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Neuerscheinungen Es ist erschienen und bereits versandt der
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Sind bis zum 15. März keine Bewerbungen eingelaufen, so erfolgt die Beschlußfassung über die Verwendung der nicht verausgabten Zinsen zwei Jahre später nach Maßgabe des § 1.
§ 6
Aufgabe der Kommission ist es,
die eingereichten Vorschläge und Bewerbungen zu prüfen und der Direktion
entweder zwei Personen für die Verleihung des Stipendiums vorzuschlagen, wie auch sich darüber zu äußern, ob sich eine Teilung der Zinserträgnisse unter die beiden vorgeschlagenen Stipendiaten empfiehlt,
oder eine geeignete Arbeit zur Drucklegung in den Schriften der Gesellschaft vorzuschlagen,
oder schließlich sich darüber zu äußern, inwieweit die Zusammenlegung der Zinserträgnisse empfehlenswert erscheint.
§ 7
Spätetens zu dem auf ihre Wahl folgenden 15. April hat die Kommission ihre Vorschläge der Direktion schriftlich einzureichen und kurz zu begründen.
Der Bericht wird mit dem Vermerk des Direktionsbeschlusses über die erfolgte Verwendung der Zinserträgnisse des Stiftungskapitals den Akten der Gesellschaft (Sammelband Askenasy- Stiftung für Botanik) eingereiht. Dasselbe geschieht mit etwa eingelaufenen anderen Vorschlägen und Bewerbungsschreiben, die nicht berücksichtigt worden sind.
§ 8
Die Direktion ist an die Vorschläge der Kommission insoweit gebunden, als sie keinem Nichtvorgeschlagenen das Stipendium verleihen und keine Arbeiten zur Drucklegung in den Schriften der Gesellschaft annehmen kann, die hierzu nicht von der Kommission empfohlen worden sind.
Die Direktion faßt ihren Beschluß mit relativer Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
§ 9
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt am 5. Mai, dem Geburtstage Eugen Askenasys, die öffentliche Verkündung der Verleihung bei der darauffolgenden Jahresfeier.
Die Firma AUGUST KÜHNSCHERF & SÖHNE-Dresden teilt
sie die bestellten Schränke (siehe Bericht
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