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benteti, Hr. Dr. Oscar Robrigues Aflves, am 3. November dem Staatspräsidenten ein Gutachten ein, auf welches hin am folgenden Tage die Entlassung Dr. v. Jherings erfolgte. Das Gutachten des Staatssekretärs hat der „Estado de S. Paulo" am 7. November, die Widerlegung desselben durch Or. Abrähäo Ri- beiro am 19. November gebracht. Versuchen wir den Sachverhalt kurz darzulegen.
Ter Sohn des Geheimen Rats Dr. Francisco de Paula Robrigues Alves wiederhol t viele der als haltlod zurückgewiesenen Anklagen der Kommission. An den klaren Bestimmungen seiner Amtsvorgänger deutelt er so lange herum, bis er beweisen kann, daß ein Paragraph des Regulaments nicht richtig befolgt morden sei! Aus diese haltlosen, vagen Beschuldigungen sei hier Uicht weiter eingegangen. Die „Gazeta" von S. Paulo fertigte Unterm 7. November diese Großtat des Präsidentensöhnchens mit dem Artikel ab, dessen Uebersetzung wir in der Einleitung gebracht haben. Dah das Blatt diesen jungen Herrn und Staatssekretär nebenbei als einen Ignoranten bezeichnen kann, der sogar mit der Satzbaulehre seiner eigenen Sprache auf gespanntem Fuße steht, ist wUnderniedlich! Nun, der junge Mann hat immerhin soviel Begabung bewiesen, in der Wahl seiner Eltern vorsichtig gewesen zu sein.
Ter Staatssekretär des Innern wiederholt die Berleulmdüng, datz das Registerbuch für Privateigentum im Museum erst 1915 eingeschmuggelt worden sei, eine Behauptung, die nichts ist als eine böswillige Erfindung, welche, durch Zeugnisse früherer Beamten entkräftet, leicht auch ohne solche Dokumente zu widerlegen wäre. Ein Versuch, die Wahrheit zu ermitteln, ist nicht gemacht worden, es genügte, die Verdächtigung auszusprechen!