hauptsächlich weil durch die nie aufhörende gereizte Stimmung und die ewigen Zerwürfnisse einiger der thätigsten Mitglieder, und zn»ar mit vieler Schuld von seiner des Herrn Dr. Rüppell Seite, ein ihm unheimlicher, finsterer Geist bitterer Anfeindungen, Miiß- trauens und unfreundlichster Begegnungen an die Stelle des früheren heiteren, einträchtigen Zusammenwirkens eingedrungcn umd ihm sein sonst mit Lust und Liebe vollführtes Amt dadurch zur unangenehmen Last geworden sey. Wie fich damals Herr Dr. Rüppell'- über diesen Entschluß und über ihn selbst geäußert, wolle er nicht weiter erwähnen, es stehe mit dessen jetziger Sinnesäußcrung nicht im Einklang. An jene Mittheilung habe er ihn nun damals wieder erinnert, mit dem Beifügen, wie er große Lust habeV' seinen Vorsatz statt Ende Dezember schon gleich auszuführen, um nicht die abermals drohenden Kämpfe noch mit durchmachen zut müssen; persönlich angegriffen, sehe er sich nun leider gcnöthigt, bis zum Ende des neu erhobenen Streites auf seinem Platze awv- zuhalten, aber er müsse diese Mittheilung machen, damit er nicht am Schluffe einer nun gerade 20jährigcn Amtsthätigkeit in d/em falschen Schein einer ihm ganz ftemdcn lächerlichen Anmaßung, als halte er sich für unentbehrlich und drohe mit dem Abgang seiner Person, von dieser ihm sonst werth gewesenen Stelle scheide. j
jQtn Dr. Rüppell bestätigte es hierauf ausdrücklich, daß Herr Dr. Mappes nur in der angegebenen Beziehung von scener Abdankung gesprochen.
§. 7. Es wird bemerkt, daß dem Verlangen des Herrn Dr. Rüppell, von seiner Eingabe an hohen Senat die wirklichen Mitglieder officiell in Kenntniß zu setzen, durch die von ihm geschehene Vertheilung von Abdrücken und Beilegung eines Ercmplars zu seinem im Archiv hinterlegten Schreiben an die Gesellschaft, bereits entsprochen worden sey.
§. 8. Ueber das in den 8-4, 5, 6 der Schrift des Herrn Dr. Rüppell enthaltene Anerbieten desselben zu unentgeldlichen Vorträgen berichtete die Commission: nothwendig müßten Vorlesungen gehalten werden, aber sie glaube, man könne ein festes Honorar dafür nicht umgehen, weil man nur dann mit Erfolg auf genaue Vollziehung darüber getroffener Bestimmungen dringen dürfe. Diese regelmäßig und systematisch zu haltenden übersichtlichen Vorlesungen schlöffen aber freiwillige Vorträge einzelner Mitglieder über beliebige Gegenstände nicht aus; gerne würde man diese mit allen der Gesellschaft zu Gebote stehenden Hülfsmittcln, jedoch als freigewählte ohne Leistung eines Honorars, zu fördern bemüht sein. Kein genügender Grund, also auch kein Recht sey vorhanden, den seit 15 Jahren mit jenen pflichtmäßig zu haltenden Vorlesungen beauftragten Lehrer von dieser Stelle zu entfernen. Die Einwendungen gegen zu hohe Besoldung dieses Lehrers, obgleich sie von historischem Grund und Boden aus betrachtet, als unkräftig dastünden, würden aber mit einmal beseitigt durch das Erbieten des Herrn Dr. Cretzschmar, zu Gunsten der Gescll- schastskasse statt bisheriger fl. 1000 künftig um fl. 750 sein Lehramt verwalten zu wollen. Man könnte dann, was man späterer Berathung anheim gäbe, die ganze Kapitalschuld entweder nach einem vorgclegten Plane in 26 Jahren oder in 42 Jahren tilgen.
Bei der Berathung wurde zunächst erörtert, daß es zwar sehr wünschcnswerth wäre, keine verzinsliche Kapitalschuld auf den Gebäulichkeiten stehen zu haben, daß man diesen Wunsch aber nicht so hoch stellen müsse, um seiner schnellen Erfüllung viele Jahre lang die Erreichung der übrigen wichtigen Zwecke rücksichtslos unterzuordnen. Herr Dr. Mappes bemerkte dann weiter: Der Vertrag mit dem Hypothekargläubiger, der Scnckenbergischen Stiftungsadministration, bestimme, es solle jährlich 1 % abgetragen werden; so lange aber Herr Dr. Rüppell auf seinen wissenschaftlichen Reisen gewesen und die großen Sendungen von ihm so bedeutende Summen zur Bestreitung der Kosten des Transports, der Zubereitung und Ausstellung derselben erforderten, daß man sogar um außerordentliche Beiträge zu diesem Zwecke unsere Mitbürger ersuchen und neue Bauten unternehmen mußte, sey jene vertragsmäßige Tilgung von der Gesellschaft nicht geleistet, auch wohlwvllenderweise von der Stiftungsadministration nicht gefordert worden; hätte man vielleicht die anderen hochwichtigen Aufgaben vernachlässigen sollen, um nur immerfort die Hypothek zu vermindern? Uebrigens habe man seit drei Jahren fl. 1500 abgetragen, werde auch in diesem Jahre noch einige hundert Gulden abtragen und könne ohne Zweifel mit größeren Summen fortfahren, wenn die öffentliche Gunst gegen die Gesellschaft fort- daure und nicht unerwartete Ausgaben unabweisbar nothwendig würden. Ob aber die jährliche Abtragungssumme immer so groß seyn könne und müsse, wie Herr Dr. Rüppell wolle, sey eine andere Frage, wenn nicht Geschenke und Legate uns zukämen, welche, wenn ohne vorgeschriebene Bestimmung gegeben, vertragsmäßig zur Tilgung der Hypothckarschuld zu verwenden wären.
Herr Dr. Stiebe! erwähnte, wenn davon die Rede sey, nach dem Anträge des Herrn Dr. Rüppell, dem bisherigen Lehrer sein Amt abzunehmen und cs jenem selbst, obgleich ohne Vergütung, zu übertragen, so müsse doch auch vorher geprüft werden, ob damit die schuldige Leistung der Gesellschaft genügend erfüllt werden könne. Auf eine so delikate, die Persönlichkeit berührende Frage solle man vor der Zeit noch nicht eingehen, meinten Viele und man kam überein, die Frage zu stellen, ob, im Falle der Gesellschaft auf die bisherige Weise die Staatsunterstütziing ferner gewäbrt werde, man dem Herrn Dr. Cretzschmar künftig einen Lehrergehalt von jährlich fl. 750 aussctzen wolle mit Beibehaltung aller übrigen bei Creirnng dieser Lehrstelle am 12. April 1826 beschlossenen Bestimmungen*), namentlich auch derjenigen, daß alle zu den Vorlesungen nöthigen Erfordernisse, als Heizung,
*) Auszug Protokolle» vom 12. April 1826.
Nach vernommenen Anträgen des ständigen Ausschusses, wegen Verwendung der vom Staate bewilligten Unterstützung und Errichtung einer naturgeschichtlichen Lehranstalt, hat die Gesellschaft folgende Beschlüsse gefaßt:
a) Die Gesellschaft ernennt einen Lehrer der Naturgeschichte, welcher mit Ausnahme der Botanik, die gesammte Naturgeschichte in fortlaufendm Halbjahrskurscn vorzutragen hat.