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haltigen Naturaliensammlung, welche ich dem hiesigen Naturhistorischen Museum, als das Ergebniss meiner Reise nach Abyssinien, schenkte, freiwillig der hiesigen Stadtbibliothek eine ansehnliche schätzbare Sammlung antiker Münzen in Gold, Silber und anderen Metallen, und ferner eine zahlreiche, ungemein wichtige Suite abyssini- scher handschriftlichen Codices gleichfalls zum Geschenke übergeben habe. Für diese prachtvollen abyssinischen Codices allein war mir von dem brittischen Museum die ziemlich erkleckliche Geldsumme von 2000 Pfund Sterling oder 24,000 fl. als ein Verkaufspreis angetragen worden!! Es hat mir aber beliebt, diese Geldsumme und jedes andere Anerbieten abzulehnen, und die fraglichen Codices durch meine freiwillige Schenkung an die hiesige Stadtbibliothek, der freien Benutzung jedes sachverständigen Gelehrten zu widmen.

In der nämlichen Schrift des Herrn Dr. Cretzschmar hebt derselbe heraus, dass ihm die hiesige Behörde aus freiem Antrieb eine Gehaltszahlung von Tausend Gulden für naturhistorische Vorlesungen im Jahr 1826 an­getragen habe; dem ist aber, wie ich sicher weiss, nicht ganz so, und der Zusammenhang, wie diese ungeheuere Besoldung zu seinen Gunsten bestimmt wurde, ist folgender:

Nachdem im Jahr 1824 durch den Tod des Dr. Melber die hiesige, damals mit 500 fl. festem Gehalt remu- nerirte Stadtaccoucheur-Stelle erlediget war, beschlossen die Behörden wegen deren Wiederbesetzung einen Concurs zu eröffnen. Der Bericht, welcher über denselben abgestattet wurde, lautete dahin, dass unter den sich gemeldeten Bewerbern Herr Dr. Cretzschmar und Herr Dr. Mappes bei dem veranstalteten Examen am Besten bestanden hätten, und zwar so, dass es der Commission nicht zu entscheiden möglich sey, welcher von beiden zu bevorzugen wäre. Aber statt sich auf eine Wahl zwischen diesen beiden Concurrenten einzulassen, beschloss Hoher Senat die Stadtaccoucheur-Stelle dem Herrn Dr. Wenzel zu geben, und zwar wie versichert wird, weil der ärztliche Ruf dieses Mannes so hochgestellt und festbegründet sey, dass es eines speciellen Examens, wegen seiner Tauglichkeit zur fraglichen Stelle, nicht bedürfe. Um die beiden vorgenannten Herren Concurrenten wegen ihrer getäuschten Erwartungen zu entschädigen, wurde, wie mir versichert wird, von einigen ihrer Freunde die Verabredung getroffen, dass die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft bei Hohem Senate um eine Geldunterstützung einkommen solle, indem sie sich zugleich erbötig erkläre, mit einem Theil der zu bewilligenden Unterstützung einen Lehrer für Naturgeschichte zu salariren; dabei stellte man in Aussicht, dass die zu treffende Bewilligungs-Summe sich jährlich auf 1000 fl. belaufen dürfte. Die Gesellschaft-Mitglieder gaben dem Herrn Dr. Cretzschmar privatim die Zusicherung, dass ihm von diesen gehofften 1000 fl. Unterstützungsfond 2 / 3 als Salair für von ihm zu haltende naturhistorische Vorlesungen verabfolgt werden sollten, und baten ihn dagegen in diesem Fall, als Ersatz für Herrn Dr. Mappes, letzterem die mit 400 fl. Besoldung remunerirte Anstellung als Lehrer der Anatomie an dem Dr. Senckenbergischen Medicinischen Institute zu cediren, welche Stelle damals Herr Dr. Cretzschmar inne hatte. Als nun aber unerwarteter Weise die hohen Staatsbehörden im Jahr 1826 auf das Petitum der Naturforschenden Gesellschaft nicht die gehofften Tausend Gulden, sondern vielmehr Fünfzehn­hundert Gulden jährliche Unterstützung bewilligten, da bezog Herr Dr. Cretzschmar die ihm privatim von den Gesellschafts-Mitgliedern in Aussicht gestellten Zwei Drittheile der Unterstützungssumme , welche Quote man auf 660 fl. veranschlagt hatte, auf jene 1500 fl., und trotz des heftigsten Widerspruchs setzte er es nicht allein durch, dass ihm die Naturforschende Gesellschaft (freilich in einer statutengemäss incompetenten Sitzung am 12. April 1826, in welcher Sitzung nur 14 wirkliche Mitglieder anwesend waren!) die von ihm gefordete Summe von fl. 1000 Jahrgehalt zugestand! sondern er liess auch die merkwürdige Clausei beifügen, dass so lange der Senat ohne specielle Bedingnisse der Naturforschenden Gesellschaft eine Unterstützungssumme bewilligte, ihm jener ungeheuere Gehalt nicht entzogen werden könne!!

Nicht zu übersehen ist, dass diese bezahlte Lehrstelle gewisse'rmassen eigens für Herrn Dr. Cretzschmar creirt wurde, als eine Art von Entschädigung für die ihm nach Herrn Dr. Melberts Tod nicht zu Theil gewordene Anstellung als Stadtaccoucheur; dass aber nach dem im Jahr 1828 erfolgten Ableben des Herrn Dr. Wenzel, Herr Dr. Cretzschmar diesen Zankapfel, die salarirte Stadtaccoucheurstelle doch erhalten hat! Im Jahr 1830, also vier Jahre, nachdem Herr Dr. Cretzschmar die Gehaltsbezahlung von 400 fl. für die anatomischen Vor­lesungen an Herrn Dr. Mappes cedirt hatte , trat ersterer an des verstorbenen Herrn Dr. Neuburgs Stelle in die Administration des Dr. Senckenbergischen Medicinischen Instituts, von welcher er bis zur Stunde einen Theil bildet.

Frankfurt am Main, den 21, October 1840.

Dr. ijtittat'tf ni'nnx u-

Dieses Promemoria wird im Namen des Vorstehenden den sämmtlichcn Herren Senatoren, den Herren des löbl. Collegs der Stän­digen Bürgerrepräsentation, den Herren, welche den diesjährigen Gesetzgebenden Körper bilden, so wie den sämmtlichcn wirklichen und Ehrenmitgliedern der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft überreicht.

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