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gei»/ Heim unt erg ei) rächt wird, leoselfost j.ür ihre Ernährung uni Unterhaltung Sorge getragen wird. Dieselbe soll, soweit irgend angängig, auch nach meinem Afolefoen möglichst so gut versorgt werden, wie dies während meines Lebens in meinem Hause geschehen ist. Zu diesem Behufe soll aus meinem Nach­lasse ein Betrag von jährlich bis zu Z OOo.-Reichsmark und falls dieser Betrag wider Erwarten nicht ausreichen sollte, auch ein solcher bis zu 4 000-Reichsmark zur Verfügung ge­stellt werden, welcher an die betreffende Anstalt nach Ver­einbarung mit meinem Testamentsvollstrecker abzuführen ist.

Meine Schwester Elise Westenberger soll aus mei­nem Nachlass ferner das vollständige Zimmer erhalten, wel­ches sie bisher inne hat und zwar solange, bis sie in einer Anstalt untergebracht ist. Was sie dann an Mobiliargegen­ständen nicht mehr benötigen sollte, soll mein früheres Mädchen Frau Martha Wannig geb. Toursei dahier, Beethoven­strasse 2 6 III als Vermächtnis erhalten.

Fefoer soll meine Schwester Elise Westenberger aus meinem Nachlasse soviel Kleider, Leibwäsche, Bettwäsche, Strümpfe und sonstige Kleidungsstücke erhalten, wie dies nach dem Ermessen meines Testamentsvollstreckers für sie wünschenswert ist.

Den Rest der vorerwähnten Gegenstände an Kleidern Wäsche etc. sollen meine beiden Nichten Frau Anna DRESS geo. SCHMUNCK m Höchst am Main und Frau Käthchen NAACHER geo. SCHMUNCK m Frankfurt a. m- Sachsenhausen je zur Hälfte erhalten. Bei Meinungsverschiedenheiten soll die Entschei­dung meines Testamentsvollstreckers für die Vermächtnis- nehmerinnen massgebend sein.

Falls, wie anzunehmen ist, die Bestellung eines Vormundes oder Pflegers für meine Schwester Elise Westen-

bergel- erforderlich werden sollte, so bitte ich das Vor-

mundsehaftsgericht möcri? r>vir.+ ~ - _

möglichst meinen Testamentsvollstrecker

auch sum Vormund oder Pfleger zu bestellen