Suchen gestern den letzten Brief von Mohrharb, welchen er beilege, gefunden und nun bald alle zur Rechnungsablage nöthigcn Herr

Papiere beisammen habe. Die Sache sey also nun erst zur Vorlage reif und von der Direktion hierbei nicht das Geringste ver- | jener

säumt worden; erst vor Kurzem habe er selbst Gelegenheit gehabt, den Herrn Dr. Rüppell vom Stand dieser Sache zu unterrichten. ! eines

Nach Anhörung dieser Mittheilungen wurde die geeignete Beschlußnahmc bis zur nächsten Sitzung verschoben, in welcher pje r

man die Rechnnngsablage des Herrn Dr. Cretzschmar erwarte. bispei

§. 13. In der Berathung darüber, ob man die Gesellschaftsstatuten einer prüfenden Durchsicht unterwerfen solle, sprach sich . hjx <§

Niemand dagegen aus, daher diese auch einstimmig und zwar zu alsbaldiger, aber nicht übereilter Vornahme beschlossen wurde. | Dr. '

Die Wahl einer mit diesem Geschäfte zu beauftragenden Commission, vertagte man wegen schon weit vorgerückter Zeit auf e { nc \

die nächste Sitzung. vhneh

Sitzung vom 7. November 1840. Mitgl

In Gegenwart der wirklichen Mitglieder Herren: A. Bansa, Dr. Bansa, Dr. de Vary, Berg, Dr. Bögncr, Dr. Buch, Bewc

Dr. Cretzschmar, Dr. Creve, Dr. Eder, Dr. Emden, Dr. Fresenius, Gerlach, Schoss von Heyden, Dr. Kestner, Keßler, Aufst«

Dr. Lorey, Dr. Mappes, Phil. Meyer, Dr. Müller, Dr. Neeff, Dr. Pfefferkorn, Dr. Schmidt vertreten laut schriftlicher Voll- beschä

macht durch Herrn Dr. Bögncr, Dr. Sömmerring, Dr. Varrentrapp 8«n., Voigt. Zimn

§. 1. Nach Verlesung und Genehmigung des Protokollcs der vorigen Sitzung verlas Herr Schöff von Heyden eine in sei- Fällei

nem und der übrigen Directionsglieder Namen abgegebene Erklärung (Anlage 4). davon

Hierauf bekannte sich Herr Dr. Bögncr als Verfasser jener anonymenErörterung" und fügte unter Zustimmung des Herrn der b

Dr. Fresenins noch bei, daß er die öffentliche Erklärung der Directionsglieder doch nur für eine amtliche ansehen könne, welche sie so me

ohne Auftrag der Gesellschaft nicht hätten erlassen dürfen. Herr Dr. Varrentrapp, welchem sich Herr Dr. Lorey anschloß, bemerkte cntzie

hierauf: er müsse der Gerechtigkeit wegen und damit man nicht sagen könne, er spreche sich draußen anders aus, als in dieser Versammlung, erklären: er bedanre lebhaft den von den Herren Directionsmitgliedern gethanen Schritt einer öffentlichen Bekannt- stellte

machung, er bedaure diesen Schritt thcils an sich, thcils wegen dem unangenehmen Eindruck, den er im Publikum hervorgcbracht Entri

habe und wegen den nur zu leicht daraus entstehenden nachtheiligen Folgen für das Wohl der Gesellschaft. So wie es die Pflicht Mitg

der Gesellschaft sey, ihr selbst gewähltes Direktorium in allen Fällen, so weit dieses möglich, zu vertrete», so hätte auch die Gesellschaft erwarten dürfen, das Directorium werde vor der Ausführung eines solchen Schrittes sich an die Gesellschaft wenden belegt

und diese von ihrem Vorhaben in Kenntniß setzen. Wenn diese denn auch kein Recht gehabt hätte, ihre Direktion von einem Prüft

persönlich erachteten Schritte abzuhalten, so würde sie solche gebeten und ersucht haben, von diesem Vorhaben abzustehcn, wodurch sicher dieser Schritt vermieden worden wäre. Er wolle freilich von sich selbst nicht behaupten, wie er in einem solchen Falle in der die G

ersten Aufregung gehandelt haben würde, dennoch aber müsse er über das Geschehene sein Bedauern ausdrückcn. lng

