Wunsch einer von Seiten Hohen Senats zu verordnenden Verwendung dieses Geldes einzureichen! Es darf nämlich nicht ausser Acht gelassen werden, dass in einer am 12. April 1826 gehaltenen Sitzung der Gesellschaft, zu einer Zeit wo ich im fernen Afrika beschäftigt war, man sich laut Protokoll verpflichtet hat, fortwährend Tausend Gulden dem einen Director der Gesellschaft für zu haltende Vorlesungen über Elementar-Naturgeschichte jährlich zu bezahlen, und dass an dieser Bestimmung durch irgend einen späteren Beschluss der Gesellschaft nichts geändert werden könne, so lange die Staatsbehörde der Naturforschenden Gesellschaft irgend eine Geldunterstützung bewilligt, ohne eine specielle Verfügung über deren Verwendung gleichzeitig xu ertheilen.
Ich will hier gar nicht die Frage erörtern, ob sowohl in jener Gesellschaftssitzung vom 12. April 1826, als in derjenigen am 30. Mai dieses Jahres, die statutenmässig angeordnete Zahl Mitglieder anwesend war, um eine gültige Sitzung zu constituiren, besonders wenn es sich darum handelte etwas so wichtiges zu discutiren, und darüber bindende Beschlüsse zu fassen. Im §. 24. der Statuten der Naturforschenden Gesellschaft stehet ausdrücklich, dass bei einer Monatssitzung in jedem Falle ein D ritt heil der ordentlichen Mitglieder xugegen sein muss !
Gleich bei der ersten Bewilligung dieser Geldspende, im Jahr 1826, war deren Verwendung unter den die Verwaltung führenden Mitgliedern der Gesellschaft die Veranlassung zu den heftigsten Debatten, wie mir durch die Mittheilungen des verstorbenen Dr. Neuburg zur Kenntniss gekommen ist. Der eine Director der Gesellschaft, Herr Dr. Cretzschmar, nahm, wie schon bemerkt, ohne weiteres eine jährliche Gehaltszahlung von Tausend Gulden von diesem Gelde für sich in Anspruch, als Remuneration für von ihm zu ertheilenden Elementar-Unterricht in der Naturgeschichte. Diese Summe war ganz ausser allem Verhältnis, wenn man den Zustand der Finanzen der Gesellschaft und das Precaire ihrer Einkünfte in Rücksicht nimmt; anderseits aber in Anschlag bringt, dass die zu haltenden Vorlesungen kaum hundert Zeitstunden im Jahr in Anspruch nehmen (nämlich drei Stunden wöchentlich bei wenigstens fünf Monaten Vacanzen), und dass dieselben keine besondere Vorbereitung erfordern, da Jahr aus Jahr ein das nämliche zu wiederholen ist. Ich bemerke bei dieser Gelegenheit geflissentlich, dass die ausgezeichneten Professoren der Naturgeschichte Oken und Leuckart, ersterer in München 800 fl. Jahrgehalt, letzterer in Heidelberg nur 400 fl. empfingen, und an ihre in Beziehung der Stunden selbst weit zahlreichere Vorlesungen ganz andere Ansprüche gemacht wurden, als an diejenigen, von welchen hier die Rede ist.
Aber trotz aller Streitigkeiten und Discussionen setzte es nicht allein der eine Director der Gesellschaft durch, dass ihm alljährlich Tausend Gulden von dem vom Staate votirten Unterstützungs- fond zugesprochen wurden, sondern es wurde auch dabei jene kaum glaubliche Bedingniss festgestellt, dass, so lange der Staat ohne irgend eine Bestimmung der Naturforschenden Gesellschaft eine Geldunterstützung zuweisen würde, diesem speziellen Director der Gesellschaft jener Jahrgehalt unter keiner Bedingniss entzogen werden könne!
Ob durch diese bezahlten Vorlesungen in wissenschaftlicher Beziehung hier in Frankfurt der geringste Nutzen gestiftet wurde, dieses scheint gar nicht in Berücksichtigung gekommen zu sein. Thatsächlich ist, dass gegenwärtig die Liebe oder das thätige Streben für das Studium irgend eines Zweigs der Naturgeschichte in Frankfurt weit geringer sich bewährt, als vor zwanzig Jahren; und namentlich ist unter allen jungen Leuten, die seit der Begründung jener naturhistorischen reichbezahlten Vorlesungen von Universität heimgekehrt sind, auch nicht ein einziger, der Liebhaberei am Studium der Naturgeschichte habe! Die Folge davon ist, dass die Mitgliederzahl der hiesigen Naturforschenden
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