Die Jügelsche SListrrrrg.

" Frankfurt a. M., 28. April

Der Magistrat veröffentlicht soeben den Bericht der Verwaltung der Karl Christian Jügelschen Stif- t u n g. Demselben ist das Testament auszugsweise vor- gedruckt und es heißt dann weiter: Nach Maßgabe dieser Bestimmungen fiel, da die Stifter ihrerseits keine Ent- Icheidung getroffen, sondern nur diesen Gedanken eines Srechenhanses zur Erwägung verstellt hatten, der Ver­waltung, in welche inzwischen nach dem Ableben des Testa­mentsexekutors Herrn Georg Stern vom Magistrat Herr \i Walther vom Rath zum Ersatz hineingewählt war, die Mlästde zu, ihrerseits nach reiflicher Erwägung aller Ver­hältnisse und mit Rücksicht auf vorliegendes Bedürfnis me den städtischen Interessen zweckdienlichste Bestimmung festzusetzen. Diese Jestfetzung ist von der Verwaltung, nachdem sie sich am 4. Dezember 1901 konstituiert hatte, in ihrer Sitzung vom 4. Januar ds. Js. mit vier gegen eme Stimme dahin getroffen, daß das Stiftungs-Ber- mögen zur Errichtung einer öffentlichen all- ö^meinen akademischen Unterrichts-An­stalt f u r d i e G e b i e t e der Geschichte, Philo- s o.p hie sowie der deutschen Sprache und Oitteratur dienen soll. Diese Entscheidung wird dann folgendermaßen begründet:

Für diese Entscheidung war einerseits der Umstand be- stimmend, daß seit der, im Cvdiciü von 1877 gegebenen An- reguttn nir Altersschwache und Sieche inzwischen mehrere "eue Anstalten bereits errichtet sind, insbesondere das große stad Ui che «iechenhaus mit über ISO überdies leicht zu vermehrenden Betten, und der Neubau des BersorgnngS- Yames unter wesentlicher Erweiterung mit besonderer Rück- stchinahme auf zahlende Kranke schon vorbereitet wird, sodaß E)" dringendes Bedürfnis, für diese Zwecke eine weitere Anstalt unt einem Kapital von über 2 Millionen A. zu er­richten, nicht als vorhanden anerkannt werdeit konnte. Umso dringender trat auf der anderen Seite das Bedürfnis hervor, die wissenschaftlichen Unierrichtsanstalten hiesiger Stadt weiter zu entwickeln, deren Pflege umso notwendiger ist, als hier alle diejenigen Unterstützungen wissenschasilicher und künst­lerischer Bestrebungen fehlen, welche in Residenz- und Univer­sitätsstädten so überreich zur Verfügung stehen. Es ist in der Bürgerschaft allgemein anerkannt, wie auf dem Gebiete der Naturwissenschaften die Senckenbergische Naturforschenbe Gesellschaft und der Phnsikalischc Verein Bildung und geistiges Leben in weite Kreise hineingetragen haben. Dazu hat neuerdings die große Teilnahme, welche dle Vorlesungen der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaftcn in der Bürgerschaft gefunden haben, den Beweis geliefert, daß auf Sbbietcn der Sozial- und Handelswissenschaften, ein­schließlich der neueren Sprachen, ein nicht minder starkes Bildungsbedürfnis vorhanden ist. Die Ergänzung dieser Einrichtungen durch Errichtung von Lehrstühlen für die weiten Gebiete der Geschichte, Philosophie und deutschen Sprache und Litteratur wird zweifellos von segensreichstem Einfluß für dieaEntwicklung des wissenschaftlichen Unterrichts und des gesamten wissenschaftlichen Lebens hiesiger Stadt sein.

Insbesondere wird das Jügelsche Stiftungsgebäude, in welchem auch große Hörsäle verschiedenen Umfanges für 200, 500 iiiid 1000 Personen vorzusehen sein werden, auch andere Bereinigungen, wie dem Deutschen Hochstift, dem Ausschuß für Volksvorlesungen u. a. m. die lang entbehrte Möglichkeit der Gewinnung von Sälen verschiedener Größe zur Be­nutzung für ihre wissenschaftlichen Vortragszwecke gewähren.

