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gentinien her den naturalisierten deutschen Gelehrten als einzigen Genossen in Brasilien begrüßt, ihn, den gerade eben lateinische Unduldsamkeit roh beiseitegestoßen! Als ob Herr Or. Oscar Rodrigues Alves Gewissensbisse empfinde, so nimmt sich das Eewinsel aus, wenn er, wie schon eingangs erwähnt, um Schlüsse seiner Anklage sagt: „Es handelt sich nicht um Anklagen gegen den hervorragenden Mann der Wissenschaft, noch besteht die Absicht, in der öffentlichen Meinung sein wissenschaftliches Verdienst zu verringern." Hätte der Herr doch wenigstens den Mut gehabt, seine nativistischen Instinkte frei zu bekennen und offen herausgesagt: „Weg mit dem Deutschen; mir ist der kleinste echt-brasilianische Advokat lieber als Direktor des Museums, wenn er von diesem Fache auch genau soviel versteht wie ich selber, nämlich — nichts, als ein wissenschaftlich hochstehender, bloß naturalisierter Ausländer."
Schlußwort.
Wir sind mit unserer Darstellung des ver- waltungs- und kulturgeschichtlich ebenso traurigen wie lehrreichen Kapitels i„Dr. Hermann v. Jhering und die Staatsregierung von S. Paulo" zu Ende. Viel Freude werden wir damit bei den hochmögenden Herren der Verwaltung des Kaffeestaates, welche von vorliegender Veröffentlichung Kenntnis erhalten sollen, nicht erwecken. Unsere Schuld ist das nicht; wir dienen, als. Organ der Oeffentlichkeit, b>ex Sache des Rechtes, und bei diesem Dienste fragen wir nicht danach, ob sich mehr ob'er minder einflußreiche Kreise durch unsere Darstellung peinliche berührt fühlen. Wir setz>en eine Ehre darein, die Sache des Hrn. Dr. v. Jhering zu der unfern ge-