 b r e c h t, — geboren 1785, gestorben 1869 — errichtete Palmsonntag- Stiftung hat die Aufgabe, arme Knaben und Jünglinge (von 14—16 Jahren, unter Umständen auch jüngere und altere), welche für irgend ein Gewerbe, eine Lebensstellung, Kunst oder Wissenschaft entschiedene Neigung und angeborenes hervorragendes Talent oder G e s c h i e k haben, auf so lange nach Massgabe des gewählten Lebensbeiufes zu unterstützen, bis sie sich mit Anstrengung aller Kräfte selbst weiter fortzuhelfen vermögen. Die Unterstützungen werden — geflissentlich, wie der Stifter sagt, — nicht als Almosen, sondern als unverzinsliches D arlehen, als Ehrenschuld betrachtet, welche zwar dem ungeratenen aus der Stiftung zu entlassenden Zögling erlassen, von dem wohlgeratenen Schüler aber aus dessen Erübrigungen, aus seinem späteren Verdienste in von ihm selbst zu bestimmenden kleinen Abschlagszahlungen dankbar zurückgenommen wird. Geburtsort, kirchliches Bekenntnis, bürgerliche Verhältnisse der Eltern haben auf die Aufnahme keinen Einfluss, vielmehr sind alle in irgend einem deutschen Lande — auch der deutschen Schweiz — in oder ausser der Ehe geborene talentvolle arme Knaben und J tinglinge jeglichen Glaubensbekenntnisses zur Aufnahme gleich berechtigt. Gesuche um solche sind mit wahrheitsgetreuem Zeugnisse über die näheren Verhältnisse und das Benehmen des Aufzunehmenden alljährlich an den Verwaltungsrat der Palmsonntag-Stiftung, welcher im Goethehause am Hirschgraben in Frankfurt a. M. seinen Sitz hat, zur Prüfung und Entscheidung einzureichen.
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