Abschrift:
Erste Ausfertigung
Als erste Ausfertigung stempeltrei. Zur Urschrift sind 3 Mark Stempel verwendet. Frankfurt a. M., den 31. März 1920
gen*. Dr. Alex B.erg, Notar.
Notariatsregisters für 1920
Verhandelt
Frankfurt a. Main, am 31. März 1920
Vor dem Unterzeichneten, zu Frankfurt a. M. wohnhaften Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Frankfurt a. M.
Justizrat
D£r. Alexander Berg
erscheinen heute: 1. Herr Karl Hofmann Pflanzer, hier, zur Zeit Holzhausenstrasse N2 16
2. von Person bekannt der Bankdirektor Herr Justizrat Dr. Hermann Günther hier.
Der Erschienene zu 1 wurde dem Notar durch den Erschienenen zu 2 vorgestellt, wodurch sich der Notar die Gewissheit über seine Person verschaffte.
Der Erschienene zu 2 erklärte zunächst, er handele im Nachstehenden in seiner Eigenschaft, als Mitglied der Direktion der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft zu Frankfurt a. M. namens und in Vertretung dieser Gesellschaft sowie ferner auf Grund der ihm von den übrigen Mitgliedern dieser Direktion für den nachstehenden Vertrag besonders erteilten Vollmacht.
Weiter erklärten die Erschienenen:
Wir schliessen hiermit folgenden Schenkungsvertrag zu welchem die Genehmigung der Verwaltung der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft und der staatlichen BehördeVn Vorbehalten bleibt.
§ 1
Herr Karl Hofmann überlässt schenkungsweise der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft ein Kapital von nominal 350 000 M (dreihpjjdertfünfzigtausend Mark) 5 % Deutsche Reichsanleihe und, 4 zV%r mit der Massgabe, dass hiervon ein Betrag von 100 0vö Nominal zur freien Verfügung der Gesellschaft steht, während sich Herr Karl Hofmann an dem Restbetrag von 250 000 M nominal das Recht lebenslänglichen Nutzniessung und zwar bis zu dem Betrag von 9000 Mark jährlich vorbehält.
§ 2
Die Überlassung des Schenkungsbetrags von 350 000 M erfolgt f seitens des Herrn Karl Hofmann durch Überweisung von 350 000 M 5 % Deutsche Reichsanleihe. Hiervon wird der Frankfurter Bank ein Betrag von 250 000 M. nominal mit der folgen-! den Anweisung zur Verwaltung übergeben:
Die Bank soll die ihr überwiesenen Werte in offenem Depot auf den Namen der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft in Verwahr nehmen. Von den Zinseingängen stehen Herrn Karl Hofmann am 1. Huli und 1. Januar jeden Jahres erstmals am' 1. Juli 1920 jeweils 4500 M zur freien Verfügung, während die Spnckonbprcrisn^e Naturfersehende Gesellschaft berechtigt : ist, über den Mehrbetrag der Zinseingänge zu verfügen.
Über das Kapital kann zu Lebzeiten des Herrn Karl Hofmann nun, gemeinschaftlich von ihm oder seinem Bevollmächtigten und der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft verfügt werden.