Was nun die Ausführung dieser Zweckbestimmung an­langt, so boten sich der Verwaltung zwei verschiedene Wege: Das für sie einfachste wäre gewesen, lediglich die Zweck­bestimmung der Stiftung selbst ins Äuge zu fassen, an ge­eigneter Stelle ein Hörsaal-Gebäude zu errichten und in demselben demnächst die Lehrthätigkeit mit den von ihr zu berufenden Dozenten zu eröffnen. Es kann kein Zweifel sein, daß bei Beschreitung dieses Weges die jetzt schon über. 2,000,000 Mark betragenden. Mittel der Stiftung durch­aus ausreichend gewesen waren den Stiftungszweck zu erfüllen. Indes glaubt die Verwaltung, jedenfalls zu­nächst von der Beschreitung dieses einfacheren Weges absehen zu müssen, und zwar waren dafür Erwägungen maßgebend, welche in der augenblicklichen Gesamtlage der naturwissenschaftlichen Institute unserer Stadt begründet liegen. Es ist bekannt, daß der Physikalische Verein aus. Beiträgen seiner Mitglieder und an außerordentlichen Ge? schenken e>ne Summe von etwa 300,000 Mark zur Er­bauung eines neuen, schon seit Jahren dringend erforder­lichen Neubaues für das physikalisch-chemische Institut, zn- sammengebrocht hat, daß ferner die Senckenbergische Naturforschenbe Gesellschaft für den Neubau eines natur­historischen Museums über 350.000 Mark gesammelt hat, und daß die Dr. Senckenbergische Stiftung sich bereit er-, klärt bat, kür beide Ne'Gauten aus ibrem Stiftungsaelände zwischen Esebenbeimer Thor und Rrönnerstraße zwei Bau­plätze unentgeltlich herzugeben, ialls es gelingen sollte, die erforderlichen Mittel zu beschallen, um die infolge iener Neubauten erforderlich werdende Verlegung des Büraerhosoitals zu bewirken. An die Verwaltung der Jügelschen Stiftung trat daher von Seiten sowohl der Senckenboraischen Natursorschenden Gesellschaft, als des' Pbvsikoliscken Vereins die dringende in einem Schreiben nom 25. Januar niederaeleate Aufforderung heran, die. Stistunaswitt-l dazu zu benutzen, um das Büraerhospital- nebst dem südlich anstoßenden Gelände"llich, zu er­werben und dadurch der Senckenbergischen Stistung die Mittel zu einem Hosnital-Neubau an anderer Stelle z'st' nerfck'gssen . lieber diesen Plan heißt es dann in deiw Berichte:

Die nähere Prüfung ergab alsbald, daß die Verwaltung', der Jügelschen Stiftung für sich allein zur Ausführung eines- solchen Unternehmens nicht in der Lage sei, da die Kauf-' preiSforderung für das alte Bürgerhofpiial mit einem Flächen» raum von 63,000 Qundraifuß über 1,400,000 A betrug und! die nach Zahlung dieses Kaufpreises verbleibenden StistunnS- mitiel bei weitem nicht cruSgereicht hätten, um ein neueS>- IügelscheS StistungSqebäube herznstellen und Dozenten zu i besolden. Die Verwaliuna^der Jügelschen Sttfiung setzie sich'

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daher mit dem Magistrat in Verbindung, um zu prüfen, ob etwa das an sich sehr erstrebenswerte Ziel der Verlegung des VürgerhospttalS behufs Neubaues des Physikalischen Vereins und des nmurhlstorischen Museums durch gemeinschaftliche Mitwirkung erreicht werden könnte. Hierbei ergab sich, daß allerdings eine Reihe Gründe für eine finanzielle Mitwirkung der Stadt sprechen. Zunächst ist die jetzige Lage des B ü r g e r h o s p i i a l s schon seit langem als unbcfriedigeird anerkannt, sodaß eine Verlegung an sich schon im öffentlichen Interesse liegt und hiersiir auch gewisse Opfer aus allge­meinen Mitteln wohl gerechtfertigt sein würden. Wichtiger ist die schwierige Lage, in welcher sich der Physikalische Verein und die Senckenbergische Natur- forschende Gesellschaft befinden. ES ist keine Frage, daß der Ersatz des jetzigen unzureichenden Gebäudes durch einen, den modernen Anforderungen entsprechend her­gestellten Neubau mit großen und kleinen Bortragsräumen und zahlreichen Laboratorien eine bedeuisame Erweiterung seiner Arbeiten und Leistungen ermöglichen wird. Der Mangel an geeigneten Vortragsräumen in cen­traler Lage ist ebenfalls schon seit Jahren von den weitesten Kreisen empfunden worden, es würde daher einem allgemeinen Bedürfnisse abgeholfen werden, wenn auf diesem außerordentlich günstig gelegenen Grundstück ein Auditorieu- gebäude errichtet würde, welches zugleich dazu dienen könnte, gegen angemessene Miete von Vereinigungen und Veran­staltungen benutzt zu werden. Der von der Stadt zu leistende finanzielle Beitrag würde nach den gepflogenen Ver­handlungen am einfachsten in der Weise geleistet, daß die er­höhte Kapitalaufwendung von der Jügelschen Verwaltung allein übernommen, von der Stadt aber gewisse laufende Ausgaben, wie Verwaltung. Unterhaltung und Heizimq des Gebäudes übernommen würden. Andererseits würde die Verwaltung der Jügelschen Stiftung der Stadtverwaltung eine erhebliche. Ausgabe dadurch von der Hand halten können, daß sie qur Erbreiterung der Senckenvergstraße abzn- tretende Gelände !m Werte von etwa 150,000 JL der Stadt zur Verfügung stellte.

