30
Museum 'eine definitive Anstalt, eine solche von permanentem Charakter. Die provisorische Verbindung des Museu Paulista mit der Geographischen Kommission wähnend des Jahres 1893 wurde durch Staatsgesetz Nr. 200 vom 29. August 1893 aufgehoben. Das Museum wurde als selbst ä n d i g e Staatsbehörde geschaffen, 1894 installiert und durch Dekret Nr. 249 vom 26. Juli 1894 einem noch heute zu Recht bestehenden Regulament unterworfen, in welchem weder von der Geographischen Kommission noch von Entlaßbarkeit des Direktors die Rede ist l In Artikel 22 heißt es: „Die ständigen (effektiven) Beamten des Museums müssen brasilianische Bürger sein." Effektiver Beamter, durch Dekret vom 15. Januar 1894 zum Direktor des Museums ernannt, war Dr. von Jhering, also lebenslänglicher Beamte (funccionario vitalicio). Die Bestimmungen über die Entlassungsfähigkeit der Beamten der Geographischen Kommission stammten übrigens erst vom 31. Dezember 1897! Durch Dekret Nr. 28 vom 1. März 1892 wird festgestellt: „daß die Beamten der Staatssekretariate und der diesen unterstellten Anstalten nach Verlauf von 5 Dienstjahren ihre Stellen nicht verlieren können, außer durch Urteil des Strafrichters oder durch administrativen Prozeß, welcher physische oder moralische Unfähigkeit nachweist." Diese Bestimmung wurde am 16. September 1899 zurückgezogen, aber ohne rück- w i r k e n ’iv e Kraft aus Beamte, welche schon 5 Jahre gedient hatten, ober gar 6, wie Or. v. Jhering. Infolgedessen hat auch die Regierung Herrn v. Jhering den zur Pensionierung erforderlichen Titel über die Tauer seiner Dienstzeit ausgestellt, seine erworbenen Rechte anerkannt.
Daß juristisch die Entlassung des Herrn von Jhering u n g i I t i g ist, liegt klar zutage.