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Die Direktion der Gesellschaft sah sich deshalb veranlaßt, nachdem die Ver­handlungen der Administration der Dr. Senckenhergischen Stiftung mit dem Magistrate wegen der Verlegung des Bürgerhospitals nicht zum Ziele zu führen schienen, und nach­dem es bekannt geworden war, daß die Administration der Karl Christian Jügel- schen Stiftung beschlossen hatte, das Stiftungsvermögen zur Errichtung einer öffent­lichen allgemeinen akademischen Unterrichtsanstalt zu verwenden, in Gemeinschaft mit dem Vorstand des Physikalischen Vereins am 25. Januar d. J. die der Stadtver­ordnetenversammlung aus der Vorlage des Magistrats bekannte Eingabe an die Administration der JügePschen Stiftung zu richten. In dieser Eingabe wurde die Administration der Jügelschen Stiftung ersucht, zu erwägen, oh es angängig sei, das JiigePsche Stiftungsgebäude auf dem Grund und Boden der Dr. Senckenhergischen Stiftung unter Mitbenützung des jetzigen Hospitalgebäudes zu errichten und dadurch der Administration der Dr. Senckenhergischen Stiftung die notwendigen Mittel zur Verlegung des Bürgerhospitals nach der Außenstadt zu beschaffen, damit die Aufführung der Neubauten des naturhistorischen Museums und des Physikalischen Vereins auf dem Stiftungsgrundstück ermöglicht würde.

Di6 Senekenbergische Naturforschende Gesellschaft sah sich um so mehr zu diesem Schritt veranlaßt, als ihr vor Jahresfrist von einem bewährten Gönner eine weitere Schenkung von M. 60000 für den Baufonds zugesichert worden war, unter der Bedingung, daß vor dem 1. Juni d. J. mit dem Neubau tatsächlich begonnen sein würde, und als sie für den Fall des Zustandekommens eines Ver­trags zwischen den Administrationen der Jügelschen und der Dr. Senckenhergischen Stiftung hoffen durfte, der erwähnten Bedingung entsprechen zu können. Sie hatte zu diesem Zweck Ende Januar d. J. die Erd-, Maurer- und Steinmetzarbeiten und die Eisen­lieferung für den Museumsneubau auf dem Submissionswege ausgeschrieben und, nach­dem die Verhandlungen zwischen den Administrationen der JügePschen und der Dr. Senckenhergischen Stiftung einen günstigen Verlauf zu nehmen schienen, in den Monaten März und April einen Teil des Flügelbaues an der Bleichstraße vollständig geräumt, und eine provisorische Wand im Innern desselben aufführen lassen, um im gegebenen Moment unverzüglich die nach dem botanischen Garten zu liegende Südhälfte des Flügelbaues niederlegen zu können, da die Niederlegung derselben vor Beginn der Neu­bauarbeiten notwendig war. Die Naturforscliende Gesellschaft hat schließlich, nachdem alle Vorbereitungen für den Neubau beendigt waren, am 8. April d. J. an die Administration der Dr. Senckenhergischen Stiftung das dringende Ersuchen gerichtet, ihr, wenn irgend möglich, die Erlaubnis zum Beginn der Neubauarbeiten vor dem 1. Mai d. J. zu erteilen, weil sich bis zu diesem Termine die Submittenden an ihre für die Gesellschaft äusserst günstigen Angebote gebunden erklärt hatten.

Die Administration der Dr. Senckenhergischen Stiftung erklärte sich am 12. April d. J. außer stände, dem Ersuchen der Gesellschaft zu ent­sprechen, bevor der inzwischen mit der Administration der JügePschen Stiftung vereinbarte Vertrag die Genehmigung der städtischen Behörden gefunden haben würde; sie stellte es aber der Natnrforschenden Gesellschaft anheim, auf ihr eigenes Risiko den südlichen Teil ihres Flügelbaues an der Bleichstraße niederzu­legen, die Bauhütte aufzustellen und das Baugelände einzufriedigen, unter der Auflage, den botanischen Garten wieder in seinem jetzigen Zustande herrichten zu lassen, falls das Übereinkommen mit der JügePschen Stiftung die Genehmigung der städtischen Behörden nicht finden sollte.

Die Senekenbergische Naturforschende Gesellschaft hat sich am 20. April d. J. verpflichtet, diese Auflage zu erfüllen.

Wenige Tage später, am 6. Mai d. J. hat die Stadtverordneten-Versammlung den Antrag des Magistrats, betr. die Jügelsche Stiftung, abgelehnt. Damit war die Senekenbergische Naturforscliende Gesellschaft in die denkbar ungünstigste Lage versetzt. Sie hatte die schon längst ungenügenden Räumlichkeiten des Museums durch die als unerläßliche Vorbereitung für die Neubauarbeiten notwendige Räumung der einen Hälfte ihres Flügelbaues an der Bleichstraße noch mehr beengt, und sah sich nunmehr außer stände, den geplanten Neu­bau überhaupt in absehbarer Zeit aufzuführen, sofern die Administration der Dr. Senckenhergischen Stiftung auf ihrem früheren Entscheid beharren würde, die Erlaubnis zum Beginn der Neubauarbeiten von der Verlegung des Bürgerhospitals abhängig zu machen. Zugleich war sich die Gesellschaft bewußt, der in Aussicht gestellten Schenkung von M. 60000 verlustig zu gehen, wenn der Neubau nicht vor dem 1. Juni d. J. begonnen werden konnte. Die Gesellschaft hat deshalb am 17. Mai d. J. die Administration der Dr. Sencken­hergischen Stiftung auf das dringendste ersucht, die Angelegenheit ihres Neubaues von