r

4

1500 fl. aus dem Aerar, Betrag der nachgesuchten Unterstützungssumme, nur unter der Bedingung bewilligt wird, dass diese Geldunterstützung von nun an einzig und allein auf die Tilgung der hypothekarischen Schuld, welche auf den Museumsgebäulichkeiten haftet, verwendet werden muss, während gleichzeitig und unabänderlich bis zur vollkommenen Tilgung dieser Schuld, aus der Gesellschaftskasse, wie bisher, eine Summe von fl. 1120 alljährig abbezahlt werde, als der gegenwärtige Betrag der einjährigen Interessen von fl. 32,000 zu % gerechnet. So würde im Verlauf von 16 Jahren diese Schuld laut beigelegter Rechnung auf die Kleinigkeit von fl. 105. 29 kr. abgetragen.

§ 5.

Ich trage darauf an, dass nach Kenntnissnahme dieses meines Anerbietens, das Halten unentgeldlicher Vor­lesungen betreffend, und der daran geknüpften Bedingungen, unsere Gesellschaft die Direction beauftragen möchte, eine geeignete Petition an Hohen Senat unverzüglich einzureichen, worin die Ansicht der Gesellschaft über dieses mein Anerbieten ausgesprochen wird. Es stehet zu gewärtigen, dass diese Petition vor ihrer Eingabe den Mitgliedern zur Begutachtung mitgetheilt werde.

§. 6 .

Ich halte es für zweckmässig zu erklären, dass sobald die finale Entscheidung der hohen Staatsbehörden auf den von mir gemachten Antrag gnädigst erlassen ist, und mir davon Kunde gegeben wird, ich nach Verlauf eines Monats meiner Verpflichtung gemäss die unentgeldlichen Vorlesungen über Naturgeschichte beginnen werde.

§ 7.

Ich erachte es für höchst nothwendig, dass eine außergewöhnliche allgemeine Zusammenberufung sämmt- licher hiesigen Geld-Beiträge zahlender Ehrenmitglieder der Gesellschaft veranstaltet werde, um in derselben

a) einige wichtige Abänderungen in den Statuten vorzuschlagen oder mitzutheilen; (Beilage C.)

b) um die verehrlichen Herren Ehrenmitglieder aufzufordern, aus ihrer Zahl einen im Ganzen permanenten aber im Einzelnen periodisch zu regenerirenden Ausschuss zu wählen, welcher bei sämmtlichen finan- ciellen Administrativ-Geschäften der Gesellschaft zu Rath gezogen werden soll und darüber mitzustim­men hat.

§ 8 .

Ich ersuche die Gesellschaft, mir die Einsicht jenes Protocolls zu gestatten, laut welchem vor vier Jahren, auf Antrag des Secretairs, Herrn Dr. Mappes, der Beschluss gefasst wurde, dass, im Fall ich beabsichtige bei allgemeinen Sitzungen, wo sämmtliche wirkliche und Ehrenmitglieder versammelt sind, Vorträge zu halten, diese meine Vorträge vor ihrem Ablesen erst durch die Direction der Gesellschaft censirt werden müssen!!

8- 9.

Ich trage darauf an, dass die Gesellschaft von meiner Absicht in Kenntniss gesetzt werde, mehrere Mitglieder derselben aufzufordern, mir gefälligst amtlich Bericht zu geben über dasjenige, was ihnen bekannt ist, be­züglich der Verhandlungen, welche statt fanden in Betreff der von Herrn Dr. Cretzsclunar im Jahr 1823 besorgten Menschensendungen nach Brasilien. lieber den Betrieb dieser Sache soll damals in der Localität des naturhistorischen Gesellschaft - Museums eine Art von Büreau bestanden haben. Diese Transaction hat später einen Process zwischen einem holländischen Schiffsreeder und Hern Dr. Cretzschmar veranlasst, den seiner Zeit der damalige Rechtsanwalt der Naturforschenden Gesellschaft, der jetzt wohlregierende jüngere Herr Bürger­meister, Dr. Schmidt, geführt hat, und über welchen Process ich von unserm hochverehrten ersten Director, dem verstorbenen Dr. Neuburg, so wie von einigen andern wirklichen Mitgliedern mehrere Notizen erhielt, besonders in Bezug auf den Zusammenhang, welchen dieser Process mit der im Jahr 1826 dem Herrn Dr. Cretzschmar von der Gesellschaft bewilligten Jahrgehalt hat.

§ io.

Ich finde mich endlich veranlasst, die Gesellschaft zu ersuchen, den einen unserer jetzigen Directoren, Herrn Dr. Cretzschmar, freundlich zu bestimmen, von der Function eines Directors unserer Gesellschaft freiwillig abzu­treten. Bekanntlich hat in der Sitzung vom 21. März dieses Jahres der Secretair, Herr Dr. Mappes, officiell die anwesenden Mitglieder der Gesellschaft in Kenntniss gesetzt, dass durch eine Aufforderung von Seiten löblichen Stadtgerichts an die Gesellschafts-Direction es kundig geworden sey, ein gewisser Herr Mohrhardt von hier habe vor einer nahmhaften Reihe von Jahren auf dem hiesigen Hypothekenamt eine Annotation bei einem zu seinen Gunsten gestellten Insatzbrief inscribiren lassen, laut welchem die damaligen beiden Directoren der Naturforschen­den Gesellschaft, Herr Dr. Neuburg und Herr Dr. Cretzschmar und in der Folge deren respective Stellvertreter beauftragt und bevollmächtigt wurden, gemeinschaftlich die jährlichen Zinsen dieses Insatzes zu empfangen und laut Vorschrift zu verwenden. Dass aber nach dem Tode des einen dieser Directoren, Herrn Dr. Neuburg, der überlebende Director, Herr Dr. Cretzschmar, den Nachfolger von jenem, Herrn Schöff von Heyden, weder in Kenntniss dieser gesetzlich documentirten Vorschrift gesetzt habe, noch die von dem Debitor des Insatzes in