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§ 4

ich vermache Jeder meiner beiden Nichten ANNA CRESS geh. SCHMUNCK und KäTHCHEN NAACHER geh. SCHMUNCK eih Barvermächtnis von Je 5000 Reichsmark in Worten Je Fünftau­send Reichsmark und ausserdem meine Wohnungseinrichtung,

soweit dieselbe nicht meiner Schwester Elise Westenberger nach § 3 vermacht ist.

Die Tochter meiner vorgenannten Nichte Käthchen NAACHER, nämlich ANNI NAACHER soll als Vermächtnis meine goldene Uhr nebst Tulakette und ein paar Perlenohrringe erhalten,.

KURT NAACHER, der Sohn meiner Nichte Kätchen NAACHER soll als Vermächtnis diejenigen Effekten erhalten, welche noch gegenwärtig bei dem Bankhaus Heinrich GONTARD und CO. dahier sich im Depot befinden und 2 war selbstverständ­lich schuldenfrei.

§ 5

Die Loge Sokrates in Frankfurt a. M. erhält aus meinem Nachlasse ein Barvermächtnis von 5000 Reichsmark in Worten Fünftausend Reichsmark, der Sanitätsrat Dr.

03RT0 REH in Obersdorf im Allgäu erhält ein Barvermächtnis in Höhe von 5000 Reichsmark in Worten Fünftausnd Reichsmark. Mein früheres Dienstmädchen Frau Martha WANNIG geb. TOURSEL erhält ein Barvermächtnis von 500.-Reichsmark in Worten Fünfhundert Reichsmark. Ich vermache ferner für die Armen, welche in der Klinilfdes Herrn Prof. Dr. VOL^HARER und des Herrn Prof. Dr. SCHMIEDEN behandelt werden, ein Barvermächt­nis von Je 1000 Reichsmark in Worten Je ein tausend Reichs­mark und zwar dergestalt, dass die Auszahlung dieser beiden Vermächtnisse an die Herren Prof. Dr. V6LLHARIW und Prof.

Rr. SCHMIEDEN erfolgt, und dass diese beiden Herren nach ihrem freien Ermessen über diese Beträge im Interesse Ihrer armen Patienten verfügen können.

§ 6

Ich vermache von meinen Schmucksachen an folgende

Personen:

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