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MÖBIUS und zur STRASSEN ausgearbeitet und sowohl von der^ Administration der Dr. Senckenbergischen Stiftung als auch von der Direktion gut geheissen worden ist, wird von der

ags liegt diesem

graphische, ethnographische, klimatische usw. Ergebnisse seiner Beobachtungen zu einer für den Jahresbericht des Vereins geeigneten Gesamtübersicht zu verarbeiten und diese ohne weiteres Entgelt dem Verein zur Veröffentlichung zu überlassen.

§ 12

Bei länger dauernden Reisen sendet der Empfänger des Stipendiums sowohl der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft als dem Verein für Geographie und Statistik von Zeit zu Zeit Berichte über den Reiseverlauf. Auch hält er nach seiner Rückkehr auf Wunsch der beiden Körperschaften oder einer derselben in einer wissenschaftlichen Sitzung einen Vortrag über den Verlauf und die Ergebnisse seiner Reise.

Über Reisen von kürzerer Dauer erstattet der Empfänger des Stipendiums nach seiner Rückkehr der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft, auf Wunsch des Vereins für Geographie und Statistik auch diesem, einen schriftlichen Bericht.

§ 13

Dem Zoologischen und dem Palmengarten, sowie dem Botanischen Universitäts-Institut der Dr. Senckenbergischen Stif­tung sind, den mit diesen Körperschaften zu treffenden Verein­barungen entsprechend, während der Dauer der Reise lebende Tiere und lebende Pflanzen, sowie Sämereien zu übermitteln.

§ 14

Eine Änderung vorstehender Bestimmungen kann nur er­folgen, wenn sie von einer Kommission vorgeschlagen wird, bestehend aus dem jeweiligen I. Direktor und zwei anderen Abgeordneten der Senckenbergischen Naturforschenden Gesell­schaft, aus dem von dieser mit der Verwaltung des Rüppel- Stiftungs-Fonds betrauten Schatzmeister, aus zwei Abgeordneten des Vereins für Geographie und Statistik, und aus je einem Abgeordneten des Physikalischen Vereins und der Palmengarten- Gesellschaft. Der Vorschlag der Kommission kann nur durch Zustimmung der Verwaltung der Senckenbergischen Natur­forschenden Gesellschaft und des Vorstandes des Vereins für Geographie und Statistik zum Beschluß erhoben werden. Die Kommissions-Sitzungen finden auf Einladung und unter dem Vorsitze des ersten Direktors der Senckenbergischen Natur­forschenden Gesellschaft statt.

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Störungen durch vorzeitiges Weggehen zu vermeiden .

Schluss der Sitzung 7-^ Uhr.

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