Magistratssitzung vom 9. Dezember 19U2

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Bureauräume, Magazine u. s. w. reichen auch für den vergrößerten Betrieb aus, nur das L e i ch e u h a u s bedarf eines Neubaues, der jedoch wegen der erheblich gestiegenen Frequenz des Kranken­hauses auch ohne die neu hinzuzufügenden Kranken­bauten nicht zu umgehen >väre.

ländlich ist im Carolin» m ein zahnärzt­liches Institut vorhanden, dessen Verlegung aus das Krankenhaus-Grundstück nach den sehr entgegenkommenden Aeußerungeu seiner Verwaltung mit in Aussicht genommen werden kann.

Es fehlen hiernach zur Vervollständigung der ganzen Institution nur noch einige wissenschaftliche Anstalten, nämlich ei» physiologisch-chemisches, ein pharmakologisches und ein hygienisches Institut. Während für die beiden ersten Stiftungsmittel laus dem Th. Stern'schen medicinischen Institut und der gleich zu erwähnenden Stiftung von Iran G. Speyer- in Aussicht genommen werden können, kann das letztere unschwer mit dem schon in Aussicht genommenen städtischen Lebensmittel-Unter- suchuugs-Amt verbunden werden, da es ebensowohl praktischen Zwecke» ' Nahrungsmittel - Untersuchung, Untersuchung des Triukwassers und der Abwässer u. dergl.i dienen, als auch gleichzeitig dazu bestimmt fein soll, wichtige mit der Krankenbehandlung direct zusammenhängende wissenschaftliche Untersuchungen vorzuuehmen.

Ein Centralgebäude für die Akademie selbst u>ird aus der von Frau G. Speyer in Aussicht ge­stellten hochherzigen Zuwendung von 1 Million Mark hergestellt werden können.

Was insbesondere das S e u ck e u b e r g ' s ch e a u a t o m i s ch e In st i t u t anlangt, so schweben Verhandlungen, um dasselbe auf das Ge­lände des Krankenhauses zu verlegen und es würden bei günstigem Verlauf dieser Verhand­lungen in dem neuen Gebäude sowohl die Räume, die für Zwecke des Krankenhauses zur Unterbringung der Leichen und Vornahme der Sektionen bestimmt sind, als die Räume, die dem Senckenberg'schen Institut wie seither zu Zwecken der Forschung und des llnterrichts dienen sollen, vorgesehen werden. Der doppelten Zweckbestimmung entsprechend, würden die Kosten des Baues und Betriebes bei diesem Gebäude, nach einem noch festzustellenden Modus zwischen der Stadt und dem Senckenberg'schen Institut getheilt werden.

Die Vereinigung aller dieser verschiedenen Anstalten und Institute zu einer einheitlichen Akademie für praktische Medizin" ist nun

in der Weift gedacht, daß der Staat, die Stadt und die verschiedenen Stiftungen sich zwar mit ihren verschiedenen Anstalten und Instituten zum gemeinsamen Betrieb einer Unterrichtsanstalt, die den NamenAkademie für praktische Medizin" erhalten soll, zusammenschließen, daß jede von ihnen aber die ihr gehörigen Anstalten und Institute vollständig auf eigene Kosten weiter unterhält und in der Verwaltung der ihr gehörigen Institute und Anstalten, insbesondere was Einnahmen und Aus­gaben, Anstellung des Personals, Einrichtung des inneren Betriebes u. s. w. anbelangt, unabhängig bleibt. Bei dem neuen anatomischen Institut, das" theils für Zwecke der Stadt, theils für Zwecke des Senckenberg'schen Instituts dienen würde, wäre eine Vereinbarung über Verwaltung und Kostentragung zu treffen.

Für diejenigen Verwaltungs - Angelegenheiten, die über das Gebiet einer einzelnen Anstalt hinaus die sämmtlichen in der Akademie zusammengefaßteu Anstalten berühren, wäre ein Verwaltungsausschuß zu bestellen, in welchem die sämmtlichen an der Akademie betheiligten Korporationen und Stiftungen vertreten sein würden und ein Vertreter der Stadt den Vorsitz zu führen hätte. Zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben wären Mittel bereit zu stellen, die, soweit nicht die eigenen Einnahmen der Akademie aus den von den Hörern zu zahlenden Gebühren ausreicheu, durch Zuschüsse der Betheiligtcn zu decken wären.

Die Behandlung der Angelegenheiten, die sich aus den eigentlichen Unterricht beziehen, wären im Wesentlichen dem Professoren-Kollegium zu über­weisen, dessen Bildung und Zusammensetzung noch weiterer Erörternuge» bedarf.

Wenn hiernach aus nahe liegenden Gründen die Begründung der Akademie nur von den Eigen- thümern der aus dem Krankenhaus-Grundstücks zu vereinigenden Anstalten und Institute erfolgen soll, so ist doch nicht ausgeschlossen, daß demnächst bei weiterer Entwicklung auch andere Anstalten ange­schlossen werden können.

Was die finanziellen Airs wen düngen der Stadt anbelangt, so ist wiederholt daraus hinzuweisen, daß die Erbauung und der Betrieb der von den Stiftungen zu errichtenden Anstalten lediglich diesen Stiftungen überlassen bleibt und daher eine sinanzielle Belastung der Stadt nicht mit sich bringt. Bei den finarrziellen Auf­wendungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, ist streng zu scheiden zwischen den Aufwendungen, die die Erweiterung des Krankenhauses erfordert und