Magistratssitzung vom 9. Dezember 1902.
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geführt, dasi es rationeller und wirthschaftlicher ist, wenn die Vergrößerung des Krankenhauses in dem jetzt vorgeschlagenen größeren Umfang dnrch- geführt wird. Die Nothwendigkeit der Errichtung ist oben insbesondere für die Pavillons für die medizinische Abtheilung, für Kinder, ferner die Angenklinik, Frauenklinik, die Klinik für Ohren- und Hals-Krankheiten und das Leichenhans ausgeführt. Für die übrigeuGebäude sei hier folgendes nachgetragen. Die geschlechtskranken Prostitnirten waren seither zusammen mit den übrigen Kranken der Hautkrauken- Station im Pavillon I untergebracht. Die gemeinsame Unterbringung in dem nritten im Austalts- gelände gelegenen Pavillon hat vielfach zu Uuzu- träglichkeiten geführt und es wird daher die dringend nothwendige Erweiterung der Station in der Weise geplant, daß die Protistuirten ans dem Pavillon I ganz entfernt werden sollen, der sodanu ausschließlich für die übrigen Kranken der Station benutzbar bleibt. Für die Prostitnirten soll ein besonderes Gebäude, und zwar nicht auf dem eigentlichen Krankenhaus- Gelände, sondern ans dem Gelände zwischen den Bahndämmen errichtet werden. Dadurch wird erreicht, daß die Prostitnirten vollständig von der Berührung mit den übrigen Kranken und mit der Außenwelt abgeschlossen werden. Es wird beabsichtigt, in dem neuen Gebäude, das in der einfachsten Form gehalten werden soll, Einrichtungen für die Beschäftigung der Prostituirten zu schaffen. Solche Einrichtungen haben sich in anderen Städten und auch hier, wo seit einiger Zeit versuchsweise die Beschäftigung in provisorischen Räumen eingeführt ist, durchaus bewährt.
Der Zudraug von Kranken der ersten und zweiten Klasse hat sich in der medizinischen und Hautkranken-Statiou so sehr gesteigert, daß fast immer sämmtliche Betten besetzt sind, und fortwährend Kranke abgewiesen werden müssen. Es liegt deshalb die Rothweudigkeit vor, weitere Räume §ur Aufnahme zahlender Kranken zu schaffen. Es kann dies umso unbedenklicher geschehen, als das Verpflegungsgeld für Kranke der ersten Klasse so bemessen ist, daß die eigenen Kosten des Krankenhauses reichlich gedeckt werden.
Eine Bermehrnng der Räume auch für zahlende Kranke der chirurgischen Station ist deshalb noth- wendig, weil es in hohem Grad wünschenswerth erscheint, daß der Oberarzt der chirurgischen Station, in ähnlicher Weise wie der Oberarzt der medizinischen Abtheilung, seine Wohnung auf das Krankenhaus- Gelände verlegt und unter Verzicht ans allgemeine Praxis sich ganz dem Krankenhaus uüdmet. Dadurch wird bedingt, daß er die seither betriebene Privat- kliuik aufgiebt und daß zur Aufnahme der seither
in der Privatklinik verpflegten Kranken der ersten und zweiten Klaffe eicksprechende Räunie im Krankenhaus geschaffen werden. Aus dem gleichen Grund rechtfertigt sich das beantragte Wohnhaus für den Oberarzt der chirurgischen Station.
Die verschiedenen Einrichtungen der modernen Therapie sollen nach dem als praktisch erprobten Vorgang anderer Krankenhäuser in einem besonderen Gebäude vereinigt werden. Es handelt sich hier hauptsächlich um Licht-Therapie, Wasser-Therapie, Heilgymnastik, Inhalationen, Medizinalbäder n. s. w
Einem dringenden Wunsch zahlreicher Kranker soll durch Erbauung eines Saals, der insbesondere für gottesdienstliche Handlungen aller Konfessionen bestimmt ist, abgeholfen werden. Im Gegensatz zu allen anderen großen Krankenhäusern fehlte es im hiesigen Krankenhaus vollständig an einem Raum, in dem für die Kranken, die die Anstalt nicht verlassen können, Gottedienst abgehalten werden kann.
Bei größeren Epidemien, >vie Blattern, hat man sich seither in der Weise geholfen, daß entweder einer der vorhandenen Pavillons geräumt wurde oder daß Baracken aufgeschlagen wurden. Beides hat §u Uebelständen geführt, die dadurch vermieden werden, daß einige feststehende ganz einfache Baracken aufgeschlagen werden, die stets für Epidemien frei- gehalten werden sollen. Die Baracken sollen auf das Gelände zwischen den Bahndämmen kommen, da sie dort für das übrige Krankenhaus am wenigsten hinderlich sind.
Die auf Grund dieser Ausführungen geplante Lage der einzelnen Baulichkeiten ergiebt sich aus dem beiliegenden llebersichtsplan, bei welchem wir allerdings den Vorbehalt machen müssen, daß die weitere Bearbeitung noch mancherlei kleinere Veränderungen im Einzelnen bringen kann, wenn wir auch nicht auuehmen, diO das finanzielle Bild sich im Ganzen wesentlich verschieben wird.
Wir können jedoch in die weitere Bearbeitung des Projekts und in die Verhandlungen mit dem Staat und den Stiftungen erst dann eintreten, wenn die städtischen Behörden grundsätzlich Stellung zu den hier vvrgetragenen Fragen genommen haben.
Wir beantragen daher zunächst, die städtischen Behörden wollen:
I. sich damit einverstanden erlären, daß
k. mit einem städtischen Gesammtanfwand von 2 250000 Ji. — vorbehaltlich der Spezialbewilligung —