Unterthänige Vorstellung und Bitte an Hohen Senat in Bezug auf eine zu gebende feste Bestimmung für die Verwendung der von Seiten der üirection der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft nachge- suchten jährlichen Geldunterstützung von Dr. Eduard Riqipell .

Hoher Senat!

ÄIit Ende nächsten Decembers sind die tiinf Jahre abgelaufen, für deren Dauer der Sencken- bergischen Naturforschenden Gesellschaft dahier aus dem Aerar eine annuelle Geldspende von Fünf­zehnhundert Gulden gnädigst bewilligt wurde. Dass von Seiten der Direction dieses Vereines eine unterthänige Eingabe wegen Verlängerung dieser Unterstützung eingereicht würde, war zu erwarten; und ich harrte mit Ungeduld, dass dieser Gegenstand zur vorläufigen Besprechung den wirklichen Mitgliedern der Naturforschenden Gesellschaft in einer der laut §. 23. der Statuten *) monatlich zu haltenden Sitzungen durch den Secretair der Gesellschaft vorgetragen würde, wo ich dann beabsichtigte, meine individuelle Ansicht und Erklärung zu Protokoll zu geben, bezüglich einer der Supplique anzufügenden Bitte um eine Bestimmung der künftigen Verwendung des Unterstützungs­geldes. Aber im Verlauf dieses ganzen Jahres sind durch Verhältnisse, die ich hier nicht weiter commentiren will, nur zwei der doch statutenmäßig für jeden Monat verordnten Sitzungen von der Direction der Naturforschenden Gesellschaft angesagt worden, nämlich am 21. März und am 30. Mai. Da ich officiel den Secretair der Gesellschaft in einem Schreiben unterm 18. Mai benach­richtigte , dass ich in der nächsten muthmasslich zu haltenden Sitzung nicht gegenwärtig sein würde, aus Beweggründen, welche aus der anliegenden Abschrift jenes Briefes ersichtlich sind, so war ich nicht wenig überrascht ehegestern zufällig zu vernehmen, dass eben in dieser Sitzung, am 30. Mai, von Seiten des Secretairs der zu machende Antrag an Hohen Senat wegen Verlängerung der jähr­lichen Geldunterstützung von 1500 Gulden zur Besprechung gebracht wurde, und die wenigen anwesenden Mitglieder den Beschluss fassten, die Eingabe ohne etwaige Bemerkung über den

*) In den gedruckten Statuten der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft heisst es im §. 23.: Die (zu haltenden) Versamm­lungen sind theils ordentliche, welche regelmässig jeden Monat einmal gehalten werden, theils ausserordentliche, welche von der Direction jedesmal bestimmt werden. Ferner §. 24.: Die ordentlichen Versammlungen werden am zweiten Mittwoch jedes Monats in einer von dem Directorivm bekannt zu machenden Stunde gehalten.