V

1

Nach^seinem Ableben steht' der Gesellschaft die freie Verfügung- über Kapital und' Zinsen zu, sobald sie das Ablaben des Herrn Karl Hofmann der Frankfurter Bank durch Vorlage -einea^ Sterbeurkunde oder sonstwie nach­gewiesen hat. Die Verwaltungsspesen dep Bank sowie Kosten und etwaige Schenkungssteuer beziehungsweise Stempel fallen der Gesellschaft zur Last. Der Erschie­nene zu 2 nimmt namens der Direktion der Senckenbergi- schen Naturforschenden Gesellschaft die Schenkung unter obigen Vorbehalten an. Eine Ausfertigung dieser Verhandlung und eine Abschrift ist der Gesellschaft, eine weitere A u schrift Herrn Karl Hofmann zu erteilen. Das Protokoll ist in Gegenwart des Notars vorgelesen, vorp den Beteili gten genehmigt und von ihnen eigenhän­dig wie folgt, unterschrieben:

gez. Karl Hofmann » Dr. Hermann Günther

LS » Dr. Alexander Berg

Notar.

Vorstehende in das Register unter Nummer

685 Jahr 1920 eingetragene Verhandlung wird hiermit für die Sehckenbergische Naturforschende Gesellschaft hier ausgefentigt.

Frankfurt a. M. 31. März 1920

gez. Dr. Alexander Berg

Notar

Angenommen in der Verwaltungssitzung

vom 17. April 1920: