Wissenschaftliche Sitzung der Sencken- hergischen NaLrrrforschenden Gesellschaft.
Frankfurt a. M., den 10. März 1900.
Vorsitzender: Herr Dr. August Knoblauch. Herr Dr. med. A. Alzheimer hält einen Vortrag:
„Zur Anthropologie des Verbrechers."
Die Frage nach der Ursache und dem Wesen des Verbrechens hat seit uralten Zeiten die Denker beschäftigt. Zwei Umstände namentlich: die Gesetzmäßigkeit, mit welcher Verbrechen begangen werden, und die außerordentliche Neigung zur Rückfälligkeit bei den meisten > Verbrechern, haben Ichon immer den Gedanken nahe
legen muffen, daß zwingende Nothwendigkeiten einen Einfluß auf die Entstehung der Verbrechen ausüben. Schon 1871 hat v. Holtzendorf in seinem Handbuch des deutschen Strafrechts die Meinung ausgesprochen, daß wohl Anthropologie und Psychologie berufen sein dürsten, die Entstehung des Verbrechens aus der menschlichen Natur und der Entwicklung der einzelnen Person begreiflich zu machen.
: Einen Versuch dazu hat Lombroso nicht lange daraus in seinem berühmt gewordenen Buch l'uonao deliquente gemacht. Lombrosos Lehre läßt sich dahin zusammen- saffen, daß sich der Gewohnheitsverbrecher in anthropologischer Beziehung, körperlich und geistig von dem Durchschnittstypus des gesunden und ehrlichen Menschen unterscheide. Der Gewohnheitsverbrecher stelle durch körperliche und geistige Kennzeichen eine eigene anthropologische Varietät und zwar einen gewiffermaßen atavistischen Typus dar, der von dem Typus des Menschen in unserer heutigen Entwicklungs- und Kulturstufe in wesentlichen Punkten abweiche und vielmehr dem Typus der niederstehendsten Völkerstämme oder einer von uns schon lange durchlaufenen Entwicklungs- und Kulturstufe nahestehe. Dieser nieder organisirte Mensch unter uns Menschen .einer fortgeschritteneren Entwicklungsstufe versetzt, müffe in Folge seiner inneren Organisation nothwendig zum Verbrecher werden.
Für und wider Lombroso ist seitdem eine Litteratur erwachsen, die sich kaum mehr übersehen läßt. Lombroso ist in Vielem widerlegt, auch vielfach mißverstanden! worden. Aber selbst seine ausgesprochensten Gegner! versagen ihm nicht die Anerkennung, daß seine Arbeit dauernden Dankes werth sei und es unterliegt keiner Streitfrage, daß er uns wesentliche neue Gesichtspunkte für die Veurtheilung des Verbrechers gegeben hat.
An der Hand von Tafeln werden nun die einzelnen nach Lombroso und seinen Schülern für den Verbrecher charakteristischen Merkmale am Schädel, Gehirn und übrigen Körper eingehend erörtert, sowie die Tätowirung des Verbrechers und seine geistigen Eigenkhümlichkeiten besprochen.
Darnach finden sich unter den körperlichen Merkmalen des Verbrechers keine, welche seine atavistische Natur beweisen, sie seien vielmehr als pathologische Erzeugnisse, als Degenerationserscheinungen, aufzufaffen. Die Täto- wirungen des Verbrechers seien nicht ohne Weiteres den Tätowirungen der wilden Völker vergleichbar. Einfache Tätowirungen, wie wir sie an den Armen der Seeleute, vieler Soldaten und gewerblichen Berufen Angehöriger finden, haben nichts mit dem Verbrecherthum zu thun. Nur die Massenhaftigkeit der Tätowirungen, die Schlüpfrigkeit und cynische Obszönität der Darstellungen scheine dem Verbrecher eigen. Gerade darin aber unterscheiden sich dieseTätowirungen von den Tätowirungen der wilden Völkerschaften, die bei den einzelnen Volksstämmen nach
ganz bestimmten Regeln ausgefllhrt werden.
