Erwartungen entsprechen zu können, da ich, wenn ich es will, meine ganze Zeit ungehindert dieser einen Aufgabe widmen kann, während der bisher mit der durch Tausend Gulden reinunerirten Stelle beauftragte Herr Dr. Cretschmar durch eine sehr ausgedehnte ärztliche Praxis, durch die Verbindlichkeiten einer reichlich remunerirten Anstellung als Stadtaccoucheur, durch die gleichfalls wohlbezahlte Stelle der Sanitätsaufsicht über die öffentlichen Häuser, endlich durch die gleichfalls bezahlten Obliegenheiten als Stadtphysicus, sicherlich nicht diejenige Aufmerksamkeit den riesenmässigen Fortschritten naturhistorischer Entdeckungen widmen kann, wie eine so reichhaltig besoldete naturhistorische Lehrstelle, gleich derjenigen, die er sich selbst vor 15 Jahren zueignete, bedingen muss.
Doch werde ich diese unentgeldlich von mir zu haltenden Vorlesungen nur in dem Fall übernehmen, wenn ein Hoher Senat gnädigst zu verfügen geruhen wird, dass die der hiesigen Naturforschenden Gesellschaft für eine Reihe von Jahren wohlwollend zu bewilligende Geldunterstützung von nun an einzig und allein auf die Tilgung der hypothekarischen Schuld, welche auf den Museumsgebäulichkeiten haftet, verwendet werden muss, während gleichzeitig und unabänderlich bis zur vollkommenen Tilgung dieser Schuld, aus der Gesellschaftskasse, wie bisher, eine Summe von ß. 1120 alljährig abbezahlt werde, als der gegenwärtige Betrag der einjährigen Interessen von ß. 32,000 zu 3y 2 % gerechnet. So würde in dem Verlauf von sechszehn Jahren die ganze hypothekarische Schuld, laut beiliegender Berechnung, auf die Kleinigkeit von fl. 105. 29 kr. abgetragen, dadurch die bleibende Erhaltung der schönen und werthvollen Naturaliensammlung gesichert, und man könnte vertrauensvoll einer günstigen Zeitperiode entgegensehen, wo wieder einmal wahrer Sinn für Studium und Forschung in dem unerschöpflichen Feld der Naturwissenschaft in Frankfurt aufblühen möge.
Mit pflichtschuldigstem Respect verharret unterthänigst
Frankfurt a. M. den 17. September 1840.
Dr. Eduard Rüppell ,
als Selbststeller.
Anlage A.