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Die Frist zur Entwertung meiner Schrift war kurz anberaumt kaum 17 Stunden, von welchen die her­kömmliche Nachtruhe und ältere Verbindlichkeiten 11 Stunden in Anspruch nahmen! Nichts destoweniger liess ich nicht auf mich warten, und am 4. October um 12% Uhr Mittags übergab ich persönlich nachstehendes, in dem kurzen Zeitraum von 6 Stunden von mir eigenhändig entworfenes und selbst abgeschriebenes Promemoria:

An die löbliche Direction der Dr. Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft dahier.

Verehrliche Herren!

Frankfurt am Main, den 4. October 1840.

In Gemässheit des im §.27. der Gesellschaftsstatuten bestimmten Falles, dasszu einer ausserordentlichen Zeit und zwar namentlich bei dringenden, keinen Zeitverlust duldenden Angelegenheiten, eine ausserordent­liche Versammlung angesagt werden soll", ersuche ich geziemend eine solche Zusammenkunft der wirklichen Gesellschaftsmitglieder unverzüglich anzusagen, und derselben nachstehende von mir beabsichtigte Mittheilungen und Beschwerden durch Vorlesung gegenwärtigen officiellen Briefes vorzutragen. Ich finde es für zweckmässig diese Mittheilungen in zehn besondere Paragraphen einzutheilen.

§- 1 .

Ich trage darauf an, dass der in der Sitzung vom 30. Mai dieses Jahres (welcher laut Protocoll, zuzüglich der Directions-Mitglieder, nur sieben Personen beiwohnten), gefasste Beschluss, bei Hohem Senate im Namen der Gesellschaft einzukommen um gnädige erneuerte Bewilligung einer jährlichen Unterstützungssumme von fl. 1500, von welchem Gelde,(laut einer früheren unabänderlichen (?) Verfügung der Gesellschaft, Herr Doctor Cretzschmar, als Jahrgehalt für zu haltende Vorlesungen über Naturgeschichte, Tausend Gulden zu empfangen habe, als in einer laut den Statuten ungültigen Sitzung gefasst, cassirt werde, und zwar:

a) weil die durch §. 24. der Statuten festgesetzte Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht anwesend war; (Beilage A.)

b) weil die durch eben diesen Paragraphen verpflichtete Anzeige über das Nichterscheinen des einen Directors und beinahe sämmtlicher Ausschussmitglieder nicht stattfand;

c) weil in einem zwar nicht bei den Acten aufbewahrten, aber doch in der Gesellschaftssitzung vom 16. Juni 1838 laut Protocollbeleg vorgelesenen Brief, den ich am 27. April 1838 geschrieben hatte, durch mich die Anzeige geschah, dass, wenn im Jahr 1840, mit dessen Ende die Bewilligung jener Geldunterstützung ab­läuft, wegen deren Erneuerung eine Eingabe an Hohen Senat stattfände, ich gegen die bisherige Ver­wendungsart dieser Gelder protestiren würde, und es also von Seiten der Direction höchst sonderbar, auf­fallend, ja gewissermassen unverkennbar praemeditirt gewesen ist, dass gerade in dieser Sitzung vom 30. Mai, bei welcher ich amtlich angezeigt hatte nicht erscheinen zu wollen, der Antrag wegen der Eingabe an Hohen Senat und die Besprechung über die Verwendung ihres pecuniären Ergebnisses gestellt wurde.

§ 2 .

Ich trage darauf an, dass unsere Gesellschaft sich die gebührende Erklärung erbittet:

a) warum die Direction zwischen dem 30. Mai und 3. October d. J. keine Versammlung der wirklichen Mit­glieder ansagen liess, da doch statutenmässig laut §. 23. jeden Monat eine Versammlung durch die Direction zu veranstalten ist;

b) warum der Secretair der Gesellschaft, Herr Dr. Mappes, nicht augenblicklich' eine außergewöhnliche Ver­sammlung veranstaltete, nachdem ich ihn am 17. Septbr. persönlich in Kenntniss gesetzt hatte, dass ich einen Protest gegen eine forthin zu bewilligende Besoldung einer naturhistorischen Lehrstelle bei der Gesell­schaft einzureichen beabsichtigte, ja meinen dessfalls längst gefertigten, schriftlichen Entwurf ihm zu lesen gab, mit Beifügung der mündlichen Bemerkung, dass, da es nun zu spät sein dürfte, wegen dieser Sache Vorstellungen bei der Gesellschaft zu machen, ich dieselben nun an den hohen Senat und das löbliche Bürgercollegium direct eingeben würde. (Beilage B.)

8- 3.

Ich trage darauf an, dass die Direction der Gesellschaft die wirklichen Herren Mitglieder officiell in Kennt­niss setzen möge von meiner am 17. Sept. dieses Jahres bei Hohem Senate gemachten Eingabe, worauf ich in vorstehendem Paragraph hinwiess. Beikommend ein gedrucktes Exemplar dieser Eingabe; ich habe zum Ueberfluss jedem der Mitglieder einen Abdruck derselben behändigen lassen.

§. 4.

Ich erwarte, dass die Gesellschaft mein in dieser Eingabe an Hohen Senat gemachtes Anerbieten in Berück­sichtigung nimmt, nämlich dass ich ins Künftige unentgeltich Vorlesungen über Naturgeschichte zu halten mich erbiete, wenn dagegen die verehrte Staatsbehörde die geneigte Verfügung treffen wolle, dass alljährlich