Für die wichtigste Frage hält der Vortragende die nach den psychischen Eigenthümlichkeiten des Verbrechers. Die geistigen Fähigkeiten des Verbrechers seien durchschnittlich unter der Norm. Wohl ein Drittel der jugendlichen Gewohnheitsverbrecher müsse als erheblich schwachsinnig gelten. Ganz auffallend ist die große Anzahl der Analphabeten in den Gefängnissen. Nichts sei verkehrter als die Annahme, daß die Verbrecher über besondere Verstandeskräfte verfügten. Die vielerwähnte Findigkeit und Schlauheit der Verbrecher sei nichts als eine meist angelernte Einseitigkeit der Verstandesthätigkeit, nichs weiter als die List, die wir bei den hochstehenden Thieren. und bei den Schwachsinnigen oft ausgesprochen bethätigt finden.
Schließlich wird auf die hereditären Verhältnisse der Verbrecher hingewiesen. Es gebe wahre Verbrecher- samilien, recht häufig aber finde man Alkoholismus, Epilepsie, geistige Defekte in der Aszendenz, Geistesstörung, Idiotie, Taubstummheit in den Seitenlinien des Verbrecherstammbaums. Bekannt sei eine besondere Neigung der Verbrecher zu psychischer Erkrankung.
Man müsse also Lombroso beistimmen in der Behauptung, daß sich die Mehrzahl der Gewohnheitsverbrecher 1 durch körperliche und psychische Merkmale von dem ge-> sunden und moralischen Menschen unterscheide. Nur gravitiren diese Merkmale nicht nach der Richtung des Atavismus, sondern nach der Richtung der körperlichen und geistigen Degeneration.
Wenn wir vom naturwissenschaftlichen Standpunkt aus den Verbrecher beurtheilen wollen, müssen wir von dem Satze ausgehen, daß der freie Wille des Menschen nur eine Selbsttäuschung des Menschen ist. Die unendlich vielfachen, verschlungenen und ineinandergreisen- den Einflüsse, welche bewirken, daß eine That in bestimmter Form und zu bestimmter Zeit zur Ausführung kommt, täuschen uns die Meinung einer freien Willens- bethätigung vor, weil wir ihren Zusammenhang nicht zu 1 übersehen vermögen. Bei dem Verbrecher nun finden sich unter diesen Einflüssen sicherlich viele, die in seine: defekten Anlage den Grund haben. Mit einer solchen Auffassung ist der Begriff der Sühne gegenüber einer verbrecherischen That unvereinbar. Die Menschheit muß sich aber das Recht nehmen. Leben, Eigenthum und Ehre der Mitmenschen zu schützen. Unser heutiges Strafrecht und unser heutiger Strafvollzug erfüllt diesen Zweck nur in ungenügender Weise. Ein Verbrecher muß nach Ab-- büßung seiner Strafe entlassen werden, wenn auch mit
Bestimmtheit vorauszusehen ist, daß er schon am nächsten Tage ein neues Verbrechen verüben wird. Hier kann nur di: Erkennung einer Freiheitsentziehung aus unbestimmte Zeit Abhülfe schaffen, eine Freiheitsentziehung, die davon abhängig gemacht wird, daß eine wirkliche Aendrrung im psychischen Zustand des Verbrechers eingetreten ist. Darin finden wir uns in Uebereinstimmung mit einer einflußreichen kriminalistischen Schule, die aus der Statistik der Rückfälligkeit der Verbrecher zu denselben Forderungen gekommen ist wie die Betrachtung des Verbrechers vom anthropologischen und psychologischen Standpunkt.
Schließlich dankt der Vorsitzende dem Redner für seinen interessanten Vortrag, welcher von den zahlreich erschienenen Zuhörern äußerst beifällig ausgenommen wurde.