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von Ihering, trotz, seines einiwandfreien Verhal­tens, des Unrechtes zu zeihen vermöchte!

Und nun möchten wir zum Schlüsse unseren Lesern eine Frage vorlegen. Glauben sie, daß für diese Herren von der Regierung, «welche kaum den Unterschied von Schausammlung und Stu- d i e nsammlung ahnen, welche nie aus solche Samm­lungen einen Blick werfen und denen es ganz gleich- giltig ist, ob im Museum 5, 50 oder 500 Schub­laden mit Conchylien gefüllt sind, die Eristenz einer Prioatsammlung des Direktors von solcher Be­deutung sein könnte, daß sie deshalb und wegen Verletzung eines Paragraphen des Museums sei­nen Direktor entlassen? Nicht hohe Achtung vor der Wissenschaft kommt in diesem Vorgehen zum Ausdruck, sondern ihre volle Mißachtung da­her denn auch die Ersetzung des angesehenen Gelehrten durch einen Schreiber des Staats­archivs als Direktor des Museums!"

Wir brauchen diesen Ausführungen des Rschtsgelehrten nichts weiter hinzuzufügen.

' Die Entlassung und ihre Begründung.

Zieht man in Betracht, daß die gut be­zahlte Arbeit der Untersuchungs-Kommission eine ungesetzliche war, daß ein großer Teil der von dieser Kommission verleumderisch er­hobenen und sogar den Z ei taugten milgeteil­ten Anschuldigungen sich schon alsbald als halt­los erwiesen und daher in den Bericht der Kommis­sion nicht ausgenommen wurden, daß der Inhalt des Berichtes der Kommission Punkt für Punkt durch zahlreiche Dokumente widerlegt wor­den war, so hätte man denken dürfen, die na­türliche Schlußfolgerung müßte die Niederschla­gung des resultatlos verlaufenen Verfahrens ge­wesen sein. Statt dessen reichte der Staatssekre­tär des Innern, der jugendliche Sprößlina des bisherigen Staats- und früheren Bundespräsi-