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Magistratssitzung vom 9. Dezember 1902.
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Bericht des „gemischten Ausschusses zur Vor- berathung der Ausgestaltung der medizinischen Anstalten Frankfurts" vom 5. Dezember 1902, Ausb a u des städtischen Krankenhauses sowie Errichtung eines Nahrungsmittel-
Untersuch u n g s - A m t s, e i n e r_ A n a t o m i e
und e ine r „Aka d e m ie f ür praktische Med i° z i n" betr.
Der durch Beschlüsse der städtischen Behörden vom 19/26. August 1902 niedergesetzte gemischte Ausschuß hat die ihm zngewiesenen Fragen, insbesondere die Frage des weiteren Ausbaues des städtischen Krankenhauses, die Frage eines städtischen Nahrungsmittel-Untersuchnngs-Amtes und die Frage der Errichtung einer Akademie für praktische Medizin, in mehreren Sitzungen, zum Theil auch in einem eingesetzten Unterausschuß, eingehend erörtert.
Er ist dabei zur allseitig getheilten Ueberzeugung gelangt, daß die angeregte Errichtung einer Akademie für praktische Medizin sowohl im Interesse der Ausbildung der jüngeren Aerztc und der Förderung und Hebung des hiesigen wissenschajtlichen Lebens auf dem Gebiete der Medizin wärmste Unterstützung verdient, als auch in Folge der in Aussicht gestellten Zuwendungen stadtseitig in Angriff genommen werden kann, ohne daß die Stadt größere Ausgaben §u leisten hat, als sie ohne dies in Folge der unvermeidlichen Erweiterung des Krankenhauses und der Errichtung eines Nnhrnngsmittel-Unter- suchungs-Amtes zu leisten haben würde.
Was zunächst Zweck und Ausgabe der ge- planten Akademie anlaugt, so soll dieselbe einmal der Förderung der medizinischen Wissen- s chast in besonderer Rücksicht auf ihre Anwendung dienen und zweitens eine Lehrt häti gkei t entfalten, welche
a. in Fortbildung der Mediziner, welche nach abgelegtem Staatsexamen hier ihr praktisches Jahr verbringen,
b. in Fortbildungskursen für praktische Aerzte und
e. in anderweitem Unterricht auf den Gebieten der praktischen Medizin
bestehen würde.
Das Bedürfniß einer solchen Akademie ergiebt sich ohne weiteres aus der allgemein anerkannten /
Thatsache, daß die Ausbildung der Aerzte mit der f ,/ .
Absolvirnng des vorgeschriebenen Hochschul-Stndinms ■
nicht als abgeschlossen betrachtet werden kann. >--—._^
Die medizinische Wissenschaft, die in den letzten Jahrzehnten völlig neue Gebiete erschlossen hat, hat sich in ungeahnter Weise entwickelt und vertieft. Der Lernstoff den die Studirenden ans den Hochschulen zu verarbeiten und in sich aufzunehmen haben, ist in einer Weise gewachsen, daß die Studienjahre kaum zu seiner Bewältigung ausreichen; ganz unmöglich ist es, auf den Hochschulen zugleich auch das Maß praklischer Erfahrung zu erwerben, das zur selbständigen Krankenbehandlung befähigt. Das Bedürfnis vor dem Eintritt in die Praxis weitere Erfahrung am Krankenbett zu sammeln, hat daher schon seit Längerem dazu geführt, daß die meisten jungen Aerzte nach dem Verlassen der Universität sich bemühen, bei einem Krankenhaus als Volontär- arzt oder als Assistenzarzt eine Stellung, die die Erwerbung praktischer Erfahrungen ermöglicht, zu erlangen. Andererseits besteht aber auch für den in der Praxis stehenden Arzt das Bedürfnis, sich über die Fortschritte der ärztlichen Wissenschaft auf dem Laufende» zu halten. Diesem Bedürfnis entspricht die Einrichtung der wissenschaftlichen Kurse, die für praktische Aerzte bald als Ferienkurse an Hochschulen, bald als Aerztekurse an den großen städtischen Krankenhäusern abgehalten werden.
Solche Kurse sind seit einer Reihe von Jahren auch in hiesiger Sradt mit großem Beifall und Erfolg für die Aerzte der Stadt und der Umgegend veranstaltet worden. In anderen Ländern ist die Entwicklung des ärztlichen Fortbildungsunterrichts einen Schritt weiter gegangen. An die Stelle der gelegentlichen Kurse sind in England und namentlich in den Vereinigten Staaten von Nordamerika dauernde Institutionen getreten, die die Fortbildung der Aerzte sich zur ausschließlichen Aufgabe gestellt haben. Ein sehr wichtiger Schritt auf der gleichen Bahn ist neuerdings auch in Deutschland gemacht worden mit der reichsgesetzlichen Einrichtung, daß vom kommenden Jahr an, jeder approbirte Arzt, bevor er mit der ärztlichen Praxis beginnen darf, ein Jahr der praktischen Ausbildung in Krankenanstalten zu absolviren hat.