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wir stolz sein dürfen. Wie eine Ironie des Schicksals nimmt es sich aus, daß gerade eine solche Arbeitskraft, in welcher alle guten Eigenschaften, welche die Vorzüge deutscher Wissenschaft und Verwaltung ausmachen, verkörpert waren, wie ein entbehrlicher Handlanger auf die Straße gesetzt wurde, und wenn an seine Stelle ein kleiner Advokat tritt. Der Deutsche hat seine Dienste geleistet, der Deutsche kann gehen.
Es ist daher das Verhalten der Staatsregierung von S. Paulo, welches uns so tief empört, es ist ein Konflikt zwischen automatischer Selbstherrlichkeit und treuer Pftichterfüllung, welcher nicht nur uns beschäftigt, sondern auch die lusobrasilianische Presse. Wir gaben schon an anderer Stelle Urteile landessprachiger Kollegen wieder; hier zum Schluß noch die eingangs erwähnte Auslassung des sonst so deutschenfeindli- chen „Estado de S. Paulo", dem wir jedoch das Zeugnis ausstellen müssen, daß er sich im vorliegenden Falle außerordentlich wacker benommen hat. Das Blatt schrieb am 7. Nov. 1916:
„Warum wurde vr. Jhering entlassen? Seit längerer Zeit gab es Klagen gegen Jhering.' Das kommt bei allen Beamten gewisser Klassen vor. Das ereignet sich vorzugsweise bei Beamten, welche aus Grund ihres Wertes, des Bewußtseins ihres Wertes, der Würde, mit welcher sie ihrer Verpflichtungen sich entledigen, weder Gelegenheit noch Lust haben, sich bei den Mächtigen des Tages einzuschmeicheln. Die Regierung hatte ihre Gründe, um diese mehr oder minder anonymen Klagen mit Befriedigung zu vernehmen; sie ernannte eine Untersuchungskommission. Was man niemals gegen die schädlichsten und Nachlässigsten Elemente des Beamtentums unternommen, das tat man mit den Ausschreitungen einer unerhörter Strenge gegen den alten (und deutschen! — Red.) Mann der Wissenschaft... Das