macht zu haben. Auf Grund der 35jährigen Be­ziehungen de«s berühmten Gelehrten zu unserm bescheidenen Blatte glaubten wir auch die Näch­sten dazu zu sein. Und selten hat wohl eine Ange­legenheit des Rechts und der Verwaltungsmoral klarer gelegen als hier, selten auch war wohl Licht und Schatten so absolut und scharf ge­schieden, ohne llebergänge und Zwischenstufen, auf denen Einwände, Entschuldigungen, Bemäntelun­gen und sonstige Entlastungsversuche nisten könnten. Alles Recht in dieser Sache liegt sonnenklar aus vr. v. Jherings Seite, alle Schuld bei den Pau- listaner Machthabern. Nichts ist, was ihre Ver­schuldung im geringsten abschwächen könnte. Ohne jeden ernsthaften Grund haben sie einen der um Brasilien und insonderheit um den Staat S. Paulo bestverdienten Männer aufs schnödeste und nie­drigste verfolgt offenbar eine Spezialität der Paulistaner Regierung, denn andern fremdbürti- gen Gelehrten hat sie Aehnliches angetan. Es liegt also offenbar System in diesem Verfolgungs­wahn, der - das scheint die dortige 'Amts- Intelligenz gar nicht zu merken gegen die ei­genen ideellen, und in weiterer Auswirkung auch materiellen Interessen des Staates wütet. Was aber ein Klüngel innerhalb der Regierung von S. Paulo an Dr. v. Ihering verbrochen hat, das ist eine Höchstleistung, die so leicht nicht überbo­ten werden dürfte. Unsagbar kläglich ist namentlich! die Rolle, die der jugendliche Staatssekretär des Innern, Or. Oscar Rodrigues Alves, in der Sache spielt, ein Herr, dessen Hauptbedeutung wohl darin besteht, der Sohn seines Vaters zu sein, des um Brasilien verdienten früheren Bundespräsi­denten Or. Francisco de Paula Rodrigues Al­ves. Ter junge Staatssekretär hat sich anschei­nend leider zum gefügigen Werkzeug von Or. v. Jherings Hassern und Neidern hergegeben und sich dadurch auf eine Stufe mit ihnen gestellt

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