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tung auf Vorschlag der Direktion, in Anbetracht der finanziellen Lage der Gesellschaft jede Forderung abzu- 1 ehnen und das weitere Vorgehen von einer Ra«:pr>snhnng Ppof» DRSVERMANNs mit dem Polizeipräsidium resp. dem Regierungspräsidenten in Wiesbaden abhängig zu machen .

2. Nachlass: Frau ANNA THEOBALD: (betrifft Haus Steinweg 10): Der Nachlasspfleger (Herr ESTENFELD) und der Nutzniesser des Nachlasses (Herr CARL MIES) wollen zur Tilgung der auf dem Nachlass ruhenden Legate und Verpflichtungen (--unbezahlte Rechnungen von Frau Theobald) eine Hypot hek in Höhe von 90 000 Mark aufneh- men. Die Hypothek ist ihnen nach langem Suchen von der ^ Reichsversicherungs-Anstalt , Berlin, zugestanden worden, wenn die S.N.G. als persönliche Schuldnerin in der Schuld- urkunde auftritt .

Die Gesellschaft hat die Übernahme der persön-" liehen Haftung nach Rückfrage bei Justizrat GÜNTHER abgelehnt , bevor nicht die staatliche Genehmigung zur Annahme der Erbschaft eingegangen ist . Der letzte Be­scheid des Polizeipräsidenten auf unsere Bitte, die j

Herbeiführung der Entscheidung nach Möglichkeit zu be­schleunigen, lautet »die nötigen Ermittelungen in der Erbschaftssache der verstorbenen Frau ANNA THEOBALD haben noch nicht abgeschlossen werden können?

§ 5

Anteilscheine

Frau WALLENFELS (verwitwete UEBERFELDT) bittet

um Aufwertung des in den Akten ihres verstorbenen Mannes befindlichen Anteilscheines der S.N.G. aus dem Jahre

1914.

Einzelne der damals ausgegeben Anteilscheine wurden in den ersten Jahres nach der Ausgabe (1914/15) von den Besitzern zurückgekauft, der grösste Teil wurde