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letzterer dem Museum in Buenos Aires als Geschenk übetlcoies, sagen das Gegenteil. Es mar freier Wille des Herrn von Jhering, daß er einen großen Teil dieser versteinerten Muscheln dem Museum von S. Paulo überiwies, und zwar — selbst zurücktretend, — so, als sei Hr. Ameghino der Geber. Es würde hier zu tueit sichren, diesen Gegenstand in allen Einzelheiten zu behandeln. Wir entnehmen nur noch einem von Dr. Jherings Rechts bei stand, Herrn Or. AbrahZo Ribeiro, im „Estado" von S. Paulo vom 19. November 1916 veröffentlichten Artikel folgende Daten: „Durch, Officio Nr. 223 vom November 1910 bot Herr von Jhering der Paulistaner Regierung seine Sammlung fossiler Conchylien aus Patagonien zum Kaufe an, sich andernfalls weitere Schritte zu ihrer Veräußerung vorbehaltend. Tie Regierung lehnte das Anerbieten ab. Darauf bot er die Sammlung dem Ackerbauministerium in Rio de Janeiro an, welches wegen Mangels an Mitteln ebenfalls ablehnte. Bevor Hr. v. Jhering diese Sammlung dann nach Buenos Aires an das Na- tional-Museum verkaufte, setzte er von den eingeleiteten Verhandlungen den Präsidenten des Staates durch Dienstschreiben Nr. 34 vom 1. März 1915 in Kenntnis, Weiterhin durch Officio Nr. 163 vom 23. 8. 1915, worin er den Abschluß des Geschäftes anzeigte. Wäre die Regierung der Meinung gewesen, daß diese Sammlung dem Museum gehöre, so würde sie den angebotenen Kauf nicht abgelehnt, sondern verhindert haben. Wer hat nun, so fragen wir, in dieser Angelegenheit offen und redlich gehandelt, und wie durfte die gegenwärtige Regierung die vorausgehende tadeln und desavouieren, wenn doch nirgends ein Geheimnis vorlag und die Regierung rechtzeitig von allen Schritten des Hrn. v. Jhering unterrichtet toar? Wo würde sich — außer vielleicht in S. Paulo — der Gerichtshof finden, welcher Herrn