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F a m il ie n » n te r st ü tzu n g.
Die Unterstützungen für die Kaminen der i« den Kriegsdienst eingetretenen Mannschaften (9!.-G. 28. 2. 88 und 4. 8. 14) werden demnächst wie folgt gezahlt: Dienstag, SV. September 1918, die Nummern der Ausweiskarten 1—7500.
X. Aushändigung der Kassenanweisungen für die Stadtteile Alt-Franksurt:
Für die Abteilungen Nr. 1 bis 8 einschl. in der Nümerhalle (Eingang vom Römerberg).
8. Die Auszahlung der Unterstützungen erfolgt für die Abteilungen l—6 bei der Stadthauptkasse, Paulsplatz 0 I8!4 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags).
C. Die Aushändigung der Kassenanweisungen und die Auszahlung der Unterstützungen für die nachstehend ausgefiihrtcn Stadtteile erfolgt an dem oben genannten Tage während der angegebenen Dicnststunden in den Steuer,zahl- und Stenerhebestellen: tadttcile Bockenheim, Steuerzahistelle, Kurfürstenpl. 36,
„ Niederraö, Steuerzahlstelle, Odenwaldstr. 16.
Oberrad, Stenerzahlstellc, Ossenb. Ldstr. 272, ,, Rödelheim, Sleuerzahlstelle, Alt-Rödelheim 2, 8% Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags;
„ Seckbach, Steuerhedestellc,
„ Berkersheim, Steuerhebestelle,
„ Bonames, Stcuerhebestelle,
„ Eckenhetm, Steuerhebestelle,
„ Eschersheim, Stencrhebestelle,
„ Giunhcim, Steuerhebestelle.
„ Hiiusen, Stcuerhebestelle,
„ Heddernheim, Steuerhebestelle,
„ 3-iederursel, Stencrhe§estette,
„ Praunheim, Stcuerhebestelle,
„ Preungesheim, Steuerhebcstelle,
tu den seitherigen gewöhnlichen Dienst- und AbfertigungSstnriden.
FranJurt a. M., den 10, September 1919.
Städtische Unterstiitzungs-Koinmissio».
Auftreten des F r o st s p a u » c r S.
Es steht zu erwarten, daß auch in diesem Jahre nach dem Blattaüsalle der Frostspanner (Liieimalobia bruiaata) sehr stark auftritt, so daß, wenn nicht zeitig dessen Bekämpfung ersolgt, im kommenden Frühjahr ein starker Raupenfraß an den Bäumen befürchiet werden muß.
Als wirksamstes Mittel zur Bertilgung dieses Schädlings ist das alsbaldige Anlegen von Raupenleim- Ringen um die Bäume zu empfehlen. Man befestige einen Streifen geölten Papiers, welcher mit Räupen- leim bestrichen wird, mittels Bindfadens am Stamme — etwa l Meter über dem Boden. Die zeitweise Erneuerung des Leims ist anzuraten.
Das Mittel verhindert das Emporkriechen der Eier legenden Weibchen am Stamme. Es ist erhältlich in den meisten hiesigen Kolonial-, Drogen- und Samenhandlungen.
Frankfurt a. M., den 16. September 1919.
Magistrat — Feldpolizei.
*Vf‘)
Höchstpreise für Tchlachtfchafe. '**
. Gemäß SS 4 und 11 der Satzung des Biehliandels- vcrüanües wird auf Grund der mit Zustimmung deS Reichsernährinigsmiuisteriums erteilten Ermächtigung des Herrn Preußischen Staatskommissars für Bolks- ernähru.ng vonr 8. August 3919 — VI d 8921 — und des § G des Gesetzes bctr. Höchstpreise vom 4. August bezw.
17. Dezember 1914 lR.-G,-Bl. S- 516) in Abänderung unsererBekanntmachung vom 60, September 1818 sür den Umfang des Regierungsbezirks Wiesbaden folgend»
Anordnung erlassen:
Bis aus weiteres darf beim Verlaus von Schlachtschafen du.ch den Vichhaller der Preis sür 50 kg Lebendgewicht bei
1. vollfleischigen Lämmern und Jährlingen;
Hammeln und ungelammlen Schafen
(Klasse I» . . . .. Jl ICO,—
2. vollfletschigen und fetten Mastschaf n
fleischigen Lämmern und Jährlingen
(Klasse II) ... .. « 120.—
3. mageren und geringgenährten Schafen,
auch Znchtböcken (Klasse III) . . . . .H 100.—
4. mindcrwer'igen u. aögcmagcrt n Schafen
(Klasse IV) ..... ..Ä 80.-
nicht übersteigen.
Die vorstehenden Preise sind H- chstpceise im S nne des Gesetzes betr. Höchstprei'e. S e gelten für alle Ankäufe, die vom 15, August ab bei den Bichhaltern getätigt werden. An den Kreisst mimlstcllen werden die Preise vom 18. August 1939 ab gezahlt.
Frankfurt a, ?0l., den 16. August 1919.
Der Borst ">d des Biehhand"'sverbn>des sür den Reg erungsbezirk W eöbaden.
D i r e k t o r st e l i e.
Die Stelle des Direktors des Goethegumuasinms ist zum 1. April 1920 voraussichtlich anderweit zn besetzen.
Das Tiensteinkonnnen beträgt 7200 — 9 ; j .(ki M. luach je 3 Jahren einuial um 0'M* und dreimal tun 500 Nt, aufstcigeud). Daneben wird eine Gehaltszulage von 1500 M. geivälirt, die,bis zum Betrage von 600 M, pen- sivnSfähig ist.
Meldungen können unter Beifügung von Zeugnissen und eines Lebenslaufs bis zum 15 Oktober d. I. bei uns eingereicht werden.
Frankfurt a. Nt., den 0. September 1919.
Tchulansschntz für höhere Schulen.
Schutz der Felder gegen Tauben.
Auf Grund der Polizeiverordnung vom 24. August 1914 wird wegen der bevorstehenden Herbstaussaat die Zeit, während welcher die Besitzer von Tauben verpflichtet sind, diese in den Schlägen eingcsperrt zu halten (Sperrzeit) auf die Dauer vom 25. September bis 15. November ds. Js. festgesetzt.
Auf Militärbrieftauben (Tauben der Militärverwaltung und der Brieftanbenliebhabervereine) findet diese Sperrzeit nur während der ersten 10 Tage, nämlich vom 25. September bis einschließlich 4. Oktober dieses Jahres, Anwendung.
Die Feldschutzbeamten sind beauftragt, während der ersten 10 Tage der Sperrzeit auf den eingesäten Feldern des hiesigen Gemeindebczirkes die Tauben abzu- schießen.
Frankfurt a. M., den 12. September 1949.
Magistrat — Feldpolizei.
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