Universitäten treten zu wollen. Eine solche Gründung erscheint aller­dings kühn in unsern Tagen, zumal wenn der Staat nicht mit seinen Mitteln zur Seite steht. Die Universität Halle wurde vor 200 Jahren mit einer Dotation von 7000 Thalern gegründet. Die Universitäten Berlin und Leipzig haben gegenwärtig einen jährlichen Etat von etwa 2'k Millionen Mark. Diese Gegenüberstellung zeigt, wie die Schwierigkeiten einer Neugründung gegenüber früheren Zeiten gewachsen sind. Aber diese Schwierigkeiten sind keineswegs unüberwindlich. Es ist zunächst nicht erforderlich, sogleich mit einer Anstalt auf deu Plan zu treten, die mit jenen Zentraluniversitäten in allen Zweigen konkurrieren kann. Sowohl in Bezug auf die Zahl der Schüler kann für die erste Zeit eine Grenze gezogen werden, wie auch zunächst nur für die Hauptfächer Lehrstühle ge­schaffen zu werden brauchten. Die Gründung einer Universität in bescheidenen Grenzen erscheint bei richtigem Zusammenwirken aller in Frankfurt in Betracht kommenden Institute durchaus im Bereiche des Möglichen zu liegen. Man nehme als Vorbild nur die kleineren Schweizer Universitäten. Sie beweisen, daß eine Universität sich auch heutzutage noch mit verhältnismäßig geringen Mitteln erhalten läßt. So sind beispielsweise die Ausgaben der Universität Genf für fünf Fakultäten nicht höher als etwa M. 350000 bei etwa M. 110000 eigenen Einnahmen. Die wissenschaftlichen Institute Frankfurts arbeiten aber bereits heute mit einem weit höheren Jahresbudget. Die Frankfurter Bibliotheken, Stadtbibliothek, die Rothschild'sche Bibliothek, die Bibliothek der Senckenberg'schen Stiftung nebst den ihr vereinigten Bibliotheken, sowie die des Freien Deutschen Hochstifts können bei entsprechender Fortbildung und gegenseitigem Zusammenarbeiten dem Bedürfnisse nach einem hinreichenden Bücherbestände genügen. Auch die einzelnen Fakultäten könnten ohne zu große Schwierigkeiten aus den vorhandenen In­stituten entwickelt werden oder doch in ihnen eine Stütze finden. Die Akademie für Sozial- und Handelswissenschaft wird imstande sein durch eine geringe Erweiterung ihrer Organisation eine juristische Fakultät in ihrem Schoße zu bilden, ohne dadurch ihren Zielen entfremdet zu werden. Eine solche Weiterentwickelung, die Ver­bindung einer Hochschule für Rechtskunde mit einer solchen für