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noch vorhandene Vermögensobjekte handelt. Ich habe nun den Wunsch
und Willen, das Haus Steinweg 10 in welchem Herr Oarl MIES j
sein Geschäft betreibt, diesem zu überlassen, solange derselbe
lebt, während dasselbe nach seinem Tode der Senckenbergischen
Naturforschenden Gesellschaft zufallen soll, und zwar nur ; j
beschwert mit den, gegenwärtigen darauf haftenden Hypotheken
und den etwaigen weiteren Belastungen, welche erforderlich
werden sollten, um meine sonstigen Verbindlichkeiten und die
von mir verfügten Vermächtnisse zu decken. Ich würde schon
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ehrenhalber Herrn GARL MIES zum Vorerben und die Sencken- bergische Naturforschende Gesellschaft zum Nacherben meines Nachlasses eingesetzt haben, wenn nicht durch die Anordnung der Vorerbschaft eine erjfblich grössere Belastung des Nachlasses mit Erbschaftssteuer in Frage kommen würde. Ich habe mich deshalb dazu entschlossen, die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft in Frankfurt a. M. zu meiner Haupterbin einzusetzen, und Herrn CARL MIES für die Dauer seines Lebens den Niessbrauch an dem Grundstück Steinweg No.
10 mit den aus der Sachlage sich ergebenden, unten näher festgesetzten Einschränkungen zu vermachen.
Ja
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Folgende
Von diesen Erwägungen ausgehend verfüge ich das
§ 1
Alle bisher von mir erlassenen letztwillägen Verfügungen hebe ich hiermit auf.
§ 2
Zu meiner Universalerbin setze ich die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft in Frankfurt a. M.
ein.
§ 3
Meine Schwester Elise Westenberger lebt seit Jahrzehnten in meiner häuslichen Gemeinschaft. Dieselbe bedarf infolge ihres Geisteszustandes unbedingt der Fürsorge. Dieselbe wird nach meinem Ableben nicht in der Lage sein, eine eigene Wirtschaft zu führen. Ich wünsche deshalb, dass dieselbe nach meinem Ableben in einer Anstalt oder einem sonstig