Vordrucke sind genau ausgefüllt bis zum 2. Februar 1918 an die Abteilung IV der städtischen Vekleidnngs- stelle, Gr. Friedbergerstraße 28. eiuznretchcn,' später eiuzulaufeude Anmeldungen können für das erste Quartal 1918 nicht mehr berücksichtigt werden.
Frankfurt a. M., den 23. Januar 1918.
Städtische Bekleidungsstelle.
Be stellt»»g von Saatkartoffel»».
Alle diejenigen Personen, welche Saatkartvffeln von der Stadt beziehen wollen, werden hiermit nochmals anfgefordcrt, ihren Bedarf bis znm 5. Februar d. J8. beim Lebensnrittelamt, Abt. Kartosfelversorgung, Theaterplatz 3/5, Erdgeschoß, anzumelden. Die Ausführung der Lieferung für später eingehende Bestellnugen kann nicht gewährleistet werden.
Bei der Bestellung ist durch Vorlage des Pachtvertrages oder des Steuerzettels über veranlagte Landsteuer, oder durch eine sonstige amtliche Bescheinigung nachzuweiscn, daß der Besteller in der Lage ist, Saat- ckartoffeln auch tatsächlich anzupflanzen. Der Pachtver- ffrag oder die Bescheinigung muß eine Angabe über die Größe der zu bebauenden Fläche enthalte». Außerdem ist der Lebeusmittelausweis vorzulegen.
Die bestellten Saatkartoffel» dürfen nnr zu Saat- zweckcr» Berwendnug finden, und die ans der Ernte sich ergebenden Menge» werden nach Maßgabe der von den Reichsbehörden zu erlassenden Vorschriften unter allen Umstände» zur Anrechnung gebracht.
Preise und Bedingnngen können erst zur Zeit der Lieferung bekannt gemacht werde»».
Die Besteller sind zur Abnahme der von ihnen an- gemelöeten Mengen verpflichtet, dagegen behält sich das Städtische Lebensmittelarnt vor, falls aus irgend ivelchen Gründen die bestellten Mengen nicht in voller Höhe geliefert werden können, die Bestellungen entsprechend zu kürzen.
Frankfurt a. M., den 18. Januar 1918.
_ Lebens mittelarnt, Abt. Kartoffelvsrsorgnng.
Stadibibliothek.
Wegen neuerlicher Einziehung von Angestellten der Stadtbibliothek muß das Verbringen von Büchern in die Wohnung der Entleiher, sowie das Abholen von l"rt bis auf »netteres eingestellt rverden.
Frankfurt a> M., den 25. Januar 1918.
Der Direktor.
Lehrerinuenstelle.
Air der Elisabethenschrrle — Lyzeum zu Frankfurt ain Main — ist zum 1. April 1918 eine Lehrerinnenstelle zu besetzen. Beiverbungen können bis zum 10. Februar bei uns eingereicht rverden.
Frankfurt a. M., den 21. Januar 1918.
Kuratorinm der höheren Schnle».
L e h r e r st e l l e n.
An den hiesigen Mittelschulen sind zu Ostern d. IS. voraussichtlich mehrere Stellen für Elernentarlehrer zu besetzen. Erwünscht ist eine besondere Befähigung für Gesang, Turnen oder Zeichnen. Bewerber wollen ihre Meldungen bis 1. Febrnar bei uns einreichen. Persönliche Vorstellung nur auf Wunsch.
Frankfurt a. M., den ö. Januar 1918.
Städtisch« Sch«ldep»«tation.
L e h r c r i n »> e »> st e l l e.
An der Brüder Grimnr-Mittelschule ist zu Ostern d. Js. die Stelle einer technische» Lehrerin zu besetzen. Erforderlich ist die Befähigung für Handarbeit und Turnen. Bewerberinnen »vollen ihre Mcldnngcn bis zum 1. Febrirar bet uns ei»»reichen.
Persönliche Vorstellung nnr auf Wunsch.
Frankfurt a. M., den 8. Januar 1918.
Städtische Schuldeputation.
Verwertung von Obst- und Trauben,veinhefe.
Die anfallende Obst- und Trauben,veinhefe (Drusen, Trub) »vird in diesen, Jahre vor» dem Kriegsausschnß für Ersatzfutter, Berlin, Bnrggrafcnstr. 11, nach Möglichkeit gesammelt und zu einen, wertvollen, eiivetß- reichen Futter verarbeitet. Die frischen Hefen sollen zur Gelvinnnng des Alkohols und des wertvollen Weinsteins, au dem die Heeresverwaltung zur Herstellung von 'Erfrischungsmitteln für das Heer und für technische Zwecke großen Bedarf hat, zunächst bestimmten, von dein Kriegsausschutz verpflichteten Brennereien zn- geftthrt »verde» und zwar folgenden:
Julius Osterman»», Andernach am Rhein,
W. I. Richarz, Königs,vlnter am Rhein,
Peter Eckes, Nicder-Olm, Hessen,
Förstner & Moser, Nieder-Olm,
Fr. Erckmauu Nachf., Alzey, Hessen,
Friedrich Bauer III., Giinineldtngen (Pfalz.. Emauucl Kern, Edenkoben (Pfalz),
Gebr. Stumpf, Kreuznach,
Henrik Andersten (Fa. Marti» Jeune & Co ), Johannisberg,
Nikolaus Obcrkirch, Beurig.
Es wird dringend ersucht, die anfallenden Hefen aus- schlietzlich an diese Brennereien zu verkaufen.
Die Feststellung der Preise für die frischen Hefe» bleibt den Vereinbarungen zivischeu den Brennereien und den Hcfeverkäufern überlassen. In Kürze dürften jedoch die Hefen unter Festsetzung bestimmter Höchstpreise beschlagnahmt werden.»
Die Poiuosin-Werke G. m. b.H., hier, und die örtlichen Vertrauensleute für den Aufkauf der Weiirtrester »«erden in allen offenstehenden Fragen Auskunft erteilen und übernehmen auf Wunsch auch gern die Vermltt- lr„»g der Hefeverkäufe an die Brennereien.
Frankfurt a .M., der» 21. Januar 1918.
Städt. Lebens,nitteta,nt.
Verkauf verfallener Pfänder.
Die in der Zeit von, 1. Mai 1916 bis einschließlich 31. Juli 1916 versetzten Pfänder Nr. 180708s bis einschließlich Nr. 155945s, welche unter die Bundesratsverordnung vvm 10. J,mi und 23. Dezember 1916 über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-, Strick- «nd Schuhwaren fallen, werden, soweit sie nicht ausgelöst oder verlängert »vorder» sind, nicht versteigert, sonder» am 18. Februar d. Js. an die städtische Altlleiderstelle verkauft.
Den Versetzern wird hiervon Kenntnis gegeben mit dem Bemerken, daß die in Betracht kommenden Pfänder »och bis spätestens 15. Februar ausgelöst oder verlängert werde» können.
Frankfirrt a. M., den 24. Januar 1918.
Direktion des städt. Pfandhauses.