Nachdem eine auf diesen Grundlagen sich bewegende nanzielle Mitwirkung vom Magistrat als unbedenklich rd durch die allgemeinen Interessen gerechtfertigt üner- mnt worden ist, haben nunmehr die abschließenden Ver­edlungen mit der Dr. Senckenbergischen Stiftung statt- -fiinden. Die Administration hat erklärt, daß eine Er- äßifluna des Kaufpreises unter 1,400,000 Mark uumöa- ch sein würde. Es mußte demnach Mit einem Kaufpreise m 1,400,000 Mark für das Bürgerhosmtal mit an- "enzendem Gelände von 68,000 Quadratfuß gerechnet erden Die finanzielle Lage der Jügelschen Stiftung ürde sich alsdann folgendermaßen gestalten:

Die Berichtigung des Kaufpreise? erfolgt zu einem Be­ne von 553,000 A durch Ueberweistmg des neuen Hospital- mdstückes aus der Spezialkasse für städtischen Grundbesitz, welche die Jügelsche Sttstung 48 Jabre lang eine Amorti­onsrente von 1 Prozent = 5530 JL zu zahlen hat. 2. Der st des Kaufpreise? mit 842,000 JL ist erst nach Uebergabe ! jetzigen BUrgerhospiialS in Raten bar zu bezahlen. 8. Für > Umbau des fetzigen Bürgerhospitals zu Unterrichtszwecken s für den tödlich anschließenden Neubau an der Seucken-

bcrgstraße werden etwa 1,100,000 A in Ansatz zu bringen sein: andererseits wird das Stifiungsvermögeu bis zu dem für die Uebergabe des jetzigen BürgerhospiiaiS vorläufig in bas Auge gefaßten 1. April 1905 durch Zinseneingang bis auf reichlich 2,300,000 JL angewachsen sein. Der Neubau an der Senckenbergstraße, in welche in Kürze voraussichtlich eine Straßenbahn verlegt werden wird, wird ebenso wie das neue Rathaus zugleich durch Einbau von Läden nutzbar zu machen sein, deren Ertrag auf etwa 15,000 Ji. veranschlagt werden kann, während die Mieten der Akademie für Sozial- und Handclswissenschasten, des Instituts für Gemeinwohl, des Deutschen Hochstifts, der Volksbibliothek u. a. m. gleich­falls auf mindestens 15,000 JL anzusetzen sind. 4. Die Kapital­aufwendungen würden hiernach betragen a) für den Kauf des Bürgerhospitals 842,000, bs für Bauten 1,108,000, zu­sammen 1,950,000 A, sodaß nach deren Verausgabung ein bares Stistnngsvermögen von 350,000 A verbliebe.

Die hieraus sich ergebende finanzielle Lage ist als durch­aus befriedigend anzuseben. Sollte eine städtische Mit­wirkung nicht angängig sein, so würde die Verwaltung zu ihrem Bedauern gezwungen sein, auf die gleichzeitige För­derung der Interessen der Senckenberaschen Naturforschen­den ' Gesellschaft und des Physikalischen Vereins zu ver­zichten und das Stiftungsaebände an anderer, billigerer, aber auch weniger centraler Lage zu errichten. Die Verwaltung legt ferner den Entwurf einer Satzung der Stiftung bei, der durch Gemeindebeschluß festzustellen sein wiro. Der Magistrat legt den Bericht der Stadtverord­netenversammlung mit dem Anträge vor, zuzustimmen, daß

1. die Satzung der Karl Christian Jügelschen Stiftung festgesetzt,

2. die Verwaltung der genannten Stistung ermächtigt werde, das Bürgerhospstal nebst angrenzendem Gelände in Größe von 68,000 Quadratfuß für 1,400,000 Mark käuflich zu erwerben und darauf ein Stiftungsgebäude im Herstellungswerte von 1,100,000 Mark zu erbauen, beides unter folaenden Voraussetzungen und Bedingungen a) Die Karl Christian Jügelsche Verwaltung tritt den zur ^euckenbergstraßen-Erbreiterung notwendigen Gelände­streifen ohne weitere Entschädigung an die Stadtgemeinde ab. bj Letztere übereignet zum 1. Februar 1903 der Dr. Senckenbergischen Stiftung in Anrechnung auf den Kauf» vreis. und zwar mit 558,000 Mark, das für den Neubau des Bürgerbosvitales in Aussicht genommene, derSpezial­kasse für städtischen Grundbesitz" gehörende, 120 Ar große Grundstück an der Nibelunaen-Allee,,wogegen die Jügelsche Stiftung 43 Jabre lang eine Amortisationsrente von 5580 Mark an die Svezialkasse zu zahlen hat., c] Die Stadt» aemeinde übernimmt zu ihren Lasten die Unterhaltung, Verwaltung und Heizung des Jügelschen Stiftungsgrund­stückes, wogegen die Jüaelscbe Stiftung sich vervflimtet, für Volksvorlesungen wissenschaftlicher Art geeignete Vor- tragsräume verschiedener Größe allwöchentlich an den zu vereinbarenden Tagen unentgeltlich abgesehen von einer Vergütung für Beleuchtung zur Verfügung zu stellen.