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Meine Erwiederung hierauf war folgende: „Ist dieses der Modus, welchen ich zu befolgen verpflichtet war, so bin ich im höchsten Grad überrascht und verwundert, dass, als ich am 27. April 1838 mein hier im Original reproducirtes Schreiben der löblich Dr. Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft zuschickte, ich solches ganz kurz darauf in Begleitung eines hier gleichfalls im Original producirten Protocolls einer am 16. Juni 1838 gehaltenen Gesellschaftssitzung zurückerhielt. In diesem meinem Schreiben steht folgender Passus:
„Bekanntlich hat sich einer dieser Herren Administratoren des Dr. Senckenbergischen Medicinischen Instituts, der auch seit einer langen Reihe von Jahren Director unserer Naturforschenden Gesellschaft ist, im Jahr 1826 gewissermassen willkürlich, d. h. gegen den entschiedenen Ausspruch vieler Gesellschaftsmitglieder, Tausend Gulden jährlich von dem für die Unterstützung der Gesellschaft von Staatswegen ausge- w’orfenen Gelde zugeeignet; ja, als ich vor einigen Jahren meine bestimmte Missbilligung dieses Missbrauchs öffentlich aussprach, ist es sogar gelungen, dass der gesetzgebende Körper die Verfügung ertheilte, Herr Dr. Cretzschmar solle fortfahren, diese 1000 fl. bis zum Jahr 1840 von dem bewilligten Unterstützungsfond zu beziehen. Darf man hoffen, dass wenigstens nach jener Zeit von Staatswegen, oder durch Gesellschaftsbeschluss dieser Missbrauch nicht mehr sanctionirt werde ! ? und dass dann die ungemein kärglichen Geldmittel der Naturforschenden Gesellschaft zu wahrhaft nützlichen Ausgaben, nicht aber für das, was ich eine Sine Cura nenne, verwendet werden! Ich wenigstens erkläre hiermit, dass ich jedenfalls gegen diese Geldverwendung im Jahr 1840, wenn neuerdings um die Verlängerung einer Geldunterstützung von Seiten der Gesellschaft bei Hohem Senate eingekommen werden soll, auf das energischste protestiren werde.”
Der mir amtlich zugeschickte Protocoll-Auszug der Sitzung vom 16. Juni 1838 lautet wie folgt:
• Frankfurt a. M. am 16. Juni 1838.
§. 1. Vorgelesen wurde ein Schreiben des wirklichen Mitgliedes Herrn Dr. Rüppell v. 27. Apr. d. J., worin er anzeigt, dass er von dem im Vertrage v. 21. Febr. 1835 ihm vorbehaltenen Rechte nun Gebrauch machen wolle und das am 1. März 1835 übergebene Kapital von fl. 10,000 zum 1. März 1839 aufkündige, und es wurde hierauf beschlossen :
1) sind die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, dass Herr Dr. Rüppell am 1. März 1839 das fragliche Kapital, nach Abzug der vertragsmäßig festgesetzten 1% % P r - Jahr, also mit fl. 9400 in Empfang nehmen könne;
2) ist dieses Schreiben, seines weiteren unziemlichen Inhaltes wegen, weder in extenso in das heutige Protokoll aufzunehmen, noch im Archiv zu hinterlegen, vielmehr dem Verfasser zurückzugeben.
Die wirklichen Mitglieder, Herren H. v. Meyer und Seufferheldt, baten zu Protokoll zu bemerken, dass sie an diesen Beschlüssen keinen Theil genommen.
Zur Beglaubigung
Jßi'. Sekretair.
Aus diesen beiden unwiderleglichen Aktenstücken geht hervor, dass, wenn es der Direction beliebig ist, von meinen in dem gesetzlich vorgeschriebenen Modus vorgebrachten Beschwerden keine Notiz zu nehmen, sie ganz einfach einen Gesellschaftsbeschluss veranlassen, welchem zufolge das ihr nicht willkommene Petitum zurückgeschickt wird, ohne von dessen Inhalt im Protocoll Vormerkung zu nehmen. Durch einen andern Gesellschaftsbeschluss, gleichfalls beantragt durch ein Mitglied der Direction, ward in einer vermuthlich statutenmäßig incom- petenten Sitzung beschlossen, dass Vorträge in der allgemeinen Jahressitzung, wo sämmtliche Mitglieder der Gesellschaft, sowohl die sogenannten wirklichen, als auch die correspondirenden und Ehrenmitglieder anwesend sein können, nur abgelesen werden dürfen, nachdem vorläufig deren Inhalt durch die Direction als Censoren (!) geprüpft und eigenmächtig genehmigt worden ist!!! Dass ich seit diesem monströsen Beschluss nie mehr einen Vortrag hielt, ist vielleicht bemerkt worden. Ich bringe in Rückerinnerung, dass die jetzige Direction der Gesellschaft seit einer langen Reihenfolge von Jahren sich fortwährend in gleichfalls zu Beschlüssen incompetenten Sitzungen stereotyp wieder erwählen lässt!
Nach allen diesen unwiderlegbaren Antecedentien verlangt man heute von mir, dass ich schriftlich meine muthmasslichen Beschwerden gegen die Direction abfasse und einschicke, vergisst aber dabei ganz, dass diese statutenwidrig gewählte Direction, weit entfernt, die schuldigen Monatssitzungen zu halten, noch ganz neuerdings willkührlich während fünf Monaten keine Sitzung veranstaltet hat! All dieses fortgesetzte eigenmächtige Verfahren bestimmt mich, hiermit die jetzige Direction vor der ganzen Naturforschenden Gesellschaft in Anklagestand zu versetzen.
Dieser energische Schritt veranlasse lebhaften Wortwechsel, dessen Endresultat war, dass, wenn ich bis zum folgenden Mittag (Sonntag den 4. October) meine vermeintlichen Klagen gegen das Verfahren der Direction schriftlich eingegeben hätte, auf den darauf folgenden Dienstag (6. October) eine Versammlung der wirklichen Gesellschaftsmitglieder durch die Direction zusammenberufen werden solle.