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Herr Dr. Mappes, in, wie es mir schien, etwas gereizter Stimmung:Wenn Sie es erspriesslich linden, diese Ein­gabe an die hiesigen hohen Behörden zu machen, so gebe ich augenblicklich meine Entlassung als Directions- mitglied der Naturforschenden Gesellschaft ein." Und hierauf erwiederte ich ihm vermuthlich auch mit einiger Gereiztheit:Wenn Ihr Pflichtgefühl Sie zu diesem Entlassungsgesuch bestimmt, so gebietet mir das mehlige mit dieser Eingabe an Hohen Senat nicht zu säumen." Und wirklich hatte ich dieselbe im Original nebst einer gehörigen Anzahl Abdrücken bereits am 22. September Morgens frühe auf der Stadtkanzlei übergeben. Uebri- gens ist die von Herrn Dr. Mappes mir angedrohete Entlassungseingabe bis zur Stunde noch nicht erfolgt!

JBeilage C. zu 7. a gehörig.

Unter die nothwendigsten Abänderungen und Verbesserungen in den Statuten der Dr. Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft erachte ich folgende:

1) Es ist die officielle Anzeige zu machen, dass wenn die laut §. 36. bedingte Auflösung der Naturforschen­den Gesellschaft jemals eintreten sollte, das sämmtliche Vermögen und Eigenthum der Gesellschaft nicht, wie es in §. 37. festgesetzt wurde, der Dr. Senckenbergischen Stiftung zufällt, sondern vielmehr dem Dr. Senckenber­gischen Medicinischen Institut. Denn unter jener Benennung war bei einem solchen Heimfall das löbliche Senckenbergische Bürgerhospital als zukünftiger Besitzer der Naturaliensammlung einbegriffen; die Hospitals­administration müsste aber rücksichtsloss auf die Verwerthung aller Gegenstände, die keine Zinsen, sondern nur Kosten verursachen, unwiderruflich Bedacht nehmen. Die von dem hochverehrten Stifter des Dr. Senckenber­gischen Medicinischen Instituts bezweckte Tendenz dieser letztgenannten Anstalt soll dagegen rein wissenschaft­lich sein, mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Naturgeschichte.

2) Es ist ein Gesetz zu machen, dass die Direction der Naturforschenden Gesellschaft successive in einem gewissen Jahrescyclus erneuert werden muss, und zwar in der Art, dass alle zwei Jahre einer der beiden Direc- toren und Secretairen unwiderruflich austreten, welche für das unmittelbar folgende Jahr nicht wieder gewählt werden können. Die beiden Herren Cassierer dürften zweckmässiger Weise bei jedesmaligem Ablaufe ihrer Functionszeit sogleich für die nächstfolgenden zwei Jahre wieder gewählt werden.

3) Es würde gewiss sehr zweckmässig sein, die monatlichen Sitzungen der Gesellschaft in rein wissenschaft­liche und blos administrative Sitzungen streng zu sondern, und zwar so, dass von den zwölf jährlich zu halten­den Sitzungen acht ausschliesslich den wissenschaftlichen Mittheilungen, die vier andern aber nur Administrativ- Gegenständen, namentlich allen Berathungen wegen Geldangelegenheiten gewidmet würden.

4) In den mir bekannten grösseren wissenschaftlichen Vereinen ist ein permanenter, salarirter Secretair angestellt, der gewisse materielle Beschäftigungen, wie Protocollführung der Sitzungen, administrative Correspon- denz, Verantwortlichkeit und Berichterstattung über kleine Ausgaben etc. zu besorgen hat; der zwar in allen Sitzungen, die sowohl für wissenschaftliche Zwecke als Administrativ-Sachen abgehalten werden, anwesend seyn muss, aber zur Ertheilung eines Ballotagevotums nicht befugt ist. Eine ähnliche Anstellung bei der hiesigen Naturforschenden Gesellschaft, halte ich für höchst nothwendig und nützlich, in so fern es die finanziellen Ver­hältnisse der Kasse erlauben. Dieser Secretair ist den Beschlüssen ganz untergeordnet, die seinetwegen die Gesellschaft fasst, und auf deren pünktliche Ausführung zu wachen, Obliegenheit der Direction ist. Dieser bezahlte Secretair hat namentlich alle ankommenden Naturalien, Bücher oder sonstige Sendungen in Empfang zu nehmen, deren specificirtes Verzeichniss, in so fern ein solches möglich ist, zu fertigen, und die Direction zu erinnern, dass die schuldigen Danksagungen oder Gegensendungen besorgt werden. Der Name dieses Secretairs müsste in dem hiesigen Staatskalender und jährlich veröffentlichten Gesellschaftsbericht ausdrücklich mit dem Prädicat:Salarirter Secretair" bezeichnet werden. Man könnte demselben vielleicht auch passend die materielle Aufsicht, respective Verantwortlichkeit bei der Senckenbergischen Stifts-Bibliothek übergeben, und sich mit dem hiesigen physikalischen und geographischen Verein verständigen, um ihn auch bei diesen Gesellschaften in gleicher Eigenschaft anzustellen, und so Geldkräfte genug zu vereinigen, um eine für diese Functionen wirklich taugliche Person genügend salariren zu können. Die Quote, welche dazu von Seiten der Naturforschenden Gesellschaft zu entrichten wäre, dürfte indessen meines Erachtens nicht fl. 120 bis 150 überschreiten.

5) Die beitragenden sogenannten Ehrenmitglieder der Gesellschaft müssen unter keiner Bedingung davon abstehen, bei allen Administativ-Sitzungen durch einen aus sich selbst zu wählenden permanenten, aber successive zu erneuernden Ausschuss gehörig repräsentirt zu werden; dieser Ausschuss muss mindestens an Personenzahl dem vierten Theil der sogenannten wirklichen hier ansässigen, den jährlichen Geldbeitrag von einer Carolin entrichtenden Mitgliederzahl gleichkommen. In allen Administrativ-Sitzungen, die jährlich viermal stattfinden, haben sie vollkommenes Ballotage-Stimmrecht. Die beitragenden Mitglieder haben es ganz in ihrer Macht, die sogenannten wirklichen Mitglieder zur Annahme dieses Vorschlags zu zwingen, indem sie nur im entgegenge­setzten Falle zu erklären haben, inskünftige vorerst keinen jährlichen Beitrag zu entrichten.

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