Verordnung über die Krankenversorgung. ^

Auf Grund der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über die Errichtung von Preis- prüfungSstellen und die Versorgungsregelung vom W. 9. 1915 (R. G. Bl. S. 607) in der Fassung der Vundesratsverordnungen vorn 4, 11. 1915 (Di. G. Bl. j S. 728), 5. 6. 1916 (91. G. Bl. S. 439) und der Bekannt­machung vom 6. 7. 1916 (R. G. Bl. S. 673) wird die Verordnung des Magistrats betreffend Versorgung der . Kranken vom 28. 6. 1917 (Anzeigeblatt 53) wie folgt ergänzt:

Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld­strafe bis zu 1506 Mark wird bestraft, wer den vom Magistrat oder in seinem Aufträge vom stäöt. Lebens­mittelamt erlassenen Bestimmungen über die Versor­gung der Kranken zuwiöerhandelt.

Gleiche Strafe trifft denjenigen, der, um sich oder einen anderen in den unberechtigten Genuß von Lebens­und Genußmitteln zu setzen, die im Rachmen der Krankenversorgung zur Ausgabe gelangen, wissentlich oder grob fahrlässig unwahre Angaben macht oder derartige Waren unberechtigt abgibt.

Frankfurt a. M., den 16. Juni 1919.

Der Magistrat.

Stadtschnlinspektorstelle.

In der hiesigen Veiwaltung ist die Stelle eines Stadtschnlinspektors für die gesamte Schulfürso^ge zu besetzen. Mit der Stelle ist ein Jahresgehalt von 6690 6760 7466 8160 8760 9360 Jl, steigend von 3 zu 3 Jahren und Anspruch auf Ruhegehalt u^d Hinterbliebenenfürsorge verbunden. Neben dem Gehalt werden z. Zt. Teuerungszulagen nach den staatlichen Sätzen gewährt.

Bewerber, die gründliche Kenntnisse und Erfah­rungen auf dem Gebiete der Schulfürsorge besitzen, wollen ihre Bewerbungen bis znm 30. ds. Mts. hierher einreichen.

Frankfurt a. M., den 10. Juni 1919.

Der Magistrat.

Verlorener Pfandschein.

Der nachverzeichnete, von der Direktion des hiesigen Pfandhauses ausgestellte Pfandschein:

911. 87578a vom 17. 4. 1919 von 5 Jl üben: 1 Hose, 1 Weste, Verfalltag: 17. 4. 1920, ist angeblich in Vertust geraten.

Auf Antrag des Verpfänders wird hiermit der etwaige Besitzer des fraglichen Pfandscheines aufgefor-

, öert, sich innerhalb * Wochen von dem Verfalltage be- ! zreiinngsweisc vom Tage dieser Ladung an gerechnet, bei lei unterzcichaclen Direktion zu melden, widrigen- salls las Unterpfi.od dem Antragsteller gegen Zahlung des darauf haftenden Betrages verabfolgt wird.

! Das Pfandhaus ist an Wochentagen von 8 Uhr vor- I mittags bis 2 Uhr nachmittags ununterbrochen geöffnet.

Frankfurt a. M., den 19. Juni 1919.

Direktion des Städtische» Pfandhauses.

Sammlung der Küchenabfällc.

Das Einwerfen verweslicher Stoffe (Küchenabfällc) in die Mülleimer birgt gesundheitliche Gefahren für die Allgemeinheit, weil die Mülleimer vor den Häusern oft von futtcrsnchenden Hunden umgestoßen werden, so daß der verstreute Inhalt dann eine Stätte für die An­sammlung von Fliegeu bietet, und weil auch auf den Lagerstätten des Mülls nach der Abfuhr das. Vor­handensein verweslicher Stoffe zur Vermehrung der Fliegenplage beitrügt.

Es wird deshalb hiermit erneut auf die im Anzeige­blatt der städtischen Behörden vom 24. Juni 1917 ver­öffentlichte Verordnung hingewiesen, wonach Küchcn- absälle in einen gesonderten Eimer zn sammeln sind «nd nicht in den Mülleimer geworfen werden dürfen. Die Sammlung aller Küchenabfälle in besonderen Eimern ist auch in wirtschaftlichem Interesse geboten, weil sie angesichts der herrschenden Futtermittclnot zur Erhaltung unseres Viehstandes beiträgt.

Frankfurt a. M., den 16. Juni 1919.

Tiefbanamt. Fuhrparkverwaltung.

Obcrlehrerstelle.

An der Liebig-Oberrcalschnle in Frankfurt a. M. ist eine Oberlchrerstellc zu besetzen.

Erforderlich ist die Lehrbefähigung in Französisch (Aufenthalt im Ausland erwünscht) und Deutsch für alle Klassen, außerdem iu Geschichte, Turnen, eventuell evangel. Religion.

Als Diensteiukommen wird die Besoldung des staat­lichen Normaletats vom 5. Juni 1909 unter Hinzurech­nung. von 300 Jl gewährt. Anrechnung der Dienstzeit für die Gehaltseinweisung kann vom Tage der Alt­stellung als Oberlehrer oder vom Beginn des vierten bezw. (bei Ableistung des Militärdienstes vor her Prü­fung) dritten Jahres nach abgelegter Prüfung erfolgen.

Bewerbungen tonnen bis znm 5. August d. Js. bei uns eingereicht werden.

Frankfurt a. M., den 14. Juni 1919.

Kuratorinm der höheren Schulen.

Druck ». Verlag von I. G. Holtzivarts Nachf. G. m. b. H. Verantwort!, f. d. Redaktion: W. Wol lstädter.