* Bom Bürgerhospitale. Bel den letzten Verhand­lungen in der Stadlverordneleri-Vrrsammlung ist mehrfach die N o t h w end ig kei t einer Verlegung des Bürger- Hospitals betont worden. Es ist wenig bekannt und dürste eine Auffrischung zeitgemäß erscheinen lassen, daß bereits urüher die Stadt den Beweis geliefert hat, daß sie auch samhaste Opfer für die Senckenbergifche Stiftung nicht scheute. Senat und gesetzgebender Körper der freien Stadt Frankfurt erklärten sich 1865/66 bereit, für einen Neubau des Bürgerhospitals 28 0,000 Gulden 480,000 Mark zu bewilligen. Durch die Ereignisse des Jahres 1866 war dieZusage hinfällig geworden, Magistrat undStadtverordneten-Verjammlungbejchlossen indessen 1870. die genannte Summe doch zu zahlen und zwar bedingungs­los. Die Stiftung wäre nicht in der Lage gewesen, aus eigenen Mitteln den für nolhwendig erkannten Neubau zu errichten. Das Opfer der Stadt war um so höher anzurechnen, als das Bürgerhospital damals noch einen konfessionellen Charakter halte. Die Verhandlungen in der Stadtverordneten-Versammlung führten dazu, daß der Magistrat ersucht wurde, dahin zu wirken, daß sich die Stiftungs-Administration mit dem Vorstande der israelischen Gemeinde verständige. Weiterhin richtete die Ver­sammlung das Ersuchen an den'Magistrat, mit der Stistungs- Administration wegen Verlegung des Neubaues des Dc. Senckenbergischen Hospitals auf einen geeigneten Platz vor der Stadt in Verhandlung zu treten. Dr. Varrentrapp, der Vater des jetzigen Bürgermeisters, eine anerkannte ärztliche Autorität, erklärte damals: Die heutige Wissenschaft verlange möglichste Jsolirung der Kranken, leichte Bauten und möglichst viel Lust und Sonne. Es fei nachtheilig, auf einem kleinen Raum einen dicht zujammengedrängten Hospitalüau zu errichten. Der dermalige Platz fei unzweckmäßig, nach drei Seiten von hohen Häusern umgeben. Und was Ihm damals die Stiftungs- Administration ? Das ist kurz und bündig in einer Rückäußer­ung des Magistrats vom Jahre 1871 wiedergegeben. Es heißt da einfach: Der Versuch, in Unterhandlung im Sinne dieser Beschlüsse (Berechtigungs- und Platzsrage) zu treten, ist a n der ablehnenden Erklärung der Stistungs» Administration gescheitert. MitstädtischenMitteln wurde der Neubau 1871 begonnen und 1875 vollendet. Nach 27Jahren stellt sich heraus, daß die damalige Stift­ungs-Verwaltung einen schweren Fehler begangen hat, als sie die Mahnungen wegen der Platz­frage unbeachtet ließ. Lehrreich ist cs, solche Reminiszenzen aufzusrischen. Der Vollständigkeit wegen sei noch beigefügt, daß die konfejsion ellen Schranken, die man 1870 nicht beseitigen wollte, endlich 1880 gefallen sind; sie ließen sich beseitigen, als der gute Wille dazu vor- ! Händen war. . |

General-Anzeiger

Kskalrmchrichteu.

* Frankfurt a. M., 25. Juli Bon der Jügel-Stiftung.

Von dem früheren Kurator der Stiftung, Herrn Dr. F. Schmidt-Pol ex, erhallen wir heute folgendes Schreiben: Bei dem so berechtigten Jutereste, wAches die Jügelsche Stiftungsangelegenheit in allen Kreisen hiesiger Einwohnerschaft gefunden hat, halte ich mich verpflichtet, über die weiteren Vorgänge hiermit öffentlichen Bericht abzulegen. Mit der Entscheidung, welche der- zweite Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Dr. Heinrich Rößler bei vorhandener Stimmengleichheit der 40 anwesenden Stadtverordneten zu Gmlsten des Akademie­projekts traf, schien die Möglichkeit der Gründung eines Mersheims beseitigt, da der Stadtverordnetenversamm­lung keine weitere Jngerenz mehr zustand. Gleichwohl hatte ich noch eine Hoffnung für die Rettung des Ver­mögens zu Gunsten des bMrftigen Mters. Nach Vor­schrift des Testaments sollte das Erbvermögennicht !tn die städtische Kasse fließen", sondern von 1 der eingesetzten Stiftungsadministration in gesonderte Verwaltung genommen werden, und ich war hiernach be­rechtigt und verpflichtet, die Auslieferung des Vermögens an die Stadtgemeind« als solche zu verweigern und für die Auslieferung an die Administration von dieser zuvor, die Erlangung der Rechtsfähigkeit durch Königliche Ge­nehmigung nach 8 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und Art. 4 der Ausführungsverordnung vom 16. November 1899 zu verlangen. Hiermit war die Entscheidung über die Verwendung des Vermögens, ob Akademie, ob Alters­heim^ der höchsten Instanz Vorbehalten, und ich hatte in Hinsicht hierauf sofort nach der obigen Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung dem Herrn Kultusminister, dem Herrn Justizminister und dem Herrn Minister des Innern eine Vorlage über die seitherige Entwickelung der Angelegenheit unterbreitet, in welcher ich um Untersuchung

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düng eines Altersheims die Allerhöchste Entscheidung in diesem Sinne zu Gunsten der vielen Bedürftigen in allen Kreisen und Ständen der hiesigen Einwohnerschaft erwirkt werden möchte. Ich chat diesen Schritt, um mich von dem mir peinlichsten Vorwurf zu befreien, daß ich nicht alles aufgeboten hätte,, um pietätvoll den mir cmverttauten Wunsch meiner verstorbenen Freunde zur Erfüllung zu bringen und das Vermögen für ein Wtersheim zu erhalten

die Schaffung einer rechtsfähigen Sttftung beabsichtigt, keinen Anlaß, die hierzu erforderliche Allerhöchste Gench- migung nachzusuchen. Er verlangte von mir durch den Justizrat Dr. Baer unter Mageandrohung die Auslieferung des bei der Frankfurter Bank hinterlegten Vermögens, die ich bis dahin verweigerte, daß die Sttftung den Nach­weis erlangter Rechtsfähigkeit erbracht habe, um mir dann rechtsgültige Quittung über die Auslieferung, nicht zur städtischen Kaffe, sondern an die StiftungBadminr- sttation zu erteilen. Ehe diese streitige Frage in gesetz­licher Weise zur Entscheidung gebracht war, erhielt ich plötzlich durch die Frankfurter Bank die Mittellung, der magistratische Deputterte zum Rechneiamt Stadttat n " t.t. spa Erbscheins der Stadt und

laßdepot der städtischen Kasse ausgeyanorgr. Gegenüber einem derartigen Verfahren zweier so hervor­ragender Organe des öffentlichen Lebens, wie Stadt und Frankfurter Bank, welches mit meinen Grundsätzen ge­schäftlichen Handelns in absolutem Gegensatz steht, und da mein im Interesse des öffentlichen Rechtsgefühls dagegen erhobener Protest und die gestellte Forderung eklt«f Restitutio in integrum vergeblich sein dürfte, blieb mir nur übrig, die beteiligten Ministerien von der Sachlage zu unterrichten und dieselbe gleichzeittg zur Kenntnis der Bürgerschaft zu bringen. Frankfurt a. M., den 24. Juli 1902. Dr. Fr. Schmidt-Polex. $