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von Ihering, trotz, seines einiwandfreien Verhaltens, des Unrechtes zu zeihen vermöchte!
Und nun möchten wir zum Schlüsse unseren Lesern eine Frage vorlegen. Glauben sie, daß für diese Herren von der Regierung, «welche kaum den Unterschied von Schausammlung und Stu- d i e nsammlung ahnen, welche nie aus solche Sammlungen einen Blick werfen und denen es ganz gleich- giltig ist, ob im Museum 5, 50 oder 500 Schubladen mit Conchylien gefüllt sind, die Eristenz einer Prioatsammlung des Direktors von solcher Bedeutung sein könnte, daß sie deshalb und wegen Verletzung eines Paragraphen des Museums seinen Direktor entlassen? Nicht hohe Achtung vor der Wissenschaft kommt in diesem Vorgehen zum Ausdruck, sondern ihre volle Mißachtung — daher denn auch die Ersetzung des angesehenen Gelehrten durch einen Schreiber des Staatsarchivs — als Direktor des Museums!"
Wir brauchen diesen Ausführungen des Rschtsgelehrten nichts weiter hinzuzufügen.
' Die Entlassung und ihre Begründung.
Zieht man in Betracht, daß die gut bezahlte Arbeit der Untersuchungs-Kommission eine ungesetzliche war, daß ein großer Teil der von dieser Kommission verleumderisch erhobenen und sogar den Z ei taugten milgeteilten Anschuldigungen sich schon alsbald als haltlos erwiesen und daher in den Bericht der Kommission nicht ausgenommen wurden, daß der Inhalt des Berichtes der Kommission Punkt für Punkt durch zahlreiche Dokumente widerlegt worden war, so hätte man denken dürfen, die natürliche Schlußfolgerung müßte die Niederschlagung des resultatlos verlaufenen Verfahrens gewesen sein. Statt dessen reichte der Staatssekretär des Innern, der jugendliche Sprößlina des bisherigen Staats- und früheren Bundespräsi-