Schrift nicht Vorgelegen hahe. Für die Gesellschaft habe er als Direktor diesem ziffernmässigen Eintrag ohne Verbindlichkeit gemacht.

Verlesung der Aufstellung der Bedürfnisse durch den Vorsitzenden.

Während dieser Zeit spielte, wie San. Rat Roediger weiter berichte eine Korrespondenz mit dem Senate der Universität Leipzig. Die beste Veranlassung hierzu gab ein zufälliger Besuch des Herrn Geheimen Rats Chun, welcher anfangs September 1909 durch Frankfurt reiste. Bei Be­sprechungen mit ihm, dem damaligen Vorsitzenden der Gesellschaft ( Roedi­ger ) und Geheimrat Chun über die Frage einer ev. Universitätsgründung hat Geheimrat Chun geäussert, man möge sich doch mal ein Gutachten eines Universitätssenats erbitten einer Stadt, die nicht in der Nähe Frankfurt gelegen sei, und welche auch die Universität Frankfurt nicht als Kon­kurrentin betrachten könne. Seitens der Direktion wurde daraufhin

( ) an den Leipziger Senat eine Anfrage gerichtet und es trat

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dort eine Kommission zusammen, die aus den Herren Dekan Binding, Büchene Chun und Wach bestand. Der von dieser Kommission an die Gesellschaft aus gesandten Rückfrage zur Erlangung von Unterlagen für die neue Universi­tät konnte nicht entsprochen werden, da es dem Vorsitzenden ( Roediger ) nicht möglich war, diese Unterlagen zu beschaffen, die namentlich von den Herren Prof. Vogt und dem derzeitigen Rektor der Akademie Freuden­thal abgelehnt wurden. Schliesslich teilte Prof. Freudenthal das Vorgehen der Direktion der Gesellschaft auf Bitten des Direktors dem Oberbürger­meister offiziell mit, der aber seinerseits gewichtige Bedenken gegenüber den Herren Roediger und zur Strassen über den Ausgang einer solchen In­formation äusserte. Prof, zur Strassen begab sich hierauf selbst nach Leipzig, um über die bis jetzt dort vorhandenen Ansichten sich Aufklärung zu verschaffen.

Prof, zur Strassen berichtete hierauf weiter, dass er einer Sitz- ungdieser Herren beiwohnte, dass aber die Forderungen, namentlich aber auf dem Gebiete weitgehenden freiheitlichen Bewegungen hinsichtlich der Berufungsfragen dergestalt waren, dass ein Gutachten von dieser Seite eher schädigend als nützlich für die Sache anzusehen sei. Der seitens des Geh. Rat Binding vorgelegte Entwurf, der sich für die Begründung einer Universität in äussertst befürwortender Weise aussprach, stellte in den Vordergrund, dass bei einer Berufung das Ministerium von vornherein aus - zuschliessen sei, und der Ausschlag der Berufung allein in den Händen