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die Amerikareise und seine neuen Museumsgedanken und gibt der Hoffnung Ausdruck, dass eine spätere Heise in die Vereinigten Staaten Prof. DREVERMANN den erwünschten finanziellen Erfolg bringen möchte.
§ 4
Vermächtnisse
1 . Vermächtnis von Frau EVA HERMANN ; Vom Regierungspräsidenten von Wiesbaden ist inzwischen an Rechtsan— walt r»r. RASOR folgende Antwort eingegangen: Nach nochmaliger eingehender Prüfung der Anträge und Gegenanträge kann ich von der Forderung zur Zahlung einer einmaligen Abfindung an die gesetztliche Erbin Frl. LOSSTUS nicht abgehen. Frl. LOSSIUS ist als hilfsbedürftig anzusehen. Ich bin daher, wie Ihnen bereits durch den Herrn Polizeipräsidenten in Frankfurt bekannt geworden, nur dann in der Lage, den Antrag im Staatsministerium befürwortend vorzulegen, wenn sich die genckenbergische Naturforschende Gesellschaft rechtsverbindlich verpflichtet , im Falle der Genehmigung an Fräulein LOSSIUS eine einmalige Abfindung von 20 000
Mark z u zahlen . Ich ersuche, das weitere hiernach zu veranlassen.
Frl. LOSSIUS hat weiter beantragt, ihr ausserdem anst eile der MOnatsrente von 50 Mark eine einmalige Abfindung von 7 500 Mark zu gewähren.
Der Rechtsbeistand von Frl. LOSSIUS fragt ferner an, ob »es nicht möglich sei, ä Conto der” seiner Zeit Frl. LOSSIUS zu gewährenden Abfindung (unter Aufrechterhaltung des beiderseitigen Rechtsstandpunktes) den Betrag von IPPO Mark unverzüglich zu seinen Händen für Fräulein LOSSIUS bereit zu stellen.
Nach längerer Beratung beschliesst die Verwal -