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en Lehrer erden, ob erührende Falle der rttg einen pril 1826 Heizung,

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Beleuchtung, Bedienung re. ohne Vergütung aus der Gesellschaftskasse von dem Lehrer selbst zu bestreiten seyen. (Ausdrücklich wurde hervorgehoben, daß wer gar keinen Gehalt oder einen geringere» ausgesetzt haben wolle, dagegen stimmen möge; man würde im Falle der Verwerfung der vorliegenden Frage dann auf den Antrag des Herrn Dr. Rüppell zurückkommen.)

Bei der Abstimmung wurde diese Frage mit 15 gegen 7 Stimmen bejaht.

Dem Wunsche der Commission, Herr Dr. Rüppell möge nach der eben geschehenen Annahme dieses ihres Vorschlages hohem Senate oder auch nur mündlich dem wohlregierenden Herrn Bürgermeister anzeigen,daß er bitte, seinem Anträge keine weitere Folge zu geben, indem die Anstände zu allgemeiner Befriedigung erledigt seyen," erklärte Herr Dr. Rüppell nicht entspreche» zu wollen.

8- 9. Den Antrag des Herrn Dr. Rüppell zu einer allgemeinen Zusammenberufung sämmtlicher Ehrenmitglieder, um einige Beschlüsse zu fassen, begutachtete die Commission als nach de» Statuten unzulässig; bei einer Revision der letzteren könne darüber berathen und beschlossen werden. >

Niemand erhob sich hiergegen.

§. 10. lieber das im §. 8 seiner Eingabe gestellte Gesuch des Herrn Dr. Rüppell, um Gestattung der Einsicht eines dort bezeichnetcn Protokolls, äußerte sich die Commission, daß ja 'ohnehin jedem Mitgliede alle Akten zur Einsicht offen stünden. Zn wünschen wäre nur, daß nicht jetzt Diskussionen über dem gegenwärtigen fremdartige Gegenstände eingemischt würden. Herr Dr. Rüppell war hiermit einverstanden.

§. 11. Uebet den §. 9 der Beschwerdeschrift des Herrn Dr. Rüppell wurde nach Mittheilung des Commissionsbcrichtes keine weitere Bemerkung gemacht. Von mehreren Mitgliedern wurde nur erinnert, daß die ganze Brasilianische Angelegenheit der Gesell­schaft völlig fremd geblieben sey.

§. 12. lieber die im §. 10 der Eingabe des Herrn Dr. Rüppell berührte Mohrhardt'sche Angelegenheit verlas Herr Dr. Eder seinen Bericht. (Anlage 3.) Herr Schöff von Heyden fügte noch hinzu, daß er sogleich nach erlangter Kenntniß von einer auf die Gesellschaft lautenden Vollmacht sich unter Zuziehung des Herrn Dr. Eder mit den übrigen Directionsgliedcrn über diese Angelegenheit berathen; Herr Dr. Cretzschmar, zu Erläuterungen aufgefordert, habe diese gegeben und auf die an ihn gerichtete Frage um die Ursache der Verschweigung dieser ihm nicht allein übertragenen Sache geantwortet, daß er aber die Besorgung von Anfang an allein gehabt und Herr Mohrhardt in Briefen an ihn Bestimmungen getroffen, ihm Aufträge gegeben und auch von ihm einmal Rechnungsablage erhalten habe; um die Auseinandersetzung der ganzen Angelegenheit sey alsdann Herr Dr. Eder ersucht worden, welcher auch bis vor Kurzem damit beschäftigt gewesen.

