30

Museum 'eine definitive Anstalt, eine solche von permanentem Charakter. Die provisorische Verbindung des Museu Paulista mit der Geogra­phischen Kommission wähnend des Jahres 1893 wurde durch Staatsgesetz Nr. 200 vom 29. Au­gust 1893 aufgehoben. Das Museum wurde als selbst ä n d i g e Staatsbehörde geschaffen, 1894 installiert und durch Dekret Nr. 249 vom 26. Juli 1894 einem noch heute zu Recht bestehen­den Regulament unterworfen, in welchem we­der von der Geographischen Kommission noch von Entlaßbarkeit des Direktors die Rede ist l In Ar­tikel 22 heißt es:Die ständigen (effektiven) Be­amten des Museums müssen brasilianische Bür­ger sein." Effektiver Beamter, durch Dekret vom 15. Januar 1894 zum Direktor des Museums ernannt, war Dr. von Jhering, also lebensläng­licher Beamte (funccionario vitalicio). Die Be­stimmungen über die Entlassungsfähigkeit der Be­amten der Geographischen Kommission stamm­ten übrigens erst vom 31. Dezember 1897! Durch Dekret Nr. 28 vom 1. März 1892 wird festge­stellt:daß die Beamten der Staatssekretariate und der diesen unterstellten Anstalten nach Ver­lauf von 5 Dienstjahren ihre Stellen nicht ver­lieren können, außer durch Urteil des Straf­richters oder durch administrativen Prozeß, welcher physische oder moralische Unfähigkeit nach­weist." Diese Bestimmung wurde am 16. Sep­tember 1899 zurückgezogen, aber ohne rück- w i r k e niv e Kraft aus Beamte, welche schon 5 Jahre gedient hatten, ober gar 6, wie Or. v. Jhering. Infolgedessen hat auch die Regierung Herrn v. Jhering den zur Pensionierung erforderlichen Titel über die Tauer seiner Dienst­zeit ausgestellt, seine erworbenen Rechte anerkannt.

Daß juristisch die Entlassung des Herrn von Jhering u n g i I t i g ist, liegt klar zutage.