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gentinien her den naturalisierten deutschen Ge­lehrten als einzigen Genossen in Brasilien begrüßt, ihn, den gerade eben lateinische Un­duldsamkeit roh beiseitegestoßen! Als ob Herr Or. Oscar Rodrigues Alves Gewissensbisse em­pfinde, so nimmt sich das Eewinsel aus, wenn er, wie schon eingangs erwähnt, um Schlüsse sei­ner Anklage sagt:Es handelt sich nicht um An­klagen gegen den hervorragenden Mann der Wissenschaft, noch besteht die Absicht, in der öf­fentlichen Meinung sein wissenschaftliches Ver­dienst zu verringern." Hätte der Herr doch wenig­stens den Mut gehabt, seine nativistischen In­stinkte frei zu bekennen und offen herausgesagt: Weg mit dem Deutschen; mir ist der kleinste echt-brasilianische Advokat lieber als Di­rektor des Museums, wenn er von diesem Fache auch genau soviel versteht wie ich selber, nämlich nichts, als ein wissenschaftlich hochstehender, bloß naturalisierter Ausländer."

Schlußwort.

Wir sind mit unserer Darstellung des ver- waltungs- und kulturgeschichtlich ebenso trau­rigen wie lehrreichen Kapitels iDr. Her­mann v. Jhering und die Staatsregierung von S. Paulo" zu Ende. Viel Freude werden wir damit bei den hochmögenden Herren der Verwal­tung des Kaffeestaates, welche von vorliegender Veröffentlichung Kenntnis erhalten sollen, nicht erwecken. Unsere Schuld ist das nicht; wir dienen, als. Organ der Oeffentlichkeit, b>ex Sache des Rechtes, und bei diesem Dienste fragen wir nicht danach, ob sich mehr ob'er minder einfluß­reiche Kreise durch unsere Darstellung peinliche be­rührt fühlen. Wir setz>en eine Ehre darein, die Sache des Hrn. Dr. v. Jhering zu der unfern ge-