Herr Dr. Mappes sprach weiter; nachdem ihm Herr Dr. Eder gegen Ende August angezcigt, die Sache sey nun so weit in Ordnung, daß er seinen Schlußbericht an die Gesellschaft abstatten könne, habe er Herrn Dr. Cretzschmar zu einer vollständigen Rech­nungsablage aufgefordert, was dieser auch in Kürze versprochen; am 9. September habe ihm dieser geschrieben, daß er nach vielem

b) Der Zweck dieser Anstalt ist, Jünglingen reiferen Alters, welche die hiefigen Schulen besuchen, einen in diesen nicht ertheilten, wissenschaftlich

geordneten, gründlichen, mit Vorzeigung der betreffenden Naturkörper unser- Museums verbundene» naturgeschichtlichen Unterricht zu ertheilen;

Lehrer und Diejenigen, welche sich dazu bilden wollen, mit dem jetzige» Standpunkt der Naturgeschichte und mit dem systematischen Behandeln derselben genau bekannt zu machen, und zwar auf die Weise, daß auch Gelehrten und anderen Freunden der Naturgeschichte, welche sich im Ganzen und in einzelnen Fächern zu vervollkommnen gesonnen wären, Genüge geschieht.

o) Der erste Kursus beginnt jedesmal Anfangs Mai und dauert bis zum September, der zweite beginnt im Oktober und dauert bis Ende März, zwischen beiden find einige Wochen Ferien, mit welchen man sich genau nach den Gymnasialferien richtet.

d) Wöchentlich werden an drei verschiedenen Tagen Vorlesungen von Einer Stunde gehalten, und außerdem noch von Zeit zu Zeit je nach

Erforderniß einige Nachmiltagsstunden zu Demonstrationen im Museum verwendet. Die Stunden find so zu wählen, daß sie nicht mit der

Unterrichtszeit in den öffentlichen Schulen Zusammentreffen.

e) Diese Vorlesungen können auf geschehene Anmeldung bei dem Lehrer unentgeltlich besuchen: sämmtliche wirklichen und Ehren-Mitglieder der Gesellschaft für ihre Person, die an hiefigen öffentlichen Schulen angestellten Lehrer und Schulamtscandidaten, die Schüler von Selekta und Prima des Gymnasiums und ausnahmsweise auch aus den obersten Klaffen anderer öffentlichen Schulen, wenn sie die erforderliche Reife des Alters haben; letzteres wäre nicht unter 15 Jahren festzusetzen. Von jedem andern Zuhörer, welcher nicht hierunter begriffen ist, kann der Lehrer ein Honorar nehmen, welches jedoch für einen halbjährigen Kursus 2 Brbthlr. nicht übersteigt.

k) Die nähere Bestimmung des Lehrplans, Anfang und Schluß der Vorlesungen und die Wahl der Stunden kann nur mit Zustimmung der Gesellschaft verfügt und abgcändert werden.

8) Die Gesellschaft glaubt diese Lehrstelle am würdigsten dadurch zu besetzen, daß sie den Director Herrn vr. Cretzschmar zu derselben beruft, und sie ergreift mit Vergnügen die Gelegenheit, ihm ihre Achtung und Dankbarkeit für seine großen Bemühungen um die Anlegung und Empor­bringung des naturgeschichtlichen Museums zu erkennen zu geben. In dieser Hinsicht hat sie für seine Person und ohne Folgerungen für seine etwaigen Nachfolger seinen Gehalt als Lehrer der Naturgeschichte, vom 1. April 1826 als dem Anfang des ersten Kursus dieser UnterrichtS- Anstalt an, auf jährlich tausend Gulden im st. 24 Fuß festgesetzt, wobei jedoch alle zur Vollziehung dieses Amtes nöthigen Erfordernisse, als Heizung und Beleuchtung des Locales, Instrumenten, Präparate u. s. w., ohne Vergütung aus der Gesellschaftskaffe, von dem Lehrer selbst zu stellen sind. So lange die Gesellschaft die ihr durch hohen Scnatsbeschluß vom 10. Januar l. I. ausgesetzte Staatsunterstützung erhält, und so lange Herr vr. Cretzschmar, wie denn gar nicht anders zu erwarten, die ihm in Vorstehendem auserlegten Pflichten vollständig erfüllt, soll das ihm hiermit übertragene Lehramt der Naturgeschichte ihm nicht wieder entzogen werden können.