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Nach^seinem Ableben steht' der Gesellschaft die freie Verfügung- über Kapital und' Zinsen zu, sobald sie das Ablaben des Herrn Karl Hofmann der Frankfurter Bank durch Vorlage -einea^ Sterbeurkunde oder sonstwie nachgewiesen hat. Die Verwaltungsspesen dep Bank sowie Kosten und etwaige Schenkungssteuer beziehungsweise Stempel fallen der Gesellschaft zur Last. Der Erschienene zu 2 nimmt namens der Direktion der Senckenbergi- schen Naturforschenden Gesellschaft die Schenkung unter obigen Vorbehalten an. Eine Ausfertigung dieser Verhandlung und eine Abschrift ist der Gesellschaft, eine weitere A u schrift Herrn Karl Hofmann zu erteilen. Das Protokoll ist in Gegenwart des Notars vorgelesen, vorp den Beteili gten genehmigt und von ihnen eigenhändig wie folgt, unterschrieben:
gez. Karl Hofmann » Dr. Hermann Günther
LS » Dr. Alexander Berg
Notar.
Vorstehende in das Register unter Nummer
685 Jahr 1920 eingetragene Verhandlung wird hiermit für die Sehckenbergische Naturforschende Gesellschaft hier ausgefentigt.
Frankfurt a. M. 31. März 1920
gez. Dr. Alexander Berg
Notar
Angenommen in der Verwaltungssitzung
vom 17. April 1920: