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Vögelskelette enthaltend, iiberschickt habe, mit dem Bedeuten, die Gesellschaft möge sich entschliessen, seinem am hiesigen Orte wohnhaften bedürftigen Vater eine Vergütung dafür zukommen zu lassen, worauf beschlossen wurde, dem Mohrhardt’schen Vater die gewünschte Unterstützung, pro tempore mit fl. 20, ferner in 2 Monaten a dato in gleicher Summe, zufliessen zu lassen."
Diese beiden Zahlungen sind auch laut der Rechnungsablage pro 1820
am 17. Juli 1820 (Beleg Nr. 9) mit fl. 20. —
„ 13. Sept. 1820 (Beleg Nr. 14) „ „ 20. —
documentirt. Jener aus Brasilien gemachten Mohrhardt’schen Sendung w urde auch in der unterm 14. März 1821 gedruckten, ersten Nachricht von dem Zustand der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft, pag. 5. erwähnt.
Schlussbemerkung.
Ich habe vorstehend pag. 5. erwähnt, dass in der am 16. October d. J. stattgehabten Versammlung der Naturforschenden Gesellschaft durch jene speciell erwählte Ausschusscommission ein an die Naturforschende Gesellschaft gerichtetes Schreiben des Herrn Dr. Cretzschmar vom 10. (?) October vorgelesen wurde. In demselben ist eine Stelle befindlich, die ich unmöglich mit Stillschweigen übergehen kann. Es schreibt nämlich dieser Herr, dass ich mir pecuniäre Vortheile durch den Jahrgehalt von 1000 Gulden, den ich seit einer Reihe von Jahren aus dem hiesigen Aerar bezöge, zu verschaffen gewusst habe!! Da die Verhandlungen wegen der hier in Frage gestellten Tausend Gulden unmittelbar durch die Direction der Naturforschenden Gesellschaft gegangen sind, so muss es mich wirklich empören, wie der eine Director dieser Gesellschaft ihm nicht unbekannte Thatsachen zu entstellen für gut fand. Jedenfalls veranlasst mich dieses, über die ganze Sache folgende Facta in Rückerinnerung zu bringen.
Als ich mit Ende des Jahres 1827 von meiner sechsjährigen wissenschaftlichen Reise aus Afrika nach Italien zurückkam, einer Reise, deren sämmtliche Kosten ich einzig und allein aus meinen eigenen Geldmitteln bestritt, deren bedeutende zoologische Ergebnisse ich ohne Ausnahme der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft freiwillig, ohne irgend eine Nebenbedingung, ohne irgend eine lohnende Entschädigung weder erwartet, noch erhalten zu haben*), geschenkt hatte: da war ich von dem Verlangen beseelt, nach der beendigten Publication der Forschungen dieser ersten Reise eine neue wissenschaftliche mehrjährige Excursion in das Innere von Afrika zu unternehmen, und zwar ganz unter den nämlichen finanziellen Verhältnissen und gleichen Bestimmungen der wissenschaftlichen Ergebnisse, wie bei der eben glücklich beendeten Reise. Aber ich begriff auch recht wohl, dass durch solche fortgesetzte pecuniäre Opfer die Existenz meiner späteren Lebenstage leicht eine gewisse abhängige Stellung erwarten könnte; und in dieser Berücksichtigung liess ich im Frühjahr 1828 durch die Direction der Naturforschenden Gesellschaft der hiesigen Staatsbehörde folgenden Antrag machen: Ich erklärte mich entschlossen, in einigen Jahren eine neue mehrjährige wissenschaftliche Reise nach Afrika zu unternehmen, deren sämmtliche Kosten ohne Ausnahme ich mit meinen Geldmitteln zu bestreiten bereit sei, und wozu ich allerwe- nigstens eine Summe von 20,000 fl. baares Geld veranschlage. Die naturhistorischen Ergebnisse beabsichtige ich ohne Ausnahme gleichfalls dem hiesigen zoologischen Museum geschenksweise zu widmen. Diese ganze Reibe würde ich jedoch nur unter der Bedingung unternehmen, wenn mir nach deren dereinstigen Beendigung, und zwar von dem Tage an, wo ich wieder in Europa anlangen werde, für den Rest meines Lebens eine jährliche Leibrente von Tausend Gulden gehörig zugesichert wäre.
Die hiesige Staatsbehörde nahm meinen Vorschlag an, und er ward zu jener Zeit (1828) gesetzlich genehmigt. Beide Theilnehmer, die Staatsbehörde und ich haben demnach freiwillig eine Uebereinkunft abgeschlossen; ich beziehe also keinen mir auf Gnadenweg oder durch sonstige Rücksicht und Vergünstigung bewilligten Gehalt, sondern diese Zahlung ist man mir zu leisten verpflichtet, nachdem ich die dagegen angetragenen Verbindlichkeiten erfüllt hatte. Hätte die hiesige Behörde meinen höchst uneigennützigen, und für die mit mir Contra- hirenden so vortheilhaft ausgefallenen Antrag nicht angenommen, so würde ich das haare Geld (mehr als 22000 fl. meines eigenen Vermögens), das mich jene neue Reise in Afrika in den Jahren 1831 — 34 kostete, behalten haben, und mir sicher durch Verzinsung desselben nicht viel weniger verschafft haben , als durch jene periodische Rente! Bei dieser Veranlassung will ich auch bekannt machen, dass ich ausser der werthvollen und reich-
*) Um mit der grössten Gewissenhaftigkeit alle Thatsachen zu erwähnen, erinnere ich mich mit dem aufrichtigsten Dankgefühle, dass der Hohe Senat zum Angedenken an meine sechsjährige afrikanische Reise und deren Ergebnisse, eine Ehrenmedaille prägen liess, und dass mir bei einem von Seiten mehrerer mich mit ihrem Wohlwollen beglückender Mitbürger im Jahr 1828 veranstalteten Festmahl ein silberner Ehrenbücher überreicht wurde. Dieses sind alle mir jedoch als einem Republikaner höchst schmeichelhafte zu Theil gewordene Belohnungen.