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Magislratssitzung vom 9. Dezember 1902.

Einrichtungen Verwaltungsgebäude, Waschhaus, Leichenhaus, Apotheke, Bade-Einrichtungen u. s. w.

doch beschafft werden müssen, ob die Bettcnzahl kleiner oder größer ist. Wenn es nun auch nicht nötig ist, die sämmtlichen vorgesehenen Kranken­gebäude sofort auszuführen, so werden doch gerade die besonders kostspieligen Bauten für eine chirurgische Station, und außerdem die sämmtlichen allgemeinen Einrichtungen sofort auszuführen sein.

Die für de n e r st e n A u s b a n e in e § neuen Krankenhauses aufzuwendenden K osten werden deshalb selbstverständlich weit höher sei», als die Kosten einer entsprechenden Erweite- > rung des Krankenhauses. i

Dazu kommt, daß auch die Kosten des Be- I triebes eines neuen Krank enhauses weit höher sein werden, als die Kosten, die beim An­schluß weiterer Krankengebäude an die bestehende Anstalt der erweiterte Betrieb erfordern wird. Es muß dabei berücksichtigtwerden, daß ein neues Kranken­haus eigenes Verwaltungspersonal, eigene Ober­ärzte, eigenes Apothekenpersonal, besonderen Wasch­küchenbetrieb u. s. w. erfordern wird, während die Erweiterung der vorhandenen Anstalt nur eine in mäßigen Grenzen bleibende Vermehrung des Per­sonals bedingen wird. Die gesummten Mehraus­gaben, die ein neues Krankenhaus durch Verzinsung und Tilgung des Baukapitals und höhere Betriebs­kosten jährlich erfordern wird, werden schwerlich unter 100.000 Jl. zu schätzen fein. Dieser Betrag ist so hoch- daß schon ans diesem Grund der Er­weiterung des Krankenhauses der Vorzug vor der Errichtung einer neuen Anstalt gegeben werden muß.

Was nun die geplante Erweiterung betrifft, so wird davon ausgegangen, daß das ge­lammte östlich und südlich an's Krankenhaus an­schließende Areal, soweit es nicht für wissenschaftliche Institute beansprucht wird, sowie eiu Theil des westlich anschließenden, zwischen den Bahndämmen gelegenen Geländes vollständig in Anspruch genommen wird, und zwar ist die Bebauung absichtlich so pro- jektirt, daß eine künftige Erweiterung durch Ein­schieben größerer Krankenpavillons ausgeschlossen ist, und demnächst also, wenn die Aufnahmefähigkeit des erweiterten Krankenhauses ihre Grenze erreicht haben wird, an die Erbauung eines neuen Kranken­hauses gegangen werden muß.

Die geplanten Gebäude und Anlagen, deren Herstellung selbstverständlich erst nach Vorlage der Pläne und Kostenanschläge von den städtischen Behörden im Einzelnen noch zu beschließen ist, sind die folgendem

1. Pavillon für die medizinische

Station mit.80 Betten

2. Pavillon für geschlechtskranke

Prostitnirte mit ...... 80

3. Kinderstation mit.60

4. Pavillon für zahlende Kranke mit 60

5. Augenklinik mit.50

6. Frauenklinik mit .80

7. Klinik für Ohren-, Hals- und

Nasenkrankheiten mit .... 40

8. Leichenhans, gemeinsani mit dem Sencken- berg'schen Institut,

9. Therapeutische Anstalt,

10. Saalgebände, insbesondere für gottesdienstliche Zwecke,

11. Wohnhaus für den Oberarzt der chirurgischen Station,

12. Feststehende Baracken für Epidemien,

13. Centralheizung,

14. Wegeherstellnng, Einfriedigung u. s. w.

Dazu

15. Hygienisches Institut.

Wenn man die stadtseitig zu tragenden Kosten dieser gesammten Bauten, einschließlich der Ein­richtung und einschließlich der sämmtlichen gemein­samen Anlagen (10 15) mit 5000 Ji für das Bett veranschlagt, würde ein Aufwand von 2250000 Ji. erfordert werden.

Dieser Aufwand von 5000 M. pro Bett muß als ein durchaus mäßiger angesehen werden. Wir sind aber sicher, damit auskommen zu können, da die etwa für Akademiezwecke erforderlichen Er­weiterungen der Krankengebäude nicht aus diesem städtischen Aufwand zu bezahlen, sondern aus den oben erwähnten in Aussicht gestellten Stiftnngs- mittelu zu decken find. Zu der Anleihe von 1901 war für die Erweiterung des städtischen Kranken­hauses eine Summe von 1200000 M. vorgesehen, von welcher noch rund 900000 Jt. zur Verfügung stehen. Damals war man davon ausgegangen, daß noch 200 Betten, von denen jedes mit Rück­sicht auf die damals geplanten Einrichtungen zu 6000 M. veranschlagt war, vorgesehen werden sollten. Die neuerdings hervorgetretenen Be­dürfnisse, insbesondere für Spezialkrankenhäuser und die weitere Bearbeitung der Angelegenheit hat jedoch, wie oben bereits ausgeführt ist, darauf hin-