tat näher zu treten, und ermächtigt die Direktion geeignete Schritte zu tun, um an der Ausarbeitung einer Denkschrift als Grundlage der Verhandlungen mitzuwirken.
Es wird darauf hin beschlossen, falls dieser Antrag den Beifall der Verwaltung findet, die von dem Oberbürgermeister gewünschte Gebung der Unterschrift der Direktion unter die Denkschrift zu vollziehen, nachdem in der dem vorgelegten Entwurf der Denkschrift noch einige Änderungen stat/ zufinden haben, die Vorbehalten werden.
Schluss der Sitzung 9£ Uhr.
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