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Nr. 39

Sonntag den 21. September

1919.

Neue Gasprei se tr die im Versorgungsgebiet -es Gaswerks Heddern» heim belegenen Frankfurter Stadtteile.

Die weitere außergewöhnliche Verteuerung der Gaskohlen, der Materialien und Löhne zwingt uns, auf Grund des Beschlusses der städtischen Behörden, die Gaspreise nochmals zu erhöhen und sie wie folgt sest- zusehen:

1. für 1 cbm Gas zu Beleuchtungs- und Koch­zwecken, einerlei, ob das Gas durch Gas­messer 'oder durch Münzgasmesser (Automa­ten) abgegeben wird ......... 48 £

2. für 1 cbm Gas zu Beleuchtungs- und Koch­

zwecken, sofern ohne Vorhandensein einer anderweitigen Kochstelle zum Kochen aus­schließlich Gas verwendet wird.42 -f

Eine Mitbenutzung von Kocheinrichtun­gen, welche an das städtische elektrische Lei­tungsnetz angeschlossen sind, schließt die Ge­währung des ermäßigten Gaspreises nicht aus.

8. für 1 cbm Gas zu gewerblichen Zwecken

aller Art.86 £

4. für größere gewerbliche Anlagen kann der Magistrat den Gaspreis anderweit sestsehen.

Sollte sich bei den Revisionen ergeben, daß die Vor­aussetzungen, unter denen der ermäßigte Gaspreis nach Ziffer 2 gewährt worden ist, nicht mehr bestehen, so tritt der höhere Gaspreis wieder in Kraft und zwar rückwirkend vom Beginn des laufenden Rechnungs­jahres ab.

Da die Münzgasmesser in ihrem Werke zur Zeit nicht geändert werden können, wird bei Entleerung für jedes verbrauchte cbm ein Zuschlag von 32 £ rnit- er'mben.

-denjenigen Abnehmern nach Ziffer 1, die den amt­lichen Nachweis erbringen, daß sie zur Staatseinkom­mensteuer nicht veranlagt oder mit einem Satz von nicht über 31 M veranlagt sind, wird am Schlüsse des Rech­nungsjahres auf einen bis dahin gestellten Antrag ein Nachlaß von 10 Prozent gewährt.

Die Verrechnung und Erhebung der Gasbeträge,' die in ein- bis zweimonatigen Abschnitten erfolgt, setzt nach den neuen Preisen bei Gasabgabe nach Messern mit der nächsten Ablesung, bei Münzgasmessern (Auto­maten) nach der nächsten Entleerung ein.

Frankfurt a. M., den il. September 1919.

Magistrat Tiefbanamt.

, Aufforderung zur Anmeldung von Schweine»

Jeder, der sich im Besitze eines Schweines befindet, oder wer ein Schwein einstellt, hat dies ohne Verzug dem Städtischen Lebensmittelamt, Hausschlachtungsbüro, Zimmer Nr. 68, anzuzetgen auf Vordrucken, die bet diesem erhältlich sind.

Für nicht angemeldete Schweine kann ein Antrag auf Genehmigung zur Hausschlachtung nicht berückstch- tigt werden, vielmehr ist hierfür eine dreimonatliche Haltefrist Vorbedingung.

Der Viehhalter hat über jede Veräußerung dem ge­nannten Büro binnen 48 Stunden Anzeige zu erstatten. Die Anzeige mutz enthalten: Name, Wohnort des Ver­käufers, Zahl- und Lebendgewicht der Schweine und ihr Verwendungszweck, Tag des Verkaufs, Name un­genaue Bezeichnung des Wohnortes des Käufers.

Bei Schweinen über 80 Pfund ist zum Verkauf die Genehmigung des Lebensmittelamtes. Hausschlachtungs- büro, einzuholen. Die zu veräußernden Tiere sind so lange im bisherigen Standort zu belassen, bis die Ber- kaufsgenehmigung eingetroffen ist.

Beim Verstoß gegen diese Vorschriften finden die Strafbestimmungen laut 8 48 der Magistratsverorbnung vom 8. Oktober 1916 Anwendung.

Frankfurt a. M., den 18. August 1919.

Stützt. Lebensmittelamt, Hausschlachtungsbüro.

Verlorene Psandscheine.

Die nachverzeichneten, von der Direktion des hiesigen Pfandhauses ausgestellten Pfandscheine:

Nr. 92 897 a vom 6. 6. 1919 von 7 Mark über: 4 Bett­tücher, Verfalltag: 3. 6. 1920,

Nr. 3400 a vom 3. 9. 1919 von 15 Mark über: 2 Hemden,

1 Hose, 1 Rock, Verfalltag: 3. 9. 1920, sind angeblich in Verlust geraten.

Auf Antrag der Verpfänder werden hiermit dis etwaigen Besitzer der fraglichen Pfandscheine aufge­fordert, sich innerhalb 4 Wochen von den Verfalltagen beziehungsweise vom Tage dieser Ladung an gerechnet, bei der Unterzeichneten Direktion zu melden, widrigen­falls die Unterpfänder den Antragstellern gegen Zah­lung der darauf haftenden Beträge verabfolgt werden.

Das Pfandhaus ist an Wochentagen von 8 Uhr vor­mittags bis 2 Uhr nachmittags ununterbrochen geöffnet.

Frankfurt a. M., den 18. September 1919.

Direktion des Städtischen Pfandhauses.

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