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Die vier mit * bezeichneten wirklichen Mitglieder, Herr Beyerhofer, Engelmann, Lindheimer und Reuss sind seit geraumer Zeit nicht mehr in Frankfurt wohnhaft, und demnach laut §. 8. der Gesellschafts-Statuten in die Klasse der correspondirenden Mitglieder übergegangen.
Ich selbst —Eduard Rüppell— ward durch Gesellschaftsbeschluss vorn 30. Juli 1818, laut Protocoll §. 5. nachträglich unter die Zahl der stiftenden Mitglieder aufgenommen, welche am 22. November 1817 die Dr. Sen- ckenbergische Naturforschende Gesellschaft constituirt haben. Der fragliche Paragraph 5 lautet wörtlich wie folgt:
„Es wurde vorgeschlagen von dem ersten Director, Herrn Dr. Neuburg, der hiesige Bürger und Studiosus der Naturgeschichte, Herrn Eduard Rüppell, und mit allgemeiner Genehmigung zum ordentlichen und stiftenden Mitgliede ernannt.“
Ich habe seitdem fortwährend, gleichviel ob ich mich hier oder im Ausland befand, den jährlichen Geldbeitrag eines wirklichen Mitgliedes entrichtet, daher bin ich auch stets als ein stimmberechtigtes Mitglied zu betrachten, und bei deren Zahlenzusammenstellung in Berücksichtigung zu nehmen.
Die beiden mit zwei Sternchen bezeichneten Herren bilden eine neue Art von Gesellschaftsmitglieder, über welche in den gedruckten Statuten keine Bestimmung sich vorfindet. Diese beiden Herren sind zwar unter die Zahl der wirklichen Mitglieder der Gesellschaft aufgenommen, entrichteten aber nie den laut §. 6. der Statuten den wirklichen Mitgliedern obliegenden jährlichen Geldbeitrag, wie aus den seit 1828 jährlich amtlich veröffentlichen Verzeichnissen der diesen Beitrag leistenden Mitglieder zu ersehen ist. Es ist demnach auf diese Herren die im §. 10. der Statuten festgesetzte Bestimmung anzuwenden. Sollte die so nothwendige Revision der Statuten der Gesellschaft endlich einmal vorgenommen werden, so trage ich hiermit im Voraus darauf an, dass hiesige Mitglieder, die keinen jährlichen Geldbeitrag entrichten, zwar in den zur Berathung wissenschaftlicher Gegenstände stattfindenden Versammlungen Sitz und Stimme haben, aber von beidem ausgeschlossen sind bei allen Versammlungen, die bloss wegen Administrativ-Sachen abgehalten werden, besonders aber wenn es sich darum handelt über die so verderblichen Gehaltsbezahlungen oder sonstige Remunerationen zu deliberiren und über solche abzustimmen.
Beilage B. zu §. 2. b gehörig.
Ich hatte gewissennassen eine Ahnung, dass die Direction der Naturforschenden Gesellschaft beabsichtige, ohne mein Vorwissen eine Eingabe an Hohen Senat wegen Bewilligungserneuerung der bekannten Geldunterstützung zu machen, da jene Direction durch den Inhalt meines Schreibens vom 27. April 1838 wohl wusste, dass ich gegen die bisherige Verwendung dieses Geldes bei desfallsigen neuen Deliberationen protestiren würde. Aber wie mich umgehen, da ich fortwährend jeder Gesellschaftssitzung beiwohne, mit alleiniger Ausnahme derjenigen vom 30. Mai d. J., Bezugs welcher ich mich übrigens amtlich entschuldiget hatte. Da ich nach dieser Sitzung während drei Monaten keine weitere Einladungskarte erhielt, befragte ich mich eines Tages gesprächsweise bei einem Senatsmitgliede, ob bereits ein gewisses Petitum von Seiten jener Direction eingereicht worden wäre, und da mich dasselbe versicherte, dass ihm von demselben noch nichts bekannt sei, bat ich, mich gefälligst zu benachrichtigen, wenn dieses geschehen würde. Am 17. September Nachmittags liess mich dieses Senatsmitglied wissen, dass es zufällig in der Rathssitzung des nämlichen Tages, bei Gelegenheit einer Petitions-Eingabe des hiesigen Physikalischen Vereines, gleichfalls eine Geldunterstützung bezweckend, erfahren habe, die Schrift der Direction der Naturforschenden Gesellschaft über ein ähnliches Petitum sei bereits vor mehreren Wochen bei Hohem Senate vorgekommen, und in so fern genehmiget worden, das die bisherige Unterstützungssumme von fl. 1500 in den neuen Status exigentiae aufgenommen sei. Augenblicklich ging ich zum Secretair der Naturforschenden Gesellschaft, Herrn Dr. Mappes, und fragte ihn mit einigem Befremden, ob seit dem 30. Mai eine Gesellschaftssitzung gewesen, wozu ich zufällig oder absichtlich (§. 10. der Statuten) keine Einladung erhalten; auf seine verneinende Antwort fragte ich ihn ferner: Wohlan, wann wurde in diesem Fall durch die Gesellschaft beschlossen, eine erneuerte Eingabe an Hohen Senat um die Bewilligungsverlängerung der jährlichen fl. 1500 Unterstützungsgelder einzureichen? Er erklärte mir als Entgegnung, dass dieser Beschluss in der nämlichen (letzten) Sitzung am 30. Mai, in welcher aus besondere Rücksichten nicht zu erscheinen ich amtlich angezeigt habe, gefasst worden sei. Hierüber entrüstet zeigte ich dem Herrn Dr. Mappes das Concept einer Eingabe an Hohen Senat, ungefähr desselben Inhalts wie die Schrift, welche ich unterm nämlichen Datum (17. Sept.) wirklich ausfertigte, und ersuchte ihn, sie zu durchlesen, mit der Bemerkung, dass, da mich die Gesellschaftsdirection auf eine zwar leicht erklärliche, aber mich höchst empörende Weise in der fraglichen Angelegenheit umgangen habe, so sei ich nun gezwungen, die vorliegende concipirte Eingabe unverzüglich auszufertigen, und davon gleichzeitig gedruckte Exemplare an sämmtliche Mitglieder des Hohen Senats und des löblichen Collegiums der Ständigen Bürgerrepräsentation auszutheilen, und zwar geschähe dieses um so bestimmter, da jegliche Bemühung von meiner Seite bei der Gesellschaft selbst jetzt zu spät wäre. Nach Durchlesung meines fraglichen Aufsatzes sagte mir