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des Oberbürgermeisters bleiben soll. Namentlich erregte Bedenken, ein Passus, dass als wünschenswert anzustreben sei die Bevorzugung der grossen Universitäten und die Unterdrückung der kleinen zu Gunsten der grossen die ja doch schliesslich in den grossen Universitäten aufgingen. Diese Auffassung sei als Gutachten zum Zustandekommen einer Universität namenti- lieh bedenklich für eine Stadt, deren Lage sich in der Mitte von kleineren Universitäten befindet. Das Gutachten in dieser Form sei also keineswegs als erwünscht, sondern als höchst gefährlich anzusehen und da eine privat» Korrespondenz zwischen Prof, zur Strassen und Geheimrat Chun als Antwort Leipzigs ergab: Die Leipziger Kommission könne nicht zugunsten der Frankfurter Herren ihre Ansicht ändern, so haben Prof. Knoblauch und er inzwischen beschlossen, von der Fertigstellung eines Gutachtens der Leipziger Universität abzusehen mit der Begründung dass der derzeitige Stand der Universitätsfrage inzwischen ein solcher geworden sei, dass ein Gutachten eines hohen Senates in Leipzig ßiesige Auffassungen nicht mehr alteriere. Die Bitte um Aufhebung des Gutachtens ist am abgegangen. -
Hieran schliesst sich eine langausgedehnte Besprechung aller Anwesenden in wieweit das bisher Geschehene in der Sitzung der Verwaltung wiederzugeben oder zu vertreten sei,. San.Rat Foediger vertritt die Ansic! dass eine Antwort auf seine Anfrage nicht erfolgt sei, infolgedessen die Leipziger Angelegenheit nicht erwähnt zu werden braucht. Dr. von Weinberg begründet unterstützt von Prof. Knoblauch einen Schlussantrag dass nament lieh die durch Adickes verpflichtete Diskretion in der universitären Angelegenheit verbiete, vor einem grösseren Plenum das ganze Detail der Angelegenheit aufzurollen. Es wird deshalb beschlossen, diese Angelegenheit und diejenige der Denkschrift in einer grösseren Versammlung zu übergehen.
Nach einer ebenfalls sehr ausgedehnten Diskussion wie die Stellungnahme der Gesellschaft zur beabsichtigten Gründung einer Universität in Frankfurt in der demnächstigen Verwaltungssitzung zu behandeln sei, und nachdem seitens des Vorsitzenden die Denkschrift des Oberbürgermeisters verlesen wird, wird schliesslich folgender Antrag als vor die Verwaltung zu bringen, schriftlich fixiert:
" Unter der Voraussetzung, dass die in den Statuten festgelegten Zwecke und Ziele der Gesellschaft nicht beeinträchtigt werden, ist die Verwaltung geneigt unter allem Vorbehalt der Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte grundsätzlich dem Plan der Gründung einer Universi-