In ähnlichem Sinne sprach Herr Dr. Buch. Herr Dr. Neeff äußerte, wenn etwas zu tadeln, so sey es die in der Sache Antra

eigentlich nichts entgegnende Erörterung, den mit Namen Unterzeichneten und die Verantwortung auf sich nehmenden offen Auf- Vorth

tretenden gegenüber; daß hier sich der Verfasser nenne, hebe die öffentlich fortwährend dastehende Anonymität nicht auf, ohnehin des H

nenne sich ja auch nur Einer und dort stehemehrere Mitglieder". Auf die von mehreren Seiten geschehene Mißbilligung der tige 8

Wahl hiesiger Zeitungen zu jener öffentlichen Erklärung wurde entgegnet, daß es der Schrift des Herrn Dr. Rüppell ja auch nicht sich fr

an Ocffentlichkeit fehle. Herr Dr. Mappes fügte noch Namens der übrigen Unterzeichner bei: über eine allerdings auch noth- fremd

wendige Erwiederung auf das die Gesellschaft als solche Betreffende habe diese allein zu entscheiden, die Abwehr persönlicher Belei- waltu

digungcn aber gehe die betreffenden Personen auch allein an; dadurch, daß sie diese laut ihrer öffentlichen Erklärung mit der bereit- betrac

willigen Verantwortung jedes Wortes derselben, selbst auf sich genommen, hätte die Gesellschaft nicht weiter für ihre Dircctions- Brast!

glieder, sondern rein nur in ihrer eigene» Angelegenheit aufzutretcn, was sowohl ihren Interessen als ihrer Würde das angemessenste sey.' ersuch

Die Frage, ob man über diesen Gegenstand noch weitere Verhandlungen wolle, wurde hierauf allgemein verneint.

§. 2. Vorgelcsen wurde ein an die Direction gerichtetes Schreiben des wirklichen Mitgliedes Herrn Dr. Römer vom Dr. 3

30. Oktober d. I., worin er am Schluffe ersucht:den verehrten Gesellschaftsmitgliedern zur Kenntniß zu bringen, daß es eine lassen,

nicht zu duldende Anmaßung des Herrn Dr. Rüppell ist, wenn derselbe in seiner Druckschrift behauptet, ich würde muthmaßlich vvllkoi

seinen Ansichten beigestimmt haben."

Herr Dr. Mappes theilte ein an ihn als Sccretär gerichtetes Schreiben des wirklichen Mitgliedes, Herrn Dr. Friedleben, vom 6. November d. I. mit, worin dieser um authentische Interpretation über sein Mitglicdschastsrecht bittet, welches von Herrn Dr. ^

Dr. Rüppell auf beleidigende Weise öffentlich angefochten worden sey, und eine bei ihm in ähnlichem Sinne geschehene münd- schrift

liche Beschwerde des wirklichen Mitgliedes, Herrn Gerlach, welcher ihn zugleich ermächtigt habe zu erklären,daß nicht die merrii

ungerechte und kränkende Aenßerung des Herrn Dr. Rüppell, sondern lediglich sein eigner Wunsch sich der ihm werthen Gesellschaft in jeder Weise nützlich zu bezeigen, ihn bestimme, künftig auch die regelmäßigen Jahresbeiträge zu entrichten." (Anla

Hierauf gab Herr Dr. Mappes folgende Erläuterung: Schon in den ersten Jahren des Bestehens der Gesellschaft sey ein Sitzui

um sie sehr verdientes, nun verstorbenes, arbeitendes und stiftendes Mitglied bei ungünstig gewordenen ökonomischen Verhältnissen durch die jährlichen Geldbeiträge in Verlegenheit gesetzt worden, und habe deßwegen austreten wollen. Der damalige Director, welche