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die Amerikareise und seine neuen Museumsgedanken und gibt der Hoffnung Ausdruck, dass eine spätere Heise in die Ver­einigten Staaten Prof. DREVERMANN den erwünschten finanziel­len Erfolg bringen möchte.

§ 4

Vermächtnisse

1 . Vermächtnis von Frau EVA HERMANN ; Vom Regie­rungspräsidenten von Wiesbaden ist inzwischen an Rechtsan walt r»r. RASOR folgende Antwort eingegangen: Nach nochmali­ger eingehender Prüfung der Anträge und Gegenanträge kann ich von der Forderung zur Zahlung einer einmaligen Abfin­dung an die gesetztliche Erbin Frl. LOSSTUS nicht abgehen. Frl. LOSSIUS ist als hilfsbedürftig anzusehen. Ich bin daher, wie Ihnen bereits durch den Herrn Polizeipräsiden­ten in Frankfurt bekannt geworden, nur dann in der Lage, den Antrag im Staatsministerium befürwortend vorzulegen, wenn sich die genckenbergische Naturforschende Gesellschaft rechtsverbindlich verpflichtet , im Falle der Genehmigung an Fräulein LOSSIUS eine einmalige Abfindung von 20 000

Mark z u zahlen . Ich ersuche, das weitere hiernach zu ver­anlassen.

Frl. LOSSIUS hat weiter beantragt, ihr ausser­dem anst eile der MOnatsrente von 50 Mark eine einmalige Abfindung von 7 500 Mark zu gewähren.

Der Rechtsbeistand von Frl. LOSSIUS fragt fer­ner an, ob »es nicht möglich sei, ä Conto der seiner Zeit Frl. LOSSIUS zu gewährenden Abfindung (unter Aufrecht­erhaltung des beiderseitigen Rechtsstandpunktes) den Betrag von IPPO Mark unverzüglich zu seinen Händen für Fräulein LOSSIUS bereit zu stellen.

Nach längerer Beratung beschliesst die